Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2016/20/0362  

 
 
Betreff: Eröffnungsbilanz des Landkreises Börde zum 01.01.2013
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Bäker FDLin Finanzen
Kluge Fachbereichsleiter 2
Federführend:FD Finanzen Bearbeiter/-in: Gorski, Ines
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Informationspflicht
16.11.2016 
24. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen  (2016/20/0362)
6. WP Kreistag Landkreis Börde Informationspflicht
23.11.2016 
12. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde zur Kenntnis genommen  (2016/20/0362)
Anlagen:
Bilanzvordruck Stand 30.09.2016

Beschlussvorschlag:

 

entfällt

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Mit der Umstellung auf die kommunale Doppik zum 01.01.2013 ist der Landkreis verpflichtet, eine Eröffnungsbilanz per 01.01.2013 aufzustellen.

 

Dazu war es erforderlich, das gesamte Vermögen und die Schulden zu erfassen und zu bewerten. Dieser Prozess wurde mit Datum 30.09.2016 abgeschlossen und die erstellte Eröffnungsbilanz einschließlich der Dokumentation dem Fachdienst Rechnungsprüfung (FD RP) übergeben. Dem Kreistag wird zur Information die Eröffnungsbilanz mit Stand vom 30.09.2016 vorgelegt.

 

Unter der Position Immaterielles Vermögen wurden neben der Software auch die Zuschüsse an den Eigenbetrieb Straßenbau und –unterhaltung für investive Maßnahmen seit Gründung des Eigenbetriebes im Juni 2005 gemindert um Abschreibungen als Immaterielle Vermögensgegenstände aus geleisteten Zuwendungen in Höhe von 12.170.556,94 € erfasst.

 

Die zum Zeitpunkt der Erstellung der Eröffnungsbilanz (01.01.2013) im Bau befindlichen Maßnahmen Sekundarschule Puschkin in Oschersleben, das Sekundarschulzentrum Haldensleben und die Werkstätten der Sekundarschule Gutenberg in Wolmirstedt sind mit den bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Baukosten in Höhe von 6.141.735,86 € unter der Bilanzposition Anlagen im Bau erfasst.

 

Das Finanzanlagevermögen umfasst neben den Positionen Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen auch die Position Ausleihungen. Hier wurde das Darlehen für die Abfallentsorgung Bördekreis Wanzleben (AEW) vom 15.12.2008 in Höhe von 348.432,36 € berücksichtigt. Das Darlehen diente zur Finanzierung von Steuernachforderungen des Finanzamtes und der Stadt Wanzleben,  gegen diese Steuernachforderungen hat die AEW Widerspruch bzw. Klage eingereicht. Mit Schreiben vom 15.06.2015 teilte die AEW mit, dass mit Beginn 2015 das Gesellschafterdarlehen mit gemäß Tilgungsplan bis Ende 2016 getilgt werden soll.

 

Erstmalig wurden mit der Erstellung der Eröffnungsbilanz die Forderungen wertberichtigt, hierbei fand die Pauschalwertberichtigung Anwendung. Eine Einzelwertberichtigung der Forderungen wurde nicht durchgeführt, diese hätte bei der hohen Anzahl der offenen Forderungen des Landkreises einen enormen Zeit- und Arbeitsumfang in Anspruch genommen.

 

Unter der Position Aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, zu erfassen. Im Wesentlichen handelt es sich hier um die vorgezogenen Auszahlungen im Dezember 2012 für die Januarabrechnung 2013 im Bereich soziale Sicherung und die Beamtenbesoldung.

 

Beim Eigenkapital wird die Rücklage aus der Eröffnungsbilanz ausgewiesen. Das Eigenkapital ermittelt sich aus dem Saldo zwischen Vermögen (Summe der Aktivseite) und Schulden (Sonderposten, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Passive Rechnungsabgrenzungsposten).

In der doppischen Eröffnungsbilanz kann unter dem Eigenkapital neben der Position Rücklage aus der Eröffnungsbilanz auch die Position Sonderrücklage untersetzt werden. Hier können Mittel aus der allgemeinen kameralen Rücklage für die Verwendung investiver Maßnahmen eingesetzt werden. Untersetzt wurde die Sonderrücklage mit den Baumaßnahmen Sekundarschulzentrum Haldensleben, Puschkinschule Oschersleben, Bördemuseum Ummendorf, Neubau Kreishaus (einschl. Ersatzbeschaffung IT und Möbel) sowie den Eigenmitteln für die Stark III-Maßnahmen Gutenbergschule Wolmirstedt, Sporthalle am Gymnasium Wanzleben und Berufsschule Haldensleben.

 

Unter der Position Sonderposten wurden die Sonderposten aus Zuwendungen für investive Maßnahmen und Spenden sowie ein Sonderposten für den Gebührenausgleich für den Rettungsdienst gebildet.

 

Die Bildung von Rückstellungen ist gem. § 35 KomHVO nur für gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen zulässig.

 

Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen wurden für die Eröffnungsbilanz nicht gebildet, unterlassene Instandhaltungen an den Gebäuden wurden bei der Gebäudebewertung wertmindernd berücksichtigt.

 

Folgende sonstige Rückstellungen wurden für den Landkreis gebildet:

-Verdienstzahlungen in der Freistellungsphase im Rahmen der Altersteilzeit, abzugeltende Urlaubansprüche (für Langzeiterkrankte) und für ähnliche Maßnahmen (hier Sabbatical),

-drohende Verpflichtungen aus anhängigen Gerichtsverfahren,

-drohende Verluste aus schwebenden Geschäften und laufenden Verfahren sowie

-sonstige Verpflichtungen gegenüber Dritten oder aufgrund von Rechtsvorschriften.

 

Durch die Bildung von Rückstellungen wird der Aufwand, der in Perioden vor der Erstellung der Eröffnungsbilanz entstanden ist, berücksichtigt und zukünftige Haushaltsjahre durch die entsprechende Auflösung der Rückstellung entsprechend entlastet.

 

Die Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen für Investitionen sind mit dem Jahresabschluss 2012 abgestimmt. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, aus Transferleistungen sowie die sonstigen Verbindlichkeiten ergeben sich zum einen aus Kassenresten, die dem Finanzprogramm entnommen wurden und zum anderen aus Vorgängen, bei denen der Landkreis sich rechtlich oder vertraglich zur Geldleistung verpflichtet hat.

 

Unter der Position Passive Rechnungsabgrenzungsposten sind Einzahlungen vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Erträge für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, auszuweisen. Unter anderem wurden hier im Fachdienst

- Jugend für Transferleistungen,

- Schulen und Kultur für Musikschul- und Internatsgebühren,

- Wirtschaft für Vorauszahlungen aufgrund vertraglicher Vereinbarungen

als Passive Rechnungsabgrenzungsposten erfasst. 

 

Die vorgelegte und zur Zeit noch ungeprüfte Eröffnungsbilanz weist eine Rücklage aus der Eröffnungsbilanz in Höhe von 41.741.714,42 € aus. Im Rahmen der Prüfung der Eröffnungsbilanz durch den Fachdienst Rechnungsprüfung können sich bei den einzelnen Positionen noch Veränderungen ergeben, die dann Auswirkung auf die Höhe der Rücklage aus der Eröffnungsbilanz haben können.

 


Anlagen:

Eröffnungsbilanz zum 01.01.2013

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Bilanzvordruck Stand 30.09.2016 (70 KB)