Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2016/80/0359  

 
 
Betreff: Erste Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises über die Anstalt des öffentlichen Rechts "Kommunalservice Landkreis Börde AöR" (Unternehmenssatzung "KsB AöR")
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Schonscheck FDL Wirtschaft
Federführend:FD Wirtschaft Bearbeiter/-in: Wuttke, Manja
Beratungsfolge:
Umwelt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
14.11.2016 
ordentliche Sitzung des Umwelt- und Wirtschaftsausschusses    
Kreisausschuss Vorberatung
16.11.2016 
24. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen  (2016/80/0359)
6. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
23.11.2016 
12. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (2016/80/0359)
Anlagen:
Anlage 1 zur Vorlage 2016/80/0359
Anlage 2 zur Vorlage 2016/80/0359

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die als Anlage 1 beigefügte Erste Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises über die Anstalt des öffentlichen Rechts "Kommunalservice Landkreis Börde AöR" (Unternehmenssatzung "KsB AöR").

 

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

 

Anlass für die Änderung der Unternehmenssatzung der KsB AöR ist die Verfügung des Landesverwaltungsamtes vom 18.10.2016, in der nachträglich festgestellt wurde, dass die Regelung in § 14 Abs. 4 der Unternehmenssatzung „KsB AöR“ gegen den § 5 Abs.3 S. 1 und 2 des Anstaltsgesetzes verstößt.

 

Nach den gesetzlichen Vorgaben wird die Geschäftsführung des Vorstandes von einem Verwaltungsrat überwacht. Der Verwaltungsrat bestellt die Vorstandsmitglieder auf höchstens 5 Jahre, wobei eine erneute Bestellung zulässig ist. Da die KsB AöR erst zum 1. Januar 2017 entsteht, es davor noch keinen Verwaltungsrat gibt und die AöR aber einen arbeitsfähigen Vorstand benötigt, sah die bisherige Satzung vor, dass abweichend von § 5 Abs. 2 für einen Übergangszeitraum durch den Landrat mit Zustimmung des Kreistages ein Interimsvorstand bestellt wird. Weiter sollte auch abweichend von § 6 Abs. 7 dieser Satzung die Geschäftsordnung für den Interimsvorstand vom Kreistag beschlossen werden.

 

Da das Landesverwaltungsamt diese Regelung nunmehr beanstanden würde, wurde in einer gemeinsamen Beratung erörtert, wie dieser gesetzlich nicht geregelte Zustand gelöst werden kann. Auf Vorschlag des Landesverwaltungsamtes soll die Unternehmenssatzung dahingehend geändert werden, dass die mit Beschluss des Kreistages vom 24.08.2016 in den künftigen Verwaltungsrat entsandten Mitglieder schon vor dem 1. Januar 2017 zusammentreten können um einen Vorstand für einen Übergangszeitraum zu bestellen. Hinsichtlich der Zusammensetzung des Vorstandes sollen die Mitglieder angewiesen werden, diesen entsprechend des Kreistagsbeschlusses 2016/80/0334 vom 24. August 2016 zu bestellen.

 

Der vorliegende Entwurf einer ersten Änderung der Unternehmenssatzung berücksichtigt die Anmerkungen des Landesverwaltungsamtes. Im Rahmen dieser Änderung wurden auch gleich weitere Hinweise des Landesverwaltungsamtes mit aufgenommen, die allerdings nur redaktionelle Änderungen oder Klarstellungen darstellen. So wurden zum einen Dopplungen herausgenommen, Konkretisierungen vorgenommen und eine Stimmbotenregelung für Beschlüsse des Verwaltungsrates aufgenommen.

 

Die Anlage 2 zu dieser Vorlage enthält eine Lesefassung der geänderten Gesamtfassung der Unternehmenssatzung, in welcher jede Änderung nachvollzogen werden kann.

 

 


Anlagen:

 

  1. Entwurf „Erste Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Börde über die Anstalt des öffentlichen Rechts “Kommunalservice Landkreis Börde AöR“ (Unternehmenssatzung „KsB AöR“)“, Stand 27.10.2016

 

  1. Entwurf Lesefassung der Satzung des Landkreises Börde über die Anstalt des öffentlichen Rechts “Kommunalservice Landkreis Börde AöR“ (Unternehmenssatzung „KsB AöR“), Stand 27.10.2016

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 zur Vorlage 2016/80/0359 (17 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 zur Vorlage 2016/80/0359 (50 KB)