Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2016/SBU/0357  

 
 
Betreff: Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Straßenbau und -unterhaltung 2017
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Schaub
Miehe Betriebsleiterin
Prost Vorsitzende des Betriebsausschusses
Federführend:EB "Straßenbau und-unterhaltung" Bearbeiter/-in: Dreyer, Anke
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss "Straßenbau und -unterhaltung" Vorberatung
08.11.2016 
8. ordentliche Sitzung des Betriebsausschusses "Straßenbau und -unterhaltung"      
Kreisausschuss Vorberatung
16.11.2016 
24. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen  (2016/SBU/0357)
6. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
23.11.2016 
12. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (2016/SBU/0357)
Anlagen:
Wirtschaftsplan 2017

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt

 

den Wirtschaftsplan 2017 des Eigenbetriebes "Straßenbau und - unterhaltung bestehend aus:

- dem Erfolgsplanmit Gesamteinnahmen i. H. v.   10.961.660,00 € 

 

und Gesamtausgaben  i. H. v.   10.961.660,00 €

 

- dem Vermögensplan mit einem Investitionsvolumen i. H. v.       2.955,4 T€

 

- der Stellenbeschreibung

 

- dem Finanzplan 2017 - 2020  bestehend aus Erfolgsplan und Vermögensplan

 

Im Wirtschaftsjahr 2017 sind:

 

a)      Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen nicht vorgesehen

 

ein Kassenkredit ist nicht geplant


Sachdarstellung, Begründung:

 

Gemäß § 16 und § 17 des Eigenbetriebsgesetzes hat der Eigenbetrieb einen Wirtschaftsplan aufzustellen, der aus einem Erfolgsplan, einem Vermögensplan, einer Stellenübersicht und einem 5jährigen Finanzplan besteht.

 

Ergänzt wird der Wirtschaftsplan um ein Investitionsprogramm.

 

Der Erfolgsplan enthält alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen des Wirtschaftsjahres 2017. Die wesentlichen Positionen sind kurz erläutert.

 

Die Gesamterträge werden durch die Zuwendungen und Zuschüsse des Landkreises bestimmt.

 

Den vorhersehbaren Aufwendungen liegen Verträge mit Dritten zur Straßenunterhaltung, Ermittlung zum Materialbedarf der Unterhaltung, Personalausgaben und sonstige Kosten, die zur Führung eines Eigenbetriebes notwendige Aufwendungen beinhalten, zu Grunde.

 

Der im Vermögensplan dargestellte Finanzierungsbedarf sowie die dazugehörigen Finanzierungsmittel ergeben sich hauptsächlich aus den Anlageänderungen (Straßenbau) und den dazu notwendigen Zuschüssen.

 

Da das Anlagevermögen durch Zuwendungen finanziert wird, werden Zuschüsse vergangener Jahre in jedem Wirtschaftsjahr entsprechend des damit finanzierten Abschreibungsaufwandes dargestellt und wirksam gemacht.

 

Dem jährlichen Wertverlust des Straßenkörpers wie auch dem Wertverzehr des übrigen abschreibbaren Anlagevermögens steht somit die Auflösung der Ertragszuschüsse gegenüber.

 

Die Entnahme aus der Rückstellung für Alterszeit wird mit den dazu vorgesehenen Mitteln finanziert.

 

Die Stellenübersicht enthält gemäß § 16 (1) Nr. 3 der Eigenbetriebsverordnung die erforderlichen Stellen für die Beschäftigten des Eigenbetriebes.

 

Der Finanzplan der Wirtschaftsjahre 2017 - 2020 ist auf der Grundlage des Investitionsprogramms erstellt.

 


Anlagen:

Wirtschaftsplan 2017

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Wirtschaftsplan 2017 (3260 KB)