Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt
den Wirtschaftsplan 2017 des Eigenbetriebes "Straßenbau und - unterhaltung bestehend aus: - dem Erfolgsplanmit Gesamteinnahmen i. H. v. 10.961.660,00 €
und Gesamtausgaben i. H. v. 10.961.660,00 €
- dem Vermögensplan mit einem Investitionsvolumen i. H. v. 2.955,4 T€
- der Stellenbeschreibung
- dem Finanzplan 2017 - 2020 bestehend aus Erfolgsplan und Vermögensplan
Im Wirtschaftsjahr 2017 sind:
a) Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen nicht vorgesehen
ein Kassenkredit ist nicht geplant Sachdarstellung, Begründung:
Gemäß § 16 und § 17 des Eigenbetriebsgesetzes hat der Eigenbetrieb einen Wirtschaftsplan aufzustellen, der aus einem Erfolgsplan, einem Vermögensplan, einer Stellenübersicht und einem 5jährigen Finanzplan besteht.
Ergänzt wird der Wirtschaftsplan um ein Investitionsprogramm.
Der Erfolgsplan enthält alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen des Wirtschaftsjahres 2017. Die wesentlichen Positionen sind kurz erläutert.
Die Gesamterträge werden durch die Zuwendungen und Zuschüsse des Landkreises bestimmt.
Den vorhersehbaren Aufwendungen liegen Verträge mit Dritten zur Straßenunterhaltung, Ermittlung zum Materialbedarf der Unterhaltung, Personalausgaben und sonstige Kosten, die zur Führung eines Eigenbetriebes notwendige Aufwendungen beinhalten, zu Grunde.
Der im Vermögensplan dargestellte Finanzierungsbedarf sowie die dazugehörigen Finanzierungsmittel ergeben sich hauptsächlich aus den Anlageänderungen (Straßenbau) und den dazu notwendigen Zuschüssen.
Da das Anlagevermögen durch Zuwendungen finanziert wird, werden Zuschüsse vergangener Jahre in jedem Wirtschaftsjahr entsprechend des damit finanzierten Abschreibungsaufwandes dargestellt und wirksam gemacht.
Dem jährlichen Wertverlust des Straßenkörpers wie auch dem Wertverzehr des übrigen abschreibbaren Anlagevermögens steht somit die Auflösung der Ertragszuschüsse gegenüber.
Die Entnahme aus der Rückstellung für Alterszeit wird mit den dazu vorgesehenen Mitteln finanziert.
Die Stellenübersicht enthält gemäß § 16 (1) Nr. 3 der Eigenbetriebsverordnung die erforderlichen Stellen für die Beschäftigten des Eigenbetriebes.
Der Finanzplan der Wirtschaftsjahre 2017 - 2020 ist auf der Grundlage des Investitionsprogramms erstellt.
Anlagen: Wirtschaftsplan 2017
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