Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2016/50/0355  

 
 
Betreff: Erste Fortschreibung der Sozialplanung des Landkreises Börde
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Dr. Waselewski
Herzig Fachbereichskoordina- torin
Federführend:Stabsstelle "Strategische Entwicklungsplanung und integrierte Sozialplanung" Bearbeiter/-in: Alsleben, Karin
Beratungsfolge:
Kultur- und Sozialausschuss Vorberatung
02.11.2016 
ordentliche Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses    
Kreisausschuss Vorberatung
16.11.2016 
24. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen  (2016/50/0355)
6. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
23.11.2016 
12. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (2016/50/0355)
Anlagen:
Sozialplanung_1. Fortschreibung

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt die erste Fortschreibung der Sozialplanung des Landkreises Börde.

 


Sachdarstellung, Begründung:

Gemäß § 20 des Familien- und Beratungsstellenfördergesetzes Sachsen-Anhalt (FamBeFöG LSA vom 13.08.2014) sind die Zuweisungen des Landes an die Landkreise und kreisfreien Städte für Ehe-, Lebens-, Familien- und Erziehungsberatungsstellen (ELFE) sowie Suchtberatungsstellen davon abhängig, dass die jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte eine mit den freien Trägern von Beratungsstellen abgestimmte und von den jeweiligen Kreistagen und Stadträten beschlossene Sozialplanung für die sachliche Zuständigkeit der Landkreise und kreisfreien Städte und Jugendhilfeplanung durchgeführt haben.

 

Die vom Kreistag am 16.09.2015 erstmalig beschlossene Sozialplanung des Landkreises Börde wurde dem damaligen Ministerium für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt mit Schreiben vom 27.10.2015 überreicht. Es erfolgte eine erste Fortschreibung, welche im Oktober 2016 an das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt übersandt worden ist.

 

Die Erkenntnisse der 6. Regionalisierten Bevölkerungsprognose für Sachsen-Anhalt aus dem August 2016 waren unter anderem ursächlich für die nunmehr vorgenommenen Anpassungen der in 2015 erarbeiteten und auf Nachhaltigkeit angelegten Planungen des Landkreises.

 

Die vorliegende Überarbeitung der Sozialplanung ist Basis für eine integrierte und moderne Sozialplanung.

 

Kern der kommunalen Aufgabenerfüllung ist es, im Rahmen der bestehenden Leistungsfähigkeit kommunale Daseinsvorsorge zu betreiben. Kommunale Daseinsvorsorge ist darauf gerichtet, die Lebensverhältnisse der Bevölkerung zu verbessern. Sozialplanung trägt zur Umsetzung von Sozialpolitik bei.

Sie analysiert die soziale Lage der Bevölkerung, stellt Bedarfe fest und plant soziale Angebote und Dienstleistungen. Sie arbeitet wirkungsorientiert, vernetzt und beteiligungsorientiert. Sie orientiert sich in definierten geografischen Räumen und hat Zusammenhänge zu anderen politischen Handlungsfeldern stets zu beachten.

 

Sozialplanung ist Steuerungsunterstützung für das Sozialmanagement, welches kommunale Handlungsfelder umfassen soll.

Abnehmende Bevölkerungszahlen, Rückgang der Geburten, steigender Anteil der über 65-Jährigen und Hochbetagten in der Bevölkerung – der damit verbundene steigende Hilfebedarf, der Rückgang der Bevölkerung im arbeitsfähigen Alter, Fachkräftemangel, die immer häufiger werdende unzureichende Finanzausstattung der Gemeinden und des Landkreises stellen diese vor schwierige Herausforderungen.

Sozialplanung kann  einen wesentlichen Beitrag zur Meisterung dieser Herausforderungen leisten, indem

 

-          die soziale Lage der Bevölkerung des Landkreises analysiert wird und den Mitgliedern des Kreistages diese Informationen für ihre Entscheidungen bereitgestellt werden,

 

-          wirkungsvollere Maßnahmen und Instrumente, die der Entwicklung von Armut, Einschränkung von Teilhabechancen, Isolierungs- und Polarisierungsprozessen entgegenwirken und die Lage der Bevölkerung verbessern, entwickelt werden,

 

-          durch vorausschauendes und planendes, besonders auch präventives Handeln die finanziellen Handlungsräume des Landkreises verbessert werden,

 

-          notwendige Strukturveränderungen und Anpassungen frühzeitig eingeleitet werden,

 

-          soziale Angebote und Dienstleistungen ihre gewünschte Wirkung entfalten.

 

Die erste Fortschreibung der Sozialplanung wurde im Rahmen einer Projektgruppe in Abstimmung mit den Trägern der ELFE-Beratungsstellen, der Suchtberatungsstellen, der Schuldnerberatungsstellen und der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen sowie den Fachdiensten Jugend, Soziales, Gesundheit und dem Büro Kreistag/Wahlen erarbeitet.

Die Anpassung der Sozialplanung 2015 ging mit der Erweiterung um die Handlungsfelder Migration und Pflege einher. Sie hat damit zwei wesentliche Handlungsfelder, die den Landkreis aktuell und zukünftig beschäftigen werden und er Antwort geben muss, aufgegriffen.

 

Durch die gewollte Einarbeitung der aktuellen Datenlage konnte in der ersten Fortschreibung der Sozialplanung 2015 die Datenauswertung zum Teil auch auf der Ebene der Einheits- und Verbandsgemeinden erfolgen. Die zeitliche Verzögerung der Veröffentlichung der Ergebnisse der 6. Regionalisierten Bevölkerungsprognose ließ jedoch eine Ableitung von Handlungsempfehlungen zunächst nur in Ansätzen zu.

 

Im Rahmen der ersten Fortschreibung wurden neben den demographischen Entwicklungstendenzen und den Indikatoren erste Handlungsfelder beleuchtet. Dies bedeutet eine teilweise veränderte Struktur in der vorliegenden Fortschreibung.

 

 


Anlagen:

Erste Fortschreibung der Sozialplanung des Landkreises Börde

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Sozialplanung_1. Fortschreibung (11574 KB)