Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2016/51/0353  

 
 
Betreff: Beschluss über die Verwendung nicht verbrauchter Mittel der Budgets zur Personalausgabenförderung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Wendt
Herzig Fachbereichskoordina- torin
Federführend:FD Jugend Bearbeiter/-in: Hallmann, Ines
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
24.10.2016 
ordentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen  (2016/51/0353)
Anlagen:
Anlage Beschluss nicht verbr.mittel

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss ermächtigt die Verwaltung des Fachdienstes Jugend mit der Vergabe nicht verbrauchter Mittel der Sozialraumbudgets sowie der kreisweit tätigen Träger (KWT) zur Personalausgabenförderung nach dem in der Anlage beigefügten Kriterienkatalog.

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Auf Grund verschiedener Ursachen wie z.B. Nichtbesetzung, verspätete Besetzung bzw. krankheitsbedingte Ausfallzeiten von geförderten Fachkräftestellen bzw. Fachkräften kommt es jährlich zu Restmittelbildungen durch nicht verbrauchte finanzielle Mittel, welche zur Personalausgabenförderung vorgesehen waren.

 

Um die Fördermittel des Landes in anteiliger Höhe von 70% nicht zurückzahlen zu müssen, wird der o.g. Beschlussvorschlag unterbreitet. Hiernach erfolgt eine erstmalige Bedarfsprüfung in den einzelnen Sozialräumen bzw. den KWT nach der o.g. Kriterien in der Reihenfolge der Ziffern 1. bis 4., wenn entsprechende Restmittel aufgelaufen sind.

 

Ist eine Vergabe nach den Ziffern 1. bis 4. bis zum 30.10. (nur 2016 bis 15.11.) eines Kalenderjahres in den entsprechenden Sozialräumen bzw. bei den KWT nicht möglich, können diese dann nach Ziffer 5. an andere Sozialräume bzw. KWT vergeben werden. Eine entsprechende Information erfolgt zeitnah über die Verwaltung.

 

Die Träger haben dann die Möglichkeit, ihre Antragstellungen gemäß den Ziffern 1. bis  4. an den Fachdienst Jugend beim  Landkreis zu richten. Die Verwaltung des Fachdienstes Jugend entscheidet dann nach pflichtgemäßem Ermessen  und unter Berücksichtigung  der sozialpädagogischen Bedarfe in Abstimmung mit den Gebietskörperschaften über die vorliegenden Antragstellungen.

 

Die geforderte Abstimmung und Bestätigung durch die örtlichen Gebietskörperschaften ist notwendig, um auf die konkreten Bedarfe vor Ort reagieren zu können und mögliche Doppelförderungen zu vermeiden.

 


Anlage:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage Beschluss nicht verbr.mittel (38 KB)