Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2016/51/0352  

 
 
Betreff: Beschluss des Jugendhilfeplans "Teilplan II" - Geförderte Kinder- und Jugendarbeit 2017 gem. §§ 11-14 SGB VIII
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Wendt
Herzig Fachbereichskoordina- torin
Federführend:FD Jugend Bearbeiter/-in: Hallmann, Ines
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
24.10.2016 
ordentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen  (2016/51/0352)
Anlagen:
02.06.2016 Qualitätskriterien zur Jugendarbeit
JHPL 11.10.2016 Endfassung

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt den Jugendhilfeplan „Teilplan II“ – Geförderte Kinder- und Jugendarbeit gem. §§ 11 – 14 SGB VIII für das Jahr 2017.

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Mit der Beschlussfassung zum Teilplan II – Geförderte Kinder- und Jugendarbeit gem. §§

11 bis 14 SGB VIII am 26.10.2015 (Beschluss-Nr.: 2015/51/0213)  hat der Jugendhilfeausschuss erstmalig die Erfordernisse des § 31 KJHG-LSA umgesetzt.

 

Als Bestandteil der Sozialplanung im Landkreis Börde analysiert und bewertet der Teilplan II die sozialpädagogischen Bedarfe der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen und leitet hiervon strukturelle Handlungsempfehlungen ab. Diese Handlungsempfehlungen über die Anzahl und dem Einsatz von sozialpädagogischen Fachkräften in mobil-aufsuchenden, stationären und kreisweiten Angeboten werden durch Sozialbudgets ergänzt. Diese Einzelbudgets konnten mit Hilfe eines Verteilungsmodells auf Grundlage von unterschiedlichen Indikatoren, die die regionalen und sozialen Belastungen in den 13 Sozialbereichen des Landkreises abbilden, bedarfsgerecht umgesetzt werden. Hierdurch war es erstmals möglich, eine an den regionalen Bedarfen Vor-Ort orientierte Finanzierung der sozialpädagogischen Fachkräfte umzusetzen und damit Bedarfslücken in Form von „Weißen Flecken der Kinder- und Jugendarbeit“ zu schließen.

 

Diese strukturellen Ergebnisse wurden im Verlauf des Jahres 2016 durch eine Diskussion um die Inhalte und die Qualität von Angeboten der geförderten Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Börde ergänzt. Im Ergebnis eines kontroversen Prozesses beschloss der Jugendhilfeausschuss auf seiner Sitzung am 19.09.2016 (Beschluss-Nr. 2016/51/0337) hierzu grundlegende Qualitätskriterien, die den Teilplan II inhaltlich ergänzen. Die Qualitätskriterien beinhalten konkrete Vorgaben zu:

 

- den Qualifikationen der geförderten Fachkräfte in der mobil-aufsuchenden und kreiswei-

   ten Kinder- und Jugendarbeit

- dem Inhalt und Aufbau der sozialpädagogischen Konzeptionen

- zur Umsetzung von Beteiligungsmöglichkeiten der jungen Menschen

- der Benennung der sozialpädagogischen Bedarfe unter Mitarbeit der jungen Menschen

- dem Ansatz der Gemeinwesenorientierung als Selbsthilfemöglichkeit Vor-Ort

- der Zusammenarbeit der geförderten Fachkräfte mit Mitarbeitern der Schulen und Bera-

   tungsstellen

- der Förderung der fachlichen Qualität in Form der AG geförderte Fachkräfte sowie durch

   gezielte Weiterbildungen

- Regelungen zu den Öffnungszeiten und Angeboten der stationären und mobilauf-

  suchenden Angebote

- zur Durchführung von bedarfsgerechten Bildungs- und Präventionsprojekten

- der Erarbeitung eines Angebotsplanes der geförderten Fachkräfte für das Folgejahr –

  gemeinsam mit den Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen

- zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung sowie

- zur zeitnahen Beantragung von Fördermitteln in der Kreisverwaltung

 

Vor diesem Hintergrund vereint der Teilplan II die strukturellen und inhaltlichen Bedarfe der geförderten Kinder- und Jugendarbeit und wird damit bis zum Beginn der Evaluationsphase zum Jahresende 2017 eine konkrete Richtschnur zur Umsetzung der §§ 11 bis 14 SGB VIII im Landkreis Börde bieten.

 

 

Anlage:

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 02.06.2016 Qualitätskriterien zur Jugendarbeit (94 KB)    
Anlage 2 2 JHPL 11.10.2016 Endfassung (38127 KB)