Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2016/40/0350  

 
 
Betreff: Einvernehmensherstellung zwischen dem Schulträger (Gemeinde Sülzetal) und dem Träger der Schulentwicklungsplanung (Landkreis Börde) zur beabsichtigten Umwandlung der Sekundarschule Sülzetal in eine Gemeinschaftsschule zum Schuljahr 2017/18
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Schulze, H.
Herzig Fachbereichskoordina- torin
Federführend:FD Schulen und Kultur Bearbeiter/-in: Döring, Corinna
Beratungsfolge:
Kultur- und Sozialausschuss Vorberatung
02.11.2016 
ordentliche Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses    
Kreisausschuss Vorberatung
16.11.2016 
24. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen  (2016/40/0350)
6. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
23.11.2016 
12. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (2016/40/0350)
Anlagen:
0. Rechtsgrundlagen für Umw. SKS in GMS
§§ 5, 5a, 5b SchulG LSA
UmwVO
1. Schreiben LSchuA zur Umwandlung
2. Antrag Umwandlung SKS Sülzetal in GMS
3. Pädag.-org. Konzept vom 08.09.2016
4. Kooperationsvereinbarung mit der BbS MD vom 31.08.2016
4. Schreiben Zustimmung Gesamtkonferenz päd.-org. Konzept vom 08.09.2016
5. Schreiben Zustimmung Gesamtkonferenz Umwandlung vom 25.04.2016
6. E-Mail Gem. Sülzetal - Zustimmung Sozialausschuss
7. Beschluss GR Sülzetal Umw. SKS LW in GMS

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag stimmt der Umwandlung der Sekundarschule Sülzetal in eine Gemeinschaftsschule als Träger der Schulentwicklungsplanung zum Schuljahr 2017/18 zu.

 

 


Sachdarstellung, Begründung:

Auf Grundlage des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 2013 § 5 in Verbindung mit § 5 b sowie der Verordnung über die Umwandlung einer Schule in eine Gemeinschaftsschule Sachsen-Anhalt vom 19.03.2013 kann eine bestehende Schule der Schulform Sekundarschule, Gesamtschule und Gymnasium in eine Gemeinschaftsschule umgewandelt werden.

 

Der Antrag der Schule ist mit einem pädagogischen Konzept nach § 5 Abs. 3 Schulgesetz Land Sachsen-Anhalt und § 2 Abs. 3 der Umwandlungsverordnung einzureichen. Über den eingereichten Antrag entscheidet die Schulbehörde im Einvernehmen mit dem Schulträger und dem Träger der Schulentwicklungsplanung/Schülerbeförderung auf der Grundlage einer Bewertung des eingereichten pädagogischen Konzeptes.

 

Die Gemeinschaftsschule (GMS) stellt eine eigenständige Schulform dar. Damit hat jeder Schüler des Landkreises Börde die Möglichkeit und das Recht, eine GMS zu besuchen

(§ 34 Abs. 1 und 2 Schul-G LSA).

 

Die Sekundarschule (SKS) Sülzetal beschloss in der Gesamtkonferenz die Umwandlung dieser Schule in eine GMS zum Schuljahr (SJ) 2017/18.

 

Die Gemeinde Sülzetal hat mit Beschluss des Gemeinderates vom 25.04.2016 der Umwandlung der SKS Sülzetal in eine GMS der Organisationsform nach § 1 Abs. 1 Nr. 2b der Umwandlungsverordnung vom 19.03.2013 ohne eigene gymnasiale Oberstufe und in Kooperation mit einer anderen Schule für die Klassenstufen 11 – 13 zugestimmt.

 

Kooperationspartner ist die BbS „Otto von Guericke“ Magdeburg, die die gymnasiale Oberstufe in Form des Fachgymnasiums führt. Zwischen beiden Schulen wurde die Zusammenarbeit in Form einer Kooperationsvereinbarung vom 31.08.2016 beschlossen. Das bedeutet für die Schüler der GMS ein längeres gemeinsames Lernen durch Verzicht auf Unterscheidung nach Bildungsgängen in den Klassenstufen 5 – 8.   Die Einführung eines abschlussbezogenen Unterrichts ab Klasse 9 durch Kooperation mit dem Fachgymnasium der BbS, siehe Pkt. 5 „Berufs- und Studienorientierung“ des beiliegenden „Pädagogisch-organisatorischen Konzeptes“.

 

Hinzuweisen ist auf eine Besonderheit, die sich aus § 5 b Abs. 7 des Schulgesetzes Land Sachsen-Anhalt ergibt. Danach wird die GMS jährlich aufwachsend, beginnend mit dem 5. Schuljahrgang, entwickelt. Die Schüler der Schulabgänge 6 – 10 sind weiterhin auslaufend Schüler einer SKS. Daraus ergeben sich eine aufwachsende GMS und eine auswachsende SKS bis zu dem Zeitpunkt, an dem alle Schüler der Jahrgangsstufen 5 – 10 Schüler der GMS sind. Für den Zeitraum dieser Umwandlung können jedoch für beide Schulformen gemeinsame Konferenzen sowie Schüler- und Elternvertretungen gebildet werden.

 

Der festgelegte Schulbezirk der SKS Sülzetal umfasst die Gemeinde Sülzetal mit den Orten Altenweddingen, Bahrendorf, Dodendorf, Langenweddingen, Osterweddingen, Sülldorf und Schwaneberg. Der Schuleinzugsbereich der GMS Sülzetal soll dem bestehenden Schulbezirk der SKS Sülzetal entsprechen.

 

Der Sozialausschuss hat sich in seiner Sitzung am 10.10.2016 einstimmig für die Umwandlung der SKS in eine GMS ausgesprochen. Die Beschlussfassung erfolgt in der Sitzung des Gemeinderates am 03.11.2016. Die Gemeinde ist durch den Landkreis Börde schriftlich darauf hingewiesen worden, den Beschluss bis zum 10.11.2016 einzureichen.

 

Der Landkreis Börde begrüßt und befürwortet die beabsichtigte Umwandlung der SKS Sülzetal in eine GemS zum SJ 2017/18, weil damit die Grundlage für ein regional ausgeglichenes Bildungsangebot geschaffen wird.

 

 


Anlagen:

  1. Schreiben des Landesschulamtes vom 30.09.2016
  2. Antrag der Schule zur Umwandlung vom 08.09.2016
  3. Pädagogisch-organisatorisches Konzept der Schule vom 08.09.2016
  4. Kooperationsvereinbarung mit der BbS „Otto von Guericke“ MD vom 31.08.2016
  5. Beschluss Gesamtkonferenz vom 25.04.2016
  6. E-Mail der Gemeinde Sülzetal – Zustimmung Sozialausschuss
  7. Beschluss-Nr. 111/2016 Umwandlung SKS Langenweddingen in GMS

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 0. Rechtsgrundlagen für Umw. SKS in GMS (235 KB)    
Anlage 2 2 §§ 5, 5a, 5b SchulG LSA (376 KB)    
Anlage 3 3 UmwVO (589 KB)    
Anlage 4 4 1. Schreiben LSchuA zur Umwandlung (37 KB)    
Anlage 5 5 2. Antrag Umwandlung SKS Sülzetal in GMS (22 KB)    
Anlage 6 6 3. Pädag.-org. Konzept vom 08.09.2016 (1475 KB)    
Anlage 7 7 4. Kooperationsvereinbarung mit der BbS MD vom 31.08.2016 (96 KB)    
Anlage 8 8 4. Schreiben Zustimmung Gesamtkonferenz päd.-org. Konzept vom 08.09.2016 (16 KB)    
Anlage 9 9 5. Schreiben Zustimmung Gesamtkonferenz Umwandlung vom 25.04.2016 (17 KB)    
Anlage 10 10 6. E-Mail Gem. Sülzetal - Zustimmung Sozialausschuss (18 KB)    
Anlage 11 11 7. Beschluss GR Sülzetal Umw. SKS LW in GMS (29 KB)