Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: Der Kreistag beschließt die Umwandlung der Sekundarschule in Oebisfelde in eine Gemeinschaftsschule zum Schuljahr 2017/18.
Sachdarstellung, Begründung: Durch das Kollegium der Sekundarschule Oebisfelde wurde der Beschluss gefasst, die Sekundarschule in eine Gemeinschaftsschule umzuwandeln. Grundlage dieser Beschlussfassung und damit Antragsgrundlage bildet das Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt in der derzeit gültigen Fassung, weiterhin die Verordnung über die Umwandlung einer Schule in eine Gemeinschaftsschule Sachsen-Anhalt vom 19.03.2013.
Nach Erarbeitung eines entsprechenden pädagogischen Konzeptes durch das Kollegium und dessen Vorstellung und Diskussion in den Schulgremien (Schülerrat und Schulelternrat) erfolgte die Bestätigung auf der Sitzung der Gesamtkonferenz am 26.05.2016.
Geplant ist nunmehr die Umwandlung der Ganztagsschule Sekundarschule in Oebisfelde in eine Gemeinschaftsschule der Organisationsform 2 b nach der Umwandlungsverordnung § 1 Abs. 2 vom 19.03.2013. Das heißt, Führung der Schuljahrgänge 11 – 13 der gymnasialen Oberstufe in Kooperation mit einer anderen Schule an deren Standort. Kooperationspartner ist die BbS „Otto von Guericke“ Magdeburg, die die gymnasiale Oberstufe in Form des Fachgymnasiums führt. Zwischen beiden Schulen wurde die Zusammenarbeit in Form einer Kooperationsvereinbarung vom 16.03.2016 beschlossen. Das bedeutet für die Schüler der Gemeinschaftsschule ein längeres gemeinsames Lernen durch Verzicht auf Unterscheidung nach Bildungsgängen in den Klassenstufen 5 – 8. Die Einführung eines abschlussbezogenen Unterrichts ab Klasse 9 erfolgt in Kooperation mit dem Fachgymnasium der BbS, siehe Pkt. 8 „Praxisbezogene Angebote und Aktivitäten zur Berufs- und Studienorientierung“ des beiliegenden „Pädagogisch-organisatorischen Konzeptes“. Geplant ist die beabsichtigte Umwandlung in eine Gemeinschaftsschule vorbehaltlich der Zustimmung der politischen Gremien des Landkreises sowie der Genehmigung durch das Landesschulamt zum Schuljahresbeginn 2017/18.
Hinzuweisen ist auf eine Besonderheit, die sich aus § 5 b Abs. 7 des Schulgesetzes Land Sachsen-Anhalt ergibt. Danach wird die Gemeinschaftsschule jährlich aufwachsend, beginnend mit dem 5. Schuljahrgang, entwickelt. Die Schüler der Schulabgänge 6 – 10 sind weiterhin auslaufend Schüler einer Sekundarschule. Daraus ergeben sich eine aufwachsende Gemeinschaftsschule und eine auswachsende Sekundarschule bis zu dem Zeitpunkt, an dem alle Schüler der Jahrgangsstufen 5 – 10 Schüler der Gemeinschaftsschule sind.
Für den Zeitraum dieser Umwandlung können jedoch für beide Schulformen gemeinsame Konferenzen sowie Schüler- und Elternvertretungen gebildet werden. Aus dieser Umwandlung ergeben sich für den Landkreis bis auf die Aufnahme in die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung derzeitig absehbar keine weiteren Verpflichtungen sächlicher und räumlicher Art. Der Schulträger behält sich vor, bei steigendem Anwahlverhalten, die Kapazität der Schule auf eine Zweizügigkeit festzulegen. Mehraufwendungen in der Schülerbeförderung können jedoch nicht ausgeschlossen werden, zumal das Anwahlverhalten der Eltern zu dieser Schulform nicht absehbar ist und keine Erfahrungen dazu vorliegen.
Anlagen:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||