Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: entfällt
Sachdarstellung, Begründung:
Fortschreibung zum 31.12.2016 - Aufforderung durch Schulbehörde Ausgehend vom Genehmigungsschreiben des Landesschulamtes (LSchA) zur Schulentwicklungsplanung für den Zeitraum der Schuljahre 2014/2015 bis 2018/19 vom 20. März 2014 sind folgende Schulträger aufgefordert gewesen, umgehend bzw. zum 31.12.2016 eine Fortschreibung ihrer Schulentwicklungsplanung vorzunehmen.
I. Bereich Grundschulen der kreisangehörigen Gemeinden und Städte
1. Verbandsgemeinde Elbe-Heide - Grundschule Angern
Einschränkung aus Genehmigungsschreiben zum SEPL: Die für die GS Angern von der Verbandsgemeinde Elbe-Heide beabsichtigte auslaufende Beschulung über drei Schuljahre wird durch das Landesschulamt nicht bestätigt. Das Schulbesuchsjahr 1 aus dem Schulbezirk der GS Angern wird der GS Burgstall ab dem Schuljahr 2014/2015 zugeordnet. Auch die verbleibenden Schüler (Klassen 2 bis 4) sind in der GS Burgstall aufzunehmen.
Sachstand bis 30.09.2016: Die Verbandsgemeinde Elbe Heide veröffentlichte im Amtsblatt vom 30.06.2016 die Allgemeinverfügung zur Schließung der GS Angern zum 01.08.2016. Die Schüler/Innen des bisherigen Schulbezirkes der GS Angern werden dem Schulbezirk der GS Burgstall zugeordnet.
2. Verbandsgemeinde Flechtingen- Grundschule „Bernhard Becker“ Beendorf
Einschränkung aus Genehmigungsschreiben zum SEPL: Die Grundschule „Bernhard Becker“ Beendorf ist im Schuljahr 2014/15 bestandsfähig und wird bis dahin bestätigt. Der nach dem 31.07.2015 geplanten auslaufenden Beschulung wird nicht zugestimmt. Für diese Grundschule ist eine Fortschreibung des Schulentwicklungsplans gemäß § 4 SEPL-VO 2014 bis 31.12.2014 vorzulegen.
Sachstand vom 30.09.2016:
Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 17.05.2016 den Erhalt der GS „Bernhard Becker“ in Beendorf bis zum SJ 2018/19 beschlossen (VGR/054/2016/BV). Die Grundschule erfüllt die erforderliche Größe einer Schule nach § 4 SEPl-VO 2014 bis zum Schuljahr 2017/18. Ferner beschließt der Verbandsgemeinderat in selbiger Sitzung (VGR/053/2016/BV), sich auf zwei Grundschulstandorte in den Mitgliedsgemeinden Erxleben und Flechtingen zu konzentrieren und den dritten Standort in der Mitgliedgemeinde Calvörde nach Bedarf vorzuhalten. Die Entscheidung wurde auf Vorschlag des Landesschulamtes vom 20.03.2014 getroffen, da sie GS die Mindestschülerzahl bis zum SJ 2017/18 vorhält. Der Landkreis Börde hat beide Beschlüsse an das Landesschulamt weitergeleitet.
3. Stadt Oschersleben - Grundschule Hornhausen
Einschränkung aus Genehmigungsschreiben zum SEPL: Die GS Hornhausen darf in den SJ 2014/15 und 2015/16 weitergeführt werden, weil sie bis dahin die Vorgaben des § 4 SEPL-VO erfüllt. Bis spätestens 31.12.2015 ist der Schulentwicklungsplan für diese Grundschule entsprechend der Bezugsverordnung fortzuschreiben.
Sachstand vom 30.09.2016: Aufgrund der Änderung hinsichtlich der Mindestschülerzahl der SEPL- VO 2014 war eine Fortschreibung entbehrlich, da die GS Hornhausen bis einschließlich Schuljahr 2018/19 die erforderliche Mindestschülerzahl von 60 aufweist.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 03.03.2016 die Fortschreibung der mittelfristigen SEPl für die SJ 2015/16 bis 2018/19 mit Langfristprognose für die SJ 2031/32 für die kommunalen Grundschulen der Stadt Oschersleben (Bode) beschlossen (OC/2015/280). Hiernach sollen perspektivisch die GS „Diesterweg“ und „Puschkin“ als kommunale GS vorgehalten werden.
Die Zusammenführung der GS-Standorte Goethe (je zur Hälfte) soll zum SJ 2022/23, Hornhausen zum SJ 2024/25 und Hadmersleben zum SJ 2025/26 am Standort der GS „Diesterweg“ Oschersleben erfolgen.
4. Stadt Wanzleben-Börde - Grundschule Seehausen
Einschränkung aus Genehmigungsschreiben zum SEPL: Die GS Seehausen wird bis einschließlich 31.07.2017 bestätigt. Bis spätestens 31.12.2016 ist der Schulentwicklungsplan für diese Grundschule entsprechend der Bezugsverordnung fortzuschreiben.
Sachstand vom 30.09.2016: Die Erhebung der 2. vorläufigen Schülerzahlen (Stichtag 17.06.2016) weist eine Gesamtschülerzahl von 58 Schülern aus. Auch die Schuljahresanfangsstatistik (Stichtag 24.08.2016) weist keinen Aufwuchs mit einer Gesamtschülerzahl von nur noch 55 Schülern aus. Die erforderliche Mindestgröße nach § 4 SEPl-VO wird nicht erfüllt.
Die Stadt Wanzleben-Börde ist durch die Schulbehörde am 22.08.2016 sowie durch den Landkreis Börde am 31.08.2016 aufgefordert worden, die Schulentwicklungsplanung bis zum 31.12.2016 fortzuschreiben.
Die Stadt Wanzleben-Börde hat die Schulentwicklungsplanung für die GS in Seehausen für den Zeitraum bis 2018/19 fortgeschrieben. Die Verwaltung ermittelte die Einschülerzahlen mit dem Stichtag 05.09.2016. Aufgrund steigender Einschülerzahlen in den kommenden SJ als auch von Wiederholern in der Schuljahreseingangsphase geht die Verwaltung davon aus, dass die Mindestschülerzahl zur Bildung der Anfangsklasse sowie die Mindestschülerzahl zur Größe einer GS nach § 4 SEPl-VO 2014 bis zum SJ 2018/19 erreicht wird. Der Hauptausschuss stimmte in seiner Sitzung am 27.09.2016 dem Inhalt der Beschlussvorlage-Nr. 101206.11.01 bereits zu. Die Sitzung des Stadtrates ist für den 20.10.2016 vorgesehen. In Folge dessen wird am Beschluss des Stadtrates vom 11.08.2011 zum Schulentwicklungskonzept der Stadt Wanzleben-Börde (Beschluss-Nr. 101206.11.01.-065), aus dem der Erhalt aller GS hervorgeht, festgehalten.
Sachstand vom 26.10.2016:
Der Stadtrat der Stadt Wanzleben – Börde hat in seiner Sitzung am 20.10.2016 die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für die GS in Seehausen für den Zeitraum bis 2018/19 einstimmig beschlossen.
5. VG Westliche Börde – Grundschulen Ausleben und Hamersleben
Einschränkung aus Genehmigungsschreiben zum SEPL: Die GS Ausleben und Hamersleben wird bis einschließlich 31.07.2017 bestätigt. Bis spätestens 31.12.2016 ist der Schulentwicklungsplan für diese Grundschule entsprechend der Bezugsverordnung fortzuschreiben.
Sachstand vom 30.09.2016:
Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 11.07.2013 die mittelfristige Schulentwicklungsplanung für die SJ 2014/15 bis 2018/19 mit Langfristprognose bis zum SJ 2023/24 beschlossen (Beschluss-Nr. 097/21/2013).
Auszug: „Die Grundschüler der Verbandsgemeinde im Zeitraum 2014/15 bis 2018/19 an den bestehenden vier Grundschulstandorten der Verbandsgemeinde zu beschulen. Ab dem SJ 2019/20 erfolgt die Beschulung der Grundschüler aus den Gemeinden Am Großen Bruch und Ausleben in der GS Hamersleben. Die Grundschüler der Städte Gröningen und Kroppenstedt werden in der GS Gröningen beschult. Sollte im Zeitraum der mittelfristigen Schulentwicklungsplanung (2014/15 bis 2018/19) eine Schulschließung unumgänglich werden, ist unter Beachtung der räumlichen Kapazitäten der Grundschulstandorte zunächst mit Außenstelleregelungen zu arbeiten.“
Auf Grund der territorialen Situation der Verbandsgemeinde und der dadurch bedingten Längenausdehnung wird perspektivisch der Erhalt von zwei GS erforderlich sein. Nach der SJ-Anfangsstatistik (Stichtag 24.08.2016) sind alle 4 GS-Standorte im SJ 2016/17 bestandsfähig im Sinne der SEPL-VO 2014.
II. Schulen in Trägerschaft des Landkreises Börde
7. Gemeinschaftsschule „G. W. Leibniz“ in Wolmirstedt
Die Sekundarschule „G. W. Leibniz“ in Wolmirstedt beantragte die Umwandlung in eine Gemeinschaftsschule der Organisationsform nach § 1 Abs. 1 Nr. 2b der UmwVO vom 19.03.2013 zum SJ 2016/17. Das Landesschulamt erteilte nach Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen mit Schreiben vom 10.12.2015 die fachaufsichtliche Zustimmung gemäß § 5b Abs. 7 Satz 5 SchulG LSA.
Die „G. W. Leibniz“ Gemeinschaftsschule wird ab dem SJ 2016/17 beginnend mit der Klassenstufe 5 aufwachsen. Die „G. W. Leibniz“ Sekundarschule wird beginnend mit der Klassenstufe 6 auslaufend beschult. Die Gemeinschaftsschule wird keine eigene gymnasiale Oberstufe führen. Aus diesem Grund wurde eine Kooperationsvereinbarung mit der Gemeinschaftsschule „J. Gutenberg“ in Wolmirstedt geschlossen.
III. Schulen in freier Trägerschaft
8. Gemeinschaftsschule Barleben
Die Sekundarschule Barleben beantragte die Umwandlung in eine Gemeinschaftsschule der Organisationsform nach § 1 Abs. 1 Nr. 2b der UmwVO vom 19.03.2013 zum SJ 2016/17. Das Landesschulamt erteilte nach Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen mit Schreiben vom 26.05.2016 die fachaufsichtliche Zustimmung gemäß § 5b Abs. 7 Satz 5 SchulG LSA.
Die Gemeinschaftsschule wird ab dem SJ 2016/17 beginnend mit der Klassenstufe 5 aufwachsen. Die Sekundarschule wird beginnend mit der Klassenstufe 6 auslaufend beschult. Die Gemeinschaftsschule wird keine eigene gymnasiale Oberstufe führen. Aus diesem Grund wurde eine Kooperationsvereinbarung mit der Gemeinschaftsschule „J. Gutenberg“ in Wolmirstedt geschlossen.
Die Gemeinde Barleben hat als Schulträger der Gemeinschaftsschule Barleben zur Festlegung des Schuleinzugsbereiches eine Vereinbarung mit dem Landkreis Börde als „abgebender“ Schulträger geschlossen. Der festgelegte Schuleinzugsbereich der Gemeinschaftsschule umfasst die Gemeinde Barleben mit den Orten Barleben, Ebendorf und Meitzendorf sowie Teile der Gemeinde Niedere Börde mit den Orten Dahlenwarsleben, Gersdorf, Gutenswegen, Groß Ammensleben und Klein Ammensleben.
9. Freies Gymnasium Gröningen
In Gröningen wurde am 01.08.2016 der Schulbetrieb in einem Freien Gymnasium aufgenommen. Das Gymnasium ist durch die Schulbehörde genehmigt worden und wird einzügig, aufwachsend beginnend mit der Klassenstufe 5, geführt. Träger des Freien Gymnasiums Gröningen ist die Dr. P. Rahn & Partner Gemeinnützige Schulgesellschaft mbH. Die Schulbehörde informierte den Landkreis Börde als Planungsträger der Schulentwicklungsplanung über die Genehmigung des Freien Gymnasiums Gröningen (E-Mail vom 27.06.2016, Frau Dr. Duckstein)
IV. Fortschreibung der Schülerzahlen
10.1. Berechnungsgrundlagen Feststellung der Bestandsfähigkeit von Schulen
Der durch den Kreistag festgestellte Schulentwicklungsplan für den Zeitraum der Schuljahre 2014/2015 bis 2018/19 wurde zum 31.12.2016 fortgeschrieben. Die Schülerzahlentwicklung ist der Anlage „Zusammenfassung Schülerzahlen der Schulen in Trägerschaft des Landkreises Börde“ zu entnehmen.
Berechnungsgrundlagen für die Fortschreibung und Feststellung der Bestandsfähigkeit eines Schulstandortes:
Ansatz - Geburtenzahlen: Stichtag 30.06.2016, Zeiträume 01.07.2010 – 30.06.2011 ff. bis 01.07.2015 – 30.06.2016 - SJ-Anfangsstatistik für SJ 2016/17: Stichtag 24.08.2016 - Übergangsquote: Übergang von der GS in eine weiterführende Schule, Durchschnitt der letzten 4 SJ bzw. bei massiver Abweichung Berücksichtigung des aktuellen Anwahlverhaltens - Schüleraufwuchs/-schwund: Quote der letzten 3 SJ je Klassenstufe und Schule - 5. reg. Bevölkerungsprognose: in SJ für die keine tatsächlichen Geburtenzahlen vorliegen
Unter Berücksichtigung der Richtwerte zur Größe der Schulen gem. § 4 SEPL-VO 2014 i. V. m. § 1 SEPL-Änderungs-VO lässt sich die Bestandsfähigkeit eines Schulstandortes mittel- und langfristig feststellen.
10.2. Vereinheitlichung der Herangehensweise - Berechnungsgrundlagen
Auf Grund der unterschiedlichen Herangehensweise bei der Prognostizierung von Schülerzahlen durch die kreisangehörigen Städte und Gemeinden ergeben sich Abweichungen gegenüber denen durch den Landkreis prognostizierten Schülerzahlen. Der unter Pkt. 10.1 genannten Berechnungsgrundlagen bedient sich der Landkreis nicht nur als Träger seiner Schulen sondern auch als Planungsträger der Schulentwicklungsplanung. Diese dienen als Richtwert für die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung der Schulen in Trägerschaft des Landkreises Börde.
Der Landkreis Börde geht davon aus, dass das Interesse an Transparenz und Planungssicherheit für die Schulentwicklungsplanung aller Schulträger kreisangehöriger Städte und Gemeinden besteht.
Rechtzeitig vor Ablauf der Fünfjahresfrist ist durch den Träger der Schulentwicklungsplanung die zukünftige Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes zu erstellen. Die Aufstellung der mittelfristigen Schulentwicklungsplanung erfolgte für die SJ 2019/20 bis 2023/24. In Vorbereitung dieser Fortschreibung regt der Landkreis als Träger der Schulentwicklungsplanung an, gemeinsam mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden eine einheitliche Herangehensweise zur Prognose der Schülerzahlen zu ermöglichen. Dabei sollen neben den festgelegten Kriterien (zwingende Berücksichtigung der Vorgaben des MB, LSchuA) auch regional begründete Gegebenheiten Berücksichtigung finden.
Die Verwendung verschiedener Bevölkerungsprognosen (Bertelsmann, 5. reg. BP, 6. reg. BP) bedingen unweigerlich Abweichungen. Zudem weisen diese bspw. Schülerzahlen nach Gemeindegebieten (VG/EG) statt nach Orten aus. Die Aufteilung der Schülerzahlen nach Schulbezirken der im Gemeindegebiet vorgehaltenen GS lässt etwaige Herangehensweisen freien Raum. GS in freier Trägerschaft bleiben unberücksichtigt.
Eine weitere Problematik besteht für Landesgrenzgebiete. Umzüge aus Wolfsburg (Niedersachsen) in den Landkreis Börde erfolgen oft, nachdem Schüler eine Schule in Niedersachsen besuchen. Eine Umschulung in eine für den Wohnort zuständige GS erfolgt jedoch nicht (nach § 41 Abs. 3 SchulG LSA nicht erforderlich). Die Schüler sind einwohnermeldamtlich gemeldet. In der Planung verwendete Geburtenzahlen einschließlich der Fluktuation führen damit zu einer abweichend prognostizierten Schülerzahl.
Neben der Ermittlung von Schülerschwünden/-aufwüchsen nach Klassenstufen, insbesondere für den Bereich der Schulen in Trägerschaft des Landkreises, werden Übergänge in die weiterführenden Schulen und FÖS ermittelt. Dabei wird auf einen Durchschnitt von 4 SJ abgestellt. Ein abweichendes Anwahlverhalten zu Vorjahren wird unter Berücksichtigung vorliegender besonderer Gründe entsprechend zu berücksichtigen sein. Zu zählen u. a. Umwandlungen von SKS. Die Erhebungen durch den Landkreises Börde berücksichtigen etwaige Erfahrungswerte.
V. Schulbezirke und Schuleinzugsbereiche bei Umwandlung von Sekundarschulen in Gemeinschaftsschulen
11. Satzung über die Festlegung von Schulbezirken und Schuleinzugsbereichen für Schulen in Trägerschaft des Landkreises Börde vom 27.02.2014
Durch die Regelungen des Schulgesetzes vom 22. Februar 2013 in § 3 Abs. 1 und 2 Ziffer 1 und § 5 in Verbindung mit § 5 b sowie der Verordnung über die Umwandlung einer Schule in eine Gemeinschaftsschule (GMS) Sachsen-Anhalt vom 19.03.2013 wurde eine eigenständige Schulform geschaffen.
Nach § 5b Abs. 3, 7 SchulG LSA entstehen GMS durch Umwandlung einer bestehenden Schule auf deren Antrag. Mit dem Antrag ist ein auf der Analyse der konkreten Schulsituation basierendes pädagogisches und organisatorisches Konzept einzureichen. Über den Antrag entscheidet die Schulbehörde im Einvernehmen mit dem Schulträger und dem Träger der SEPl auf der Grundlage des Konzepts. Die GMS wird jährlich aufwachsen beginnend mit dem 5. Schuljahrgang entwickelt.
Die Anlage „Übersicht der Umwandlung von Sekundarschulen in Gemeinschaftsschulen“ enthält eine Übersicht zum Stand der aufwachsenden GMS und auslaufenden SKS im Landkreis Börde.
Die Ganztagsschule „J. Gutenberg“ in Wolmirstedt wächst seit dem SJ 2013/14 zu einer GMS mit einer eigenen gymnasialen Oberstufe auf. Seit dem SJ 2016/17 werden die Klassenstufen 5 bis 8 aufwachsend in der Schulform der GMS und die Klassenstufen 9 und 10 auslaufend in der Schulform SKS geführt. Die SKS Eilsleben und Wanzleben sind seit dem SJ 2015/16 aufwachsende GMS. Mit Beginn des SJ 2016/17 führen zudem auch die SKS Barleben und „G. W. Leibniz“ Wolmirstedt die aufwachsende GMS. Die letztgenannten vier GMS werden in der Organisationsform nach § 1 Abs. 1 Nr. 2b UmwVO ohne eigene gymnasiale Oberstufe entwickelt. Für die SKS Drömlingsschule“ in Oebisfelde, SKS „Wartbergschule“ in Niederndodeleben und SKS in Langenweddingen – letztere in Trägerschaft der Gemeinde Sülzetal – liegen derzeit die Anträge zur Umwandlung in eine Gemeinschaftsschule zum SJ 2017/18 beim Landesschulamt vor. Die Schulbehörde beabsichtigt diesen Anträgen zuzustimmen.
Das Anwahlverhalten für die Aufnahme in den 5. Schuljahrgang der GMS „J. Gutenberg“ überstieg in den vergangenen Schuljahren regelmäßig die zur Verfügung stehenden Schulplätze. Die GMS Barleben und „Leibniz“ in Wolmirstedt haben Kooperationsvereinbarungen mit der GMS „Gutenberg“ in Wolmirstedt geschlossen. Dies ist bei Zuweisungen von Schülern/Innen in eine GMS zu berücksichtigen. Hier ist dem Elternwunsch zur Beschulung in der GMS „Gutenberg“ wegen der dortigen aufwachsenden eigenen gymnasialen Oberstufe nicht zwingend für die aufwachsenden Klassenstufen ab Kl. 5 stattzugeben. Aufgrund der Kooperationsvereinbarungen sind die Schüler der für den Wohnort zuständigen bzw. nächstgelegenen GMS im Landkreis Börde zuzuweisen. Der Landkreis Börde und die Gemeinde Barleben haben als Schulträger den Schuleinzugsbereich in der Satzung als auch durch Schulträgervereinbarung geregelt. Die Zustimmung wurde durch die Schulbehörde erteilt.
An den GMS Eilsleben, Wanzleben und „J. Gutenberg“ in Wolmirstedt ist die räumliche Kapazität bereits erschöpft. Mit dem Wissen des steigenden Anwahlverhaltens dieser GMS, der Ungewissheit über Zuwanderung und Inklusion ist es um so wichtiger die Schüler in den höheren Klassenstufen der auslaufenden SKS zuzuordnen, in deren Schulbezirk die Schüler wohnen (also lt. Satzung).
Aufgrund der Komplexität des sich derzeit entwickelnden Schulnetzes innerhalb des Landkreises Börde und der bereits bekannten Zwänge des Schulträgers wird auf die Berücksichtigung geltender Satzungen und Vereinbarungen hingewiesen. Denkbar ist auch die Abstimmung mit dem Schulträger vor der Zuweisung von Schülern/Innen durch das Landesschulamt bspw. durch Abgabe einer Stellungnahme. Dies auch vor dem Hintergrund der zu beachtenden Aspekte der Schülerbeförderung. Zudem behält sich der Landkreis vor, zukünftig Kapazitätsgrenzen für ausgewählte Standorte festzulegen.
Anlagen:
1. Bestätigungsschreiben SEPL des Landesschulamt vom 20.03.2014
VG Elbe Heide 2. Amtsblatt VG Elbe Heide v. 30.06.2016 (Auszug) – Allgemeinverfügung vom 13.06.2016
VG Flechtingen 3. Beschlussblatt VGR/054/2016/BV v. 17.05.2016 4. Beschlussblatt VGR/053/2016/BV v. 17.05.2016
Stadt Oschersleben (Bode) 5. Beschluss-Nummer OC/2015/280
Stadt Wanzleben-Börde 6. Fortschreibung SEPl – GS Seehausen Beschlussvorlage-Nr. 101206.11.01
VG Westliche Börde 7. Beschluss-Nr. 097a/21/2013
GMS „G.W. Leibniz“ Wolmirstedt 8. Schreiben LSchuA vom 10.12.2015 - Zustimmung Umw. GMS
GMS Barleben 9. Schreiben LSchuA vom 26.05.2016 an Planungsträger SEPl - Zustimmung Umw. GMS 10. Schulträgervereinbarung vom 24.06.2016 11. Schreiben LSchuA vom 28.07.2016 – Zustimmung Schulträgervereinbarung
Freies Gymnasium Gröningen 12. E-Mail vom 27.06.2016, LSchuA - Ref. 25
Schülerzahlen 13. Zusammenfassung SZ für GS der kreisangehörigen Gemeinden / Städte 14. Zusammenfassung SZ der Schulen in Trägerschaft des LK Börde
Schulbezirke / Schuleinzugesbereiche 15. Satzung Schulbezirke/Schuleinzugsbereiche vom 27.02.2014 16. Zustimmung zur Satzung durch Schulbehörde vom 09.04.2014 17. Übersicht Umwandlung SKS in GMS im LK Börde 18. Stadt WZL – GS Seehausen – Beschlussfassung vom 20.10.2016
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