Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die „Erste Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Börde über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung)“.
Sachdarstellung, Begründung:
Die Grundlage der Neufassung der Verwaltungsgebührensatzung bildet das Gesetz zur Reform des Kommunalverfassungsrechts des Landes Sachsen-Anhalt und zur Fortentwicklung sonstiger kommunalrechtlicher Vorschriften (Kommunalrechtsreformgesetz) vom 17.06.2014.
Gegenüber der Verwaltungsgebührensatzung vom 17.09.2014 erfolgte die Neukalkulation der Gebühren für Rechnungsprüfungen (lfd. Nr. 14) entsprechend dem Material der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) Nr. 16 / 2015 – Kosten eines Arbeitsplatzes (Stand 2015 / 2016).
Bestandteil der Plankostenkalkulation (Kalkulationszeitraum 2016 – 2018) sind durchschnittlich 9 Prüfer/innen. Für die Sachkosten und Gemeinkosten kamen die Sachkostenpauschale gemäß KGSt – Material / Kosten eines Arbeitsplatzes (2015 / 2016) sowie die darin enthaltene Empfehlung zum Gemeinkostenzuschlag zur Anwendung.
Anlagen:
Erste Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Börde über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung) Lesefassung der Verwaltungsgebührensatzung
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