Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2016/51/0338  

 
 
Betreff: Außerschulische Kinder- und Jugendarbeit (AKuJA) im Landkreis Börde
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Wendt
Herzig Fachbereichskoordina- torin
Federführend:FD Jugend Bearbeiter/-in: Hallmann, Ines
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Informationspflicht
19.09.2016 
ordentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses      

Beschlussvorschlag:

 

-          entfällt -

 


Sachdarstellung:

Die Kinder- und Jugendarbeit (KuJA) hat sich in den letzten Jahren zu einem festen Be-standteil der sozialen Infrastruktur im Landkreis Börde wie auch im Land Sachsen-Anhalt entwickelt. Kennzeichnend hierfür war beispielsweise die Aufnahme der Kinder- und Ju-gendarbeit als ein Ziel/ Grundsatz der Daseinsvorsorge in den Landesentwicklungsplan sowie den Regionalen Entwicklungsplan der Planungsregion Magdeburg.

Die KuJA als Teil der Kinder- und Jugendhilfe arbeitet auf Grundlage des SGB VIII (KJHG – Kinder und Jugendhilfegesetz) und soll i.S.d. §§ 1, 8, und 9 SGB VIII die folgenden sozialpä-dagogischen Ziele erreichen:

 

-junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu eigenverantwortli-chen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten fördern

-dazu beitragen, Benachteiligung zu vermeiden und abzubauen

-Jungen und Mädchen gleichberechtigt zur Selbstbestimmung befähigen sowie zu ge-sellschaftlicher Mitverantwortung und sozialem Engagement anregen

-Eltern und andere Erziehungsberechtigte unterstützen und beraten

-Junge Menschen vor Gefahren schützen sowie

-dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien zu schaffen.

 

Der § 11 SGB VIII definiert die unterschiedlichen Arbeitsfelder der Kinder- und Jugendarbeit und hebt gleichzeitig die außerschulische Jugendbildung als eigenständige Bildungsinstanz neben der Schule oder Familie deutlich hervor.

Die Angebote der KuJA richten sich an alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen von 6 bis 27 Jahren und sollen an der Lebenswelt und dem Interesse junger Menschen an-setzen. Die Teilnahme an Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit ist im Gegensatz zur Schule freiwillig.

 

Prinzipien der Kinder- und Jugendarbeit (KuJA)

 

1.Offenheit und Niedrigschwelligkeit

Offenheit und Niedrigschwelligkeit beinhalten, dass die Kinder und Jugendlichen und jungen Erwachsenen keine (Zugangs-)Voraussetzungen erfüllen müssen, um die Einrichtungen und Angebote der Kinder- und Jugendarbeit nutzen zu können. Gleichzeitig definiert die „Offene“ Kinder- und Jugendarbeit im Gegensatz zur Schule keine festen Abläufe, sondern orientiert sich lediglich an Rahmenbedingungen, die für ein Bearbeiten der Probleme der Kinder und Jugendlichen notwendig sind. Die Angebote der KuJA werden ohne Leistungsdruck durchgeführt.

 

2.Freiwilligkeit

Die Angebote und Maßnahmen der KuJA können von den jungen Menschen freiwillig in An-spruch genommen werden. Die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen können damit selbst entscheiden, welche Angebote sie besuchen möchten. Dadurch ist es möglich, die Selbstbestimmung und individuelle Motivation der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwach-senen zu stärken.

 

 

3.Partizipation

Die Partizipation (Teilhabe) erlaubt es den jungen Menschen, eigene Ideen in die Angebote der KuJA einzubringen und regt zur aktiven (Mit-)Gestaltung ihres Lebensumfeldes ein. Damit bildet die Partizipation eine wichtige Möglichkeit zur Ausprägung einer eigenständigen Persönlichkeit und stärkt damit gleichzeitig auch demokratische Verhaltensweisen.

 

 

 

 

 

4.Sozialraumorientierung

Die Sozialraumorientierung setzt sich mit den Erfahrungen der jungen Menschen in ihrem jeweiligen sozialen Umfeld auseinander. Hierzu gehört insbesondere die Betrachtung ju-gendrelevanter Orte wie bspw. Jugendfreizeit- oder Sporteinrichtungen, die eine wichtige Ressource zur Kontaktaufnahme mit den jungen Menschen einerseits sowie als Orte zur Umsetzung von Angeboten der KuJA darstellen.

 

5.Geschlechtergerechtigkeit (Gender-Mainstreaming)

Die Geschlechtergerechtigkeit berücksichtigt, dass sich Jungen und Mädchen in unterschiedlichen Lebenslagen entwickeln. Im Rahmen der Arbeit mit Mädchen und Jungen wird versucht, die jeweilige Geschlechtsidentität zu reflektieren und damit Gleichberechtigung unter den Geschlechtern zu fördern.

 

Die Außerschulische Kinder- und Jugendarbeit (AKuJA) im Landkreis Börde

 

In Betrachtung der Vielzahl an Aufgaben und Arbeitsprinzipien kann die Kinder- und Jugend-arbeit nur im Kontext fundierter sozialpädagogischer Angebote sinnvoll und effektiv umgesetzt werden. Ein wesentlicher Bestandteil hierfür ist die Einführung von Qualitätskriterien der geförderten Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Börde. Diese Kriterien bilden den Rahmen zur personellen wie auch inhaltlichen Umsetzung der geförderten Kinder- und Jugendarbeit und ermöglichen gleichzeitig die Überprüfung (Wirkung) der geleisteten praktischen Arbeit der geförderten Fachkräfte sowie der hierfür eingesetzten Finanzmittel.

 

Allerdings bedeutet die Entwicklung einer sozialpädagogischen Fachlichkeit auch eine be-wusste Abgrenzung zu bereits bestehenden Angeboten anderer Leistungserbringer, wie z.B. verbandseigene Projekte oder jugendrelevante Veranstaltungen der Schulen.

 

Diese Angebote gründen sich auf einen eigen Themen- und Personenkreis, haben oft Zu-gangshürden (z.B. verbandseigene Werte und Ziele) und orientieren sich kaum (wie z.B. die Schulen) an den Prinzipien der Kinder- und Jugendarbeit.

 

Die Kinder- und Jugendarbeit (AKuJA) im Landkreis Börde setzt die o.g. Prinzipien der Kin-der- und Jugendarbeit konsequent um.

 

Hierbei liegt der Focus insbesondere auf der Freiwilligkeit der Teilnahme sowie der Offenheit der Angebote. Betrachtet man hierzu bspw. die jugendrelevanten Angebote der Schulen, so ist festzustellen, dass zwar beide Institutionen -Kinder- und Jugendarbeit, Schule- über einen eigenen Bildung- und Betreuungsauftrag verfügen. Allerdings versteht sich die Kinder- und Jugendarbeit im Gegensatz zur Schule als ein Ort non-formalen Lernens und informeller Bil-dung, deren Angebote und Maßnahmen weder benotet noch bewertet werden.

 

Vielmehr schafft die Kinder- und Jugendarbeit außerhalb der Schulzeit Möglichkeiten, um selbstbestimmt Beziehungen aufbauen und zu halten zu können, die Kommunikation unter-einander zu verbessern, Grenzen zu erfahren und sich damit der eigenen Möglichkeiten zur Lösung von Problemen bewusst zu werden.

 

Die Kinder- und Jugendarbeit erklärt sich damit als eine Art „…Gegenerfahrung zum Schul-unterricht und zum Familienalltag “.

 

Im Ergebnis dessen definiert sich die geförderte Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Börde als ein „außerschulisches sozialpädagogisches Angebot“.

 

Sollte eine Kooperation der Außerschulische Kinder- und Jugendarbeit (AKuJA)“ mit Schulen oder anderen Leistungserbringern aus fachlicher Sicht notwendig werden, sind bestimmte Rahmenbedingungen  einzuhalten und schriftlich zu fixieren.

 

 

Am Beispiel des Kooperationspartners „Schule“ sind dies:

 

1.Festlegung eines gemeinsamen sozialpädagogischen Ziels von AKuJA und Schule,

 

2.das Projekt / die Maßnahme findet außerhalb der Schulzeit, also in der Freizeit bzw. schulfreien Zeit statt,

 

3.die Freiwilligkeit der Teilnahme und Selbstorganisation durch die Kinder und Jugendlichen bleibt erhalten,

 

4.das Angebot findet in hierarchie- und bewertungsfreiem Raum statt und hat keinerlei

Auswirkungen auf schulische Notengebung o.ä.,

 

5.die Trägerschaft der Gemeinde/des Verbandes ist eindeutig erkennbar,

 

6.durch die AKuJA und Schule erfolgt eine gemeinsame Evaluation der Maßnahme/Projekt

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1 vgl. Rauchenbach, Kinder- und Jugendarbeit – Wege in die Zukunft, 2003, S. 40

2 vgl. BDKJ LV Oldenburg, Kooperation von Jugendarbeit und Schule, 2003, S. 12