Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss beschließt die in der Anlage aufgeführten Qualitätskriterien (Teil 2) zur geförderten Kinder- und Jugendarbeit i.S.d. §§ 11-14 SGB VIII als Teil der Kinder- und Jugendhilfe im Landkreis Börde.
Sachdarstellung, Begründung: Der Jugendhilfeausschuss beschließt die in der Anlage aufgeführten Qualitätskriterien (Teil 2) in Ergänzung des bereits beschlossenen Modells zur Personalausgabenförderung (Teil 1) in der Kinder- und Jugendarbeit i.S.d. §§ 11-14 SGB VIII im Landkreis Börde.
Neben der Etablierung des Modells zur Personalausgabenförderung ist die Einführung von Fachstandards in Form von Qualitätskriterien in der geförderten Kinder- und Jugendarbeit der zweite notwendige und richtige Schritt zur Professionalisierung der geförderten Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Börde.
Die Qualitätskriterien setzen Standards, welche eine einheitliche Abrechenbarkeit, praktische Umsetzung der konzeptionellen Arbeit sowie Vergleichbarkeit ermöglichen
Anlagen: 1x
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