Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 020/219/2006  

 
 
Betreff: Informationen über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen des Landkreises Ohrekreis im IV. Quartal 2005
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Plock
Bäker
Bredthauer
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Plock, Gudrun
Beratungsfolge:
4. WP Kreisausschuss LK Ohrekreis Entscheidung
25.01.2006 
15. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
Anlage KA über Informationen Stundung,Niederschlagung und Erlass

entfällt

 

entfällt

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Der Kreistag hat mit Beschluss-Nr. 20 /203 /2001 vom 18.04.2001 die Zuständigkeiten für die Stundung, Niederschlagung und den Erlass von Ansprüchen des Landkreises Ohrekreis geregelt.

 

Über Entscheidungen des Landrates wird der Kreisausschuss quartalsweise informiert.

 

Im Zeitraum vom 01.10.2005 bis zum 31.12.2005 wurden 645 Forderungen durch die befristete bzw. unbefristete Niederschlagung von Ansprüchen des Landkreises, mit einem Betrag von 215.595,59 EUR in Abgang gebracht.

Die Summe gliedert sich auf die Ämter wie in der Anlage dargestellt auf.

 

Bei unbefristeten Niederschlagungen ist eine Beitreibung der Forderung dauernd ohne Erfolg, da hier z.B. Gesamtvollstreckungsverfahren mangels Masse abgelehnt wurden, die Schuldner verstorben sind, eine Ermittlung der Anschrift auch mit Unterstützung des Einwohnermeldeamtes nicht möglich war, die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners unterhalb der Pfändungsgrenze liegen oder die Verjährung nach dem Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechtes vorliegt, so dass eine Vollstreckung nicht in Betracht kommen kann.

 

Bei den befristet niedergeschlagenen Ansprüchen wurden durch die Vollstreckung Pfändungsversuche unternommen, die auf Grund der z.Zt. vorliegenden wirtschaftlichen Verhältnisse ohne Erfolg waren. Teilweise haben die Schuldner eidesstattliche Versicherungen abgelegt, die nach einem gewissen Zeitraum wieder überprüft werden. Gleichzeitig sind bei den gemeldeten befristeten Niederschlagungen Weiterbefristungen dabei, da der Zeitraum zur Überprüfung abgelaufen war und keine anderen wirtschaftlichen Verhältnisse durch die Vollstreckung festgestellt wurden. Es erfolgt dann noch einmal eine Überprüfung.

 

Im III. Quartal wurden 15 Anträge auf Stundung von Forderungen in Höhe von 11.956,26 EUR gestellt ( siehe Anlage ), die auf Grund der z.Zt. vorliegenden wirtschaftlichen Verhältnisse vereinbart wurden.

 

Bei Bedarf liegen die Anträge im Einzelnen zur Einsichtnahme in der Kämmerei vor.

 

Finanzielle Auswirkungen bei Investitionen

Finanzielle Auswirkungen bei Investitionen    

Gesamtkosten der Maßnahme      Jährliche Folgekosten  Mittel bereits geplant    Haushaltsstelle/-n      

                                                                       

 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Übersicht über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage KA über Informationen Stundung,Niederschlagung und Erlass (4 KB)