Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag:
Die Mitglieder des Jugendkreistages wählen
Frau / Herrn……….zur / zum Vorsitzenden des Jugendkreistages,
Frau / Herrn……….zur / zum ersten stellvertretenden Vorsitzenden und
Frau / Herrn……….zur / zum zweiten stellvertretenden Vorsitzenden.
Sachdarstellung, Begründung:
Der Vorstand gehört zu den zwingend vorgeschriebenen Organen eines Jugendkreistages. Der Vorstand lenkt und leitet die Geschäfte des Jugendkreistages und repräsentiert diesen nach Außen.
Gemäß § 5 der Geschäftsordnung des Jugendkreistages wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte heraus einen Vorsitzenden sowie einen ersten und zweiten Stellvertreter.
Der Vorstand wird gewählt. Wahlen werden geheim, mit Stimmzetteln vorgenommen; es kann offen gewählt werden, wenn kein Mitglied des Jugendkreistages widerspricht.
Gewählt ist die Person, für die die Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gestimmt hat. Wird diese Mehrheit nicht erreicht, findet ein zweiter Wahlgang statt, in dem die Person gewählt ist, für die die meisten Stimmen abgegeben worden sind. Bei Stimmgleichheit im zweiten Wahlgang entscheidet das Los.
Die Person, die die zweit meisten Stimmen erhalten hat, ist erste/r stellvertretende/r Vorsitzende/r.
Die Person, die die dritt meisten Stimmen erhalten hat, ist zweite/r stellvertretende/r Vorsitzende/r.
Der Vorstand ist neu zu wählen, da Eric Kursawa als Vorsitzender und die erste Stellvertreterin Celine Niewenhuijs ihr Mandat niedergelegt haben.
Anlagen:
- keine -
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