Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2015/51/0268  

 
 
Betreff: Richtlinie für den Abschluss von Leistungs-. Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen in Tageseinrichtungen des Landkreises Börde
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Grummt FDL Jugend
Herzig Fachbereichskoordina- torin
Federführend:FD Jugend Bearbeiter/-in: Hallmann, Ines
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
30.11.2015 
ordentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses an Verwaltung zurück verwiesen     
Anlagen:
Anlage zum Beschluss 2015-51-0268-2

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Richtlinie für den Abschluss von Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen in Tageseinrichtungen des Landkreises Börde.

 


Sachdarstellung, Begründung:

Durch die Änderung des Gesetzes zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (Kinderförderungsgesetz –

KiFöG LSA) vom 23. Januar 2013 trat zum 01.01.2015 der § 11a in Kraft. Damit wurden die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe verpflichtet, mit den Trägern von Tageseinrichtungen in ihrem Zuständigkeitsbereich Vereinbarungen über den Betrieb dieser Tageseinrichtungen nach den §§ 78b bis 78e des Achten Buches Sozialgesetzbuch im Einvernehmen mit den Gemeinden, Verbandsgemeinden und Verwaltungsgemeinschaften zu schließen.

 

In Vorbereitung auf den Abschluss der Leistung-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen und die im Vorfeld mit den Trägern zu führenden Verhandlungen erstellte der Fachdienst Jugend eine „Arbeitshilfe für den Abschluss von Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen in Tageseinrichtungen des Landkreises Börde“. Dieses Papier beschreibt einerseits das Verfahren und enthält andererseits wichtige Eckwerte für die Leistungserstellung, die Qualitätsentwicklung sowie für die Entgeltermittlung. Die Arbeitshilfe wurde den Trägern mit allen erforderlichen Unterlagen für die Verhandlungen rechtzeitig zum Vereinbarungszeitraum 2015 zur Verfügung gestellt. Auf eine Beschlussfassung im Jugendhilfeausschuss musste zum damaligen Zeitpunkt aus zeitlichen Gründen verzichtet werden.

 

Nunmehr liegen dem FD Jugend Erfahrungswerte aus den geführten Verhandlungen mit den Trägern sowie Gesprächen mit den beteiligten Kommunen vor, so dass eine Modifizierung dieser Arbeitshilfe vorgenommen und in „Richtlinie für den Abschluss von Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen in Tageseinrichtungen des Landkreises Börde“ umbenannt wurde.

 

Nachfolgend sind die wesentlichen Anpassungen aufgeführt:

 

1.Die Richtlinie wurde übersichtlicher strukturiert. Insbesondere die Erläuterungen zu den Positionen der Kalkulation sind nunmehr ausführlicher und die Nummerierung ist der des Kalkulationsblattes angepasst.

 

2.Anstelle des Mindeststandards für Leitungsstunden (zwei Wochenstunden pro Einrichtung zuzüglich einer Wochenstunde je nachgeordneter Fachkraft) tritt ein neuer Standard für Leitungsstunden in Kraft. Dieser sieht zwei Wochenstunden je Einrichtung zuzüglich zwei Wochenstunden je nachgeordneter pädagogischer Fach- und Hilfskraft vor. Während der vorherige Mindeststandard die Untergrenze an Leitungsstunden beschrieb, welche nicht unterschritten werden durfte, handelt es sich beim neuen Standard um einen Richtwert, der in begründeten Fällen über- oder unterschritten werden darf. Bei wesentlichen Abweichungen zum Standard ist ein mit Zeitanteilen untersetztes Leitungskonzept zur Prüfung im FD Jugend vorzulegen.

 

3.Die Basis für die Ermittlung der angemessenen Kosten für Hausmeister und Reinigungskräfte bilden die Flächen (Bruttogeschossfläche und Außenfläche) der jeweiligen Einrichtung. Hier wurde sich an einer Empfehlung der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement Köln (KGSt) für Schulhausmeister orientiert. Unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten in den einzelnen Tageseinrichtungen können nunmehr zeitliche Zu- und/oder Abschläge gewährt werden, z. B. für besonders kleine Objekte oder Fahrtzeiten zwischen Einrichtungen.

 


Anlagen:

Richtlinie

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zum Beschluss 2015-51-0268-2 (82 KB)