Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2015/51/0255  

 
 
Betreff: Bezuschussung von Personalausgaben in der Kinder- und Jugendarbeit beim Träger "Soziales Netzwerk Altmark/Börde e.V." im Sozialraum V - EG Haldensleben
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Grummt FDL Jugend
Herzig Fachbereichskoordina- torin
Federführend:FD Jugend Bearbeiter/-in: Hallmann, Ines
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
30.11.2015 
ordentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen  (2015/51/0255)  
Anlagen:
Anlage BV Nr. 0255

Beschlussvorschlag:

Der JHA beschließt die Bezuschussung der Personalausgaben einer Fachkraft in der Kinder- und Jugendarbeit beim Träger „Soziales Netzwerk Altmark/Börde e.V.“ im Sozialraum V EG Haldensleben in Höhe von 19.714,25 EUR.

 


Sachdarstellung, Begründung:

Auf Grundlage des Beschluss des Jugendhilfeausschusses (JHA) Nr. 2015/51/0194 vom 21.09.2015 sowie in Verbindung mit dem Gesetz zur Familienförderung und zur Förderung sozialer Beratungsstellen des Landes Sachsen-Anhalt (FamBeFöG LSA) wurden die finanziellen Mittel (Sozialraumbudgets) für die Personalausgabenförderung in den Sozialräumen I – XIII beschlossen. In diesem Kontext ist anzumerken, dass die 13 Sozialräume den 13 Einheits- und Verbandsgemeinden entsprechen.

 

Die konkrete Verteilung der Mittel innerhalb der Sozialräume erfolgt auf der Grundlage der Antragstelllungen der vor Ort befindlichen Träger der Kinder- und Jugendarbeit.

In den Einheitsgemeinden errechnet sich die Verteilung auf Grundlage der bisher geförderten Fachkräftestellen zu gleichen Anteilen. Diese ist notwendig, da eine Zuordnung der Anzahl junger Menschen auf die vorhandenen Einrichtungen bzw. vorgehaltenen Wochenarbeitsstunden der Fachkräfte nicht möglich ist.

 


Anlagen:

Übersicht

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage BV Nr. 0255 (22 KB)