Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2015/51/0250  

 
 
Betreff: Bezuschussung von Personalausgaben in der Kinder- und Jugendarbeit bei den Trägern Verbandsgemeinde Flechtingen und Gemeinde Erxleben im Sozialraum IV - Verbandsgemeinde Flechtingen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Grummt FDL Jugend
Herzig Fachbereichskoordina- torin
Federführend:FD Jugend Bearbeiter/-in: Hallmann, Ines
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
30.11.2015 
ordentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen  (2015/51/0250)  
Anlagen:
Anlage BV Nr. 0250

Beschlussvorschlag:

Der JHA beschließt die Bezuschussung der Personalausgaben von Fachkräftestellen in der Kinder- und Jugendarbeit bei den Trägern Verbandsgemeinde Flechtingen (48.140,16 EUR) und Gemeinde Erxleben (14.557,84 EUR) im Sozialraum IV – Verbandsgemeinde Flechtingen in einer Gesamthöhe von 62.689,00 EUR.

 


Sachdarstellung, Begründung:

Auf Grundlage des Beschluss des Jugendhilfeausschusses (JHA) Nr. 2015/51/0194 vom 21.09.2015 sowie in Verbindung mit dem Gesetz zur Familienförderung und zur Förderung sozialer Beratungsstellen des Landes Sachsen-Anhalt (FamBeFöG LSA) wurden die finanziellen Mittel (Sozialraumbudgets) für die Personalausgabenförderung in den Sozialräumen I – XIII beschlossen. In diesem Kontext ist anzumerken, dass die 13 Sozialräume den 13 Einheits- und Verbandsgemeinden entsprechen.

 

Die konkrete Verteilung der Mittel innerhalb der Sozialräume erfolgt auf der Grundlage der Antragstelllungen der vor Ort befindlichen Träger der Kinder- und Jugendarbeit.

In den Verbandsgemeinden erfolgt die Verteilung der Mittel unter Beachtung der in den Zuständigkeitsbereichen der Träger lebenden Jungen Menschen.

 


Anlagen:

Übersicht

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage BV Nr. 0250 (24 KB)