Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Der Kreistag beschließt die Entlastung
des Verwaltungsrates der Ohrekreis-Sparkasse für das Haushaltsjahr 2004. Sachdarstellung, Begründung: Gemäß § 6 Abs. 2 Ziff. 5 i.V.m. § 26
Abs.5 des Sparkassengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (SpkG LSA) vom
13.07.1994 (GVBl LSA S. 823) zuletzt geändert durch Zweites Gesetz zur Änderung
des Sparkassengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 18.12.2002 (GVBi LSA S.
447) (Auszug Anlage 1) ist die Vertretung des Gewährträgers der Kreissparkasse
zuständig für die Entlastung des Verwaltungsrates der Sparkasse. Der Verwaltungsrat der
Ohrekreis-Sparkasse hat auf seiner zweiten Sitzung am 30.06.2005 die
“Feststellung des Jahresabschlusses, Billigung des Lageberichts und Verwendung
des Bilanzgewinns” (Beschluss Verwaltungsrat Ohrekreis-Sparkasse Nr. 4/2005,
Anlage 2) und in seiner zweiten Sitzung 30.06.2005 die “Entlastung des
Vorstandes” (Beschluss Verwaltungsrat Ohrekreis-Sparkasse Nr. 5/2005, Anlage 3)
jeweils für das Haushaltsjahr 2004 beschlossen. Das Ministerium der Finanzen des
Landes Sachsen-Anhalt/ Sparkassenaufsicht hat per Verfügung vom 30. Juni 2005,
Aktenzeichen 34/10778 (Anlage 4), bestätigt, dass keine Bedenken gegen die
Entlastung des Vorstandes der Ohrekreis-Sparkasse für den Jahresabschluss 2004
bestehen. Anlagen: Anlage 1: Auszug Sparkassengesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SpKG-LSA) Anlage 2: Beschluss des Verwaltungsrates Nr.: 4/2005 Anlage 3: Beschluss des Verwaltungsrates Nr.: 5/2005 Anlage 4: Verfügung Sparkassenaufsicht vom 30.06.2005 – Aktenzeichen
34/10778 |
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