Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag: Der Kreistag beschließt die Bewilligung von überplanmäßigen Aufwendungen im Budget Fachdienst Schulen und Kultur in Höhe von 581.700 €.
Sachdarstellung, Begründung: Im Bereich Schülerbeförderung ist nach dem Stand vom 03.11.2015 eine überplanmäßige Ausgabe erforderlich. Die errechnete Höhe beläuft sich auf ca. 470.000,00 € bis zum Jahresende 2015.
Der Fachdienst Schulen und Kultur kann voraussichtlich mit den noch vorhandenen Mitteln des Gesamtbudgets 34001 die Mehraufwendungen nicht in der ermittelten Höhe abdecken.
Die nachfolgenden Zahlen zeigen den gegenwärtigen Stand der Schülerbeförderungskosten im Landkreis Börde sowie den zu erwartenden Stand am Jahresende.
Die folgende Tabelle zeigt den voraussichtlichen Bedarf bis einschließlich 31.12.2015.
Die Aufwendungen für die Schülerbeförderung im Wirtschaftsjahr 2014 betrugen insgesamt 7.176.809,32 €. Dies liegt bereits über dem Planansatz 2015.
Zum 01.01.2015 erfolgte die Einführung des Mindestlohnes. Dieser hatte Auswirkungen auf die Kosten für die Schülerbeförderung. Es kam zu Preissteigerungen bei Taxiunternehmen, mit denen zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung (Jahresmitte 2014) nicht gerechnet worden ist. Zudem wurde zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung mit verminderten Kosten durch die Ausschreibung des freigestellten Verkehrs gerechnet, was sich jedoch nicht bestätigt hat.
Im Rahmen der Nachtragsplanung wurde der Ansatz der Schülerbeförderung bereits erhöht, da die Aufwendungen aus 2014 Anlass hierzu gaben. Der Ansatz blieb jedoch unter den Aufwendungen 2014, da zu diesem Zeitpunkt im FD Schulen und Kultur davon ausgegangen worden ist, dass die über die beantragte Erhöhung hinausgehende Differenz im Rahmen des Budgets abgefangen werden könnte.
Im Budget des Fachdienstes Schulen und Kultur entwickeln sich im Wirtschaftsjahr 2015 noch weitere Defizite. Diese entstehen in den Produkten Gymnasien, Förderschulen und Berufsschulen und resultieren aus einer Veränderung im Bereich Gastbeschulung.
In diesem Jahr haben sich die Kommunen darauf verständigt, dass man die Rechnungslegung nun der periodengerechten Verteilung anpassen möchte. Bisher wurden die Rechnungen immer zum Schuljahresende erstellt, was im Rahmen des kameralen Haushaltes unproblematisch war. Durch Einführung der Doppik in 2013 hätten geteilte Rechnungen erstellt werden müssen, was jedoch noch nicht erfolgt ist. Nun wurden bereits einige Kommunen darauf hingewiesen, dass die Weiterführung der Rechnungslegung, wie es im kameralen Rechnungssystem gehandhabt wurde, nicht mehr möglich ist. Demzufolge entstehen für das Wirtschaftsjahr doppelte Kosten für fünf Monate. Im Januar 2016 werden noch einmal Rechnungen an den Landkreis Börde ergehen für die Monate August bis Dezember. Dem gegenüber stehen jedoch schon bereits erfolgte Zahlungen für das Schuljahr 2014/2015 für den Zeitraum August 2014 bis Juli 2015.
Der Landkreis Börde wird zwar auch zusätzliche Erträge erhalten, jedoch wiegen diese nicht die entstehenden Mehraufwendungen auf, da der Landkreis Börde mehr Gastschüler abzugeben hat, als er erhält. Basierend auf der Rechnungslegung für das Schuljahr 2014/2015 fallen zusätzliche Kosten für die Gastbeschulung wie folgt dargestellt an:
Bei Aufrechnung der Fehlbedarfe in den Produkten Gymnasien, Förderschulen, Berufsschulen und Schülerbeförderung entsteht ein Gesamtbetrag in Höhe von 698.300,00 €. Hiervon werden seitens des FD Schulen und Kultur bereits durch Mehrerträge und Minderaufwendungen in den anderen Produkten 116.600,00 € selbst abgefangen.
Eine eventuelle Aufhebung der gesperrten Positionen im Rahmen der Haushaltssperre des Ergebnishaushaltes würden noch einmal 48.630,00 € freigesetzt, die den Mehrbedarf in Höhe von 581.700,00 € auf 533.070,00 € verringern würden.
Die Deckung für die Mehraufwendungen wird über Mehrerträge aus den Zuweisungen des Finanzausgleiches gewährleistet – Haushaltsstelle 61111-4111003. Somit steht eine Deckung in Höhe von 581.700,00 € (bzw. 533.070,00 € bei Aufhebung der Sperrbeträge) zur Verfügung.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |