Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
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Beschlussvorschlag:
Sachdarstellung, Begründung: In § 3 der „Satzung des Landkreises Börde für das Jugendamt vom 01.07.2007“ wird die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses geregelt.
Mit Schreiben vom 09.10.2015 hat die Sportjugend Börde e.V. mitgeteilt, dass Herr Ingolf Zander sein Mandat als Stellvertreter des stimmberechtigten Mitglieds des freien Trägers Sportjugend Börde e.V. beenden möchte. Als Nachfolger hat das Präsidium des Kreissportbundes KV Börde e.V. Herrn Hendrik Hoffmann vorgeschlagen.
Der Deutsche Kinderschutzbund KV Börde e.V. hat den Landkreis Börde mit Schreiben vom 03.09.2015 ebenfalls darüber informiert, dass Herr Christian Kästner sein Mandat als stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied beenden möchte und schlägt Frau Melanie Kaulisch als neue Stellvertreterin vor.
Gemäß § 3 Abs. 5 Satz 1 der „Satzung des Landkreises Börde für das Jugendamt“ in seiner gültigen Fassung werden stimmberechtigte Mitglieder des Jugendhilfeausschusses für die Wahlzeit des Kreistages von diesem gewählt.
Im § 3 Abs. 5 Satz 5 heißt es: „Scheidet ein Mitglied oder ein stellvertretendes Mitglied vor Ablauf der Wahlzeit aus, so ist eine Ersatzperson für den Rest der Amtsperiode auf Vorschlag derjenigen Stelle, die das ausgeschiedene Mitglied oder des stellvertretenden Mitglieds vorgeschlagen hat, zu wählen.“
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