Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2015/51/0240  

 
 
Betreff: Neuwahl von stimmberechtigten Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses auf Vorschlag der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Grummt FDL Jugend
Herzig Fachbereichskoordina- torin
Federführend:FD Jugend Bearbeiter/-in: Hallmann, Ines
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
25.11.2015 
15. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen  (2015/51/0240)
6. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
02.12.2015 
8. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (2015/51/0240)

Beschlussvorschlag:

  1. Der Kreistag wählt Herr Hendrik Hoffmann an Stelle von Herrn Ingolf Zander als stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied des Jugendhilfeausschusses auf Vorschlag des Kreissportbundes KV Börde e.V.
  2. Der Kreistag wählt Frau Melanie Kaulisch an Stelle von Herrn Christian Kästner als stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied des Jugendhilfeausschusses auf Vorschlag des Deutschen Kinderschutzbundes KV Börde e.V.

 


Sachdarstellung, Begründung:

In § 3 der „Satzung des Landkreises Börde für das Jugendamt vom 01.07.2007“ wird die Zusammensetzung des Jugendhilfeausschusses geregelt.

 

Mit Schreiben vom 09.10.2015 hat die Sportjugend Börde e.V. mitgeteilt, dass Herr Ingolf Zander sein Mandat als Stellvertreter des stimmberechtigten Mitglieds des freien Trägers Sportjugend Börde e.V. beenden möchte. Als Nachfolger hat das Präsidium des Kreissportbundes KV Börde e.V. Herrn Hendrik Hoffmann vorgeschlagen.

 

Der Deutsche Kinderschutzbund KV Börde e.V. hat den Landkreis Börde mit Schreiben vom 03.09.2015 ebenfalls darüber informiert, dass Herr Christian Kästner sein Mandat als stellvertretendes stimmberechtigtes Mitglied beenden möchte und schlägt Frau Melanie Kaulisch als neue Stellvertreterin vor.

 

Gemäß § 3 Abs. 5 Satz 1 der „Satzung des Landkreises Börde für das Jugendamt“ in seiner gültigen Fassung werden stimmberechtigte Mitglieder des Jugendhilfeausschusses für die Wahlzeit des Kreistages von diesem gewählt.

 

Im § 3 Abs. 5 Satz 5 heißt es: „Scheidet ein Mitglied oder ein stellvertretendes Mitglied vor Ablauf der Wahlzeit aus, so ist eine Ersatzperson für den Rest der Amtsperiode auf Vorschlag derjenigen Stelle, die das ausgeschiedene Mitglied oder des stellvertretenden Mitglieds vorgeschlagen hat, zu wählen.“