Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2015/50/0237  

 
 
Betreff: Bewilligung von überplanmäßigen Aufwendungen im Budget Hilfen für Asylbewerber
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Sladky
Herzig Fachbereichskoordina- torin
Bäker FDLin Finanzen
Federführend:FD Soziales Bearbeiter/-in: Sladky, Corinna
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
25.11.2015 
15. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen  (2015/50/0237)
6. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
02.12.2015 
8. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (2015/50/0237)

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss beschließt die Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen im Budget Hilfen für Asylbewerber (450010) in Höhe von 250.000,00 EUR.

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Im Zuge der weiteren Erhöhung der Aufnahmeverpflichtung von Asylsuchenden im Landkreis Börde, fallen im Produkt Hilfen für Asylbewerber bis 31.12.2015 über/außerplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 250.000,00 EUR an.

Aufgrund der Erhöhung der Zuweisungsquote am 19.10.2015 auf wöchentlich auf 102 Personen musste durch den Landrat ein Verwaltungsstab für die Einrichtung von Unterbringungsmöglichkeiten eingerichtet werden. Es wurde die Entscheidung getroffen die ehemalige Förderschule Hornhausen als Notunterkunft einzurichten.

Aufgrund der Flüchtlingssituation bundesweit bestehen aktuell enorme Lieferengpasse bei Betten, Matratzen, Spinden, Waschmaschinen, Elektroherden und Kühlschränken. Schnell lieferbare Gegenstände stehen nur für einen deutlich höheren Preis zur Verfügung.

Nach erneuter Erhöhung der Zuweisungsquote auf mindestens 517 Asylsuchende jeweils für die Monate November und Dezember 2015 (gesamt 1034) sind außerplanmäßige Aufwendungen im Investivbereich von 250.000,00 EUR erforderlich.

Diese finanziellen Auswirkungen waren bei der Planung im Sommer 2014 und beim Nachtrag 2015 noch nicht bekannt.

Die Deckung der außerplanmäßigen Aufwendungen erfolgt über die Erstattung aus Landesmitteln im Rahmen des Aufnahmegesetzes.

 


Anlagen:

- keine -