Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2015/SBU/0234  

 
 
Betreff: Abstufung einer Teilstrecke der K 1162 zur Gemeindestraße der Gemeinde Niedere Börde
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Neuendorf 1.Betriebsleiterin
Miehe Betriebsleiterin
Prost Vorsitzende des Betriebsausschusses
Federführend:EB "Straßenbau und-unterhaltung" Bearbeiter/-in: Bugiel, Annette
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss "Straßenbau und -unterhaltung" Vorberatung
23.11.2015 
5. ordentliche Sitzung des Betriebsausschusses "Straßenbau und -unterhaltung" zur Kenntnis genommen   
Kreisausschuss Vorberatung
25.11.2015 
15. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen  (2015/SBU/0234)
6. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
02.12.2015 
8. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (2015/SBU/0234)
Anlagen:
2015-SBU-0234 Lageplan K 1162
2015-SBU-0234 Umstufungsvereinbarung K 1162

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt nachstehende Abstufung einer Teilstrecke der Kreisstraße K 1162.

 

Abstufung der ortslagigen Kreisstraße der K 1162 „Dorfstraße“ Ortslage Meseberg in der Teilstrecke vom Abzweig der neuen Ortsumgehung bei km 1.979 bis zum Abzweig K 1168 bei Netzknoten 3735 013, Station km 2.759 mit einer Länge von 780 Metern zur Gemeindestraße der Gemeinde Niedere Börde.

 

 

Streckenübersicht als Anlage

 

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

 

Abstufung der Kreisstraße K 1162 „Dorfstraße“ Ortslage Meseberg in der Teilstrecke vom Abzweig der neuen Ortsumgehung, Station km 1.979 bis zum Abzweig K 1168 bei Netzknoten 3735 013, Station km 2.759 mit einer Länge von 780 Metern zur Gemeindestraße der Gemeinde Niedere Börde.

(Siehe Feldkarte)

 

 

Bedingt durch den Neubau der Ortsumgehung Meseberg ist eine gut ausgebaute Verbindungsstraße als Bindeglied zwischen den Kreisstraßen K 1162 und K 1168 entstanden, die den überörtlichen Verkehr um das Zentrum der Ortslage leitet.

 

Der im Gemeindegebiet verlaufende Teilabschnitt der Kreisstraße K 1162 erhält durch den Wegfall der überörtlichen Bedeutung den Charakter einer innerörtlichen Straße und ist damit als Kreisstraße entbehrlich und wird gemäß StrG LSA § 3 Abs. 1 Nr. 2 und 3 zur Gemeindestraße der Gemeinde Niedere Börde abgestuft.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlagen:

  • Lageplan
  • Umstufungsvereinbarung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2015-SBU-0234 Lageplan K 1162 (512 KB)    
Anlage 2 2 2015-SBU-0234 Umstufungsvereinbarung K 1162 (64 KB)