Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 038/210/2005  

 
 
Betreff: Änderungssatzung 10. Satzung zur Änderung der "Satzung über die Benutzungsgebühren für den Rettungsdienst im Landkreis Ohrekreis"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Schulze
Reulecke
Bredthauer
Federführend:Amt für Brand-, Katastrophenschutz und Rettungswesen Beteiligt:Dezernat I
Bearbeiter/-in: Kaufhold, Ingetraut   
Beratungsfolge:
4. WP Kreisausschuss LK Ohrekreis Vorberatung
30.11.2005 
14. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen   
4. WP Kreistag Ohrekreis Entscheidung
07.12.2005 
8. ordentliche Sitzung des Kreistages Ohrekreis ungeändert beschlossen  (038/158/2005)
Anlagen:
RD-10[1].Änderungssatzung-Lesefassung
RD Satzungen f[1]. 10. Änderung

Der Kreistag beschließt die im Entwurf (Stand: 11

Der Kreistag beschließt die im Entwurf (Stand: 11.11.2005) vorliegende 10. Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzungsgebühren für den Rettungsdienst im Landkreis Ohrekreis.

 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Das Rettungsdienstgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (RettDG-LSA) vom 11.11.1993 bestimmt im § 3 die Landkreise und kreisfreien Städte zu Trägern des Rettungsdienstes- mit Ausnahme der Luftrettung – für ihr jeweiliges Gebiet. Diese Aufgabe ist im Rahmen des eigenen Wirkungskreises wahrzunehmen.

 

Gemäß § 20 des RettDG-LSA ermittelt der Träger des Rettungsdienstes für seinen Rettungsdienstbereich nach einheitlichen Maßstäben unter Berücksichtigung der entstandenen und voraussehbaren Aufwendungen die betriebswirtschaftlichen Gesamtkosten des Rettungsdienstes. Im Falle der Beteiligung Dritter erfolgt die Ermittlung der Kosten unter Einbeziehung der dort anfallenden Kosten.

 

Der Landkreis Ohrekreis bedient sich bei der Durchführung des Rettungsdienstes teilweise des Leistungserbringers DRK-Kreisverband Ohrekreis e. V..

 

Auf der Grundlage der genannten Kostenermittlung sind durch den Träger des Rettungsdienstes Benutzungsgebühren nach dem Kommunalabgabengesetz vom 13.12.1996, in der zur Zeit gültigen Fassung, durch Satzung für die rettungsdienstlichen Einzelleistungen zu erheben.

 

Innerhalb eines Rettungsdienstbereiches sind für die einzelnen Leistungen dabei jeweils gleiche Gebühren zu verlangen.

 

Für die zu erhebenden Benutzungsgebühren der 10. Satzung zur Änderung der "Satzung über die Benutzungsgebühren für den Rettungsdienst im Landkreis Ohrekreis" ist der Kosten- und Leistungsnachweis mit dem Jahresabschluss 2004, die statische Hochrechnung der Einsätze für Jahr 2005 sowie die Kostenplanung für den Zeitraum 2005 und 2006 zu Grunde gelegt worden.

 

Bei der Anhörung der Kostenträger am 07.09.2005 wurde zum Jahresabschluss 2004 Einvernehmen erzielt.

 

Im Ergebnis der Anhörung der Krankenkassen zu den Kennzahlen für den Rettungsdienst im Landkreis Ohrekreis für 2005 und 2006 konnte am 20.10.2005 ebenfalls Einvernehmen erzielt werden.

 

Durch die Gebührenerhöhung laut Satzung vom 08.12.2004 und die gestiegenen Einsatzzahlen im Jahr 2005 wird das entstandene Defizit aus 2004 zum Abschluss des Jahres 2005 ausgeglichen und ein Überschuss erwirtschaftet.

Aus diesem Grund wurde, anhand der Kalkulation für die Jahre 2005 und 2006, mit den Kostenträgern eine Senkung der Entfernungspauschalen, der Notarztpauschale und der Grundgebühr für die Inanspruchnahme eines qualifizierten Krankentransportwagens (KTW) vereinbart.

 

 

Die Erhöhung der Vollkraftstellen um 3 Mitarbeiter im Rettungsdienst des Landratsamtes wurde von den Krankenkassen anerkannt und berücksichtigt. Begründet ist die Erhöhung der Vollkraftstellen ab dem 01.01.2006 durch die Umsetzung des § 6 und den Anhang zu § 9 Buchstabe B. des Tarifvertrages öffentlicher Dienst (TvöD) und die Forderung des Arbeitszeitgesetzes (ArbzG) § 7 Absatz 8, wonach die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit in einem Ausgleichszeitraum von einem Jahr § 6 (2) 48 Stunden nicht überschreiten darf. Bisher konnte die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit im Rettungsdienst auf der Grundlage des vorher geltenden BAT-O auf 54 h je Mitarbeiter festgelegt werden.

 

 

 

Zur näheren Erläuterung werden als Anlagen beigefügt:

 

Zur näheren Erläuterung werden als Anlagen beigefügt:

 

1.10. Änderungssatzung

2.Lesefassung 10. Änderungssatzung

3.Kosten- und Leistungsnachweis mit den Hauptkennzahlen für den Rettungsdienst,

4.9. Änderungssatzung (01.01.05 - 31.12.05) für den Rettungsdienst, mit den gegenwärtigen Gebühren

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 RD-10[1].Änderungssatzung-Lesefassung (11 KB)    
Anlage 3 2 RD Satzungen f[1]. 10. Änderung (7 KB)