Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2015/SBU/0231  

 
 
Betreff: Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Straßenbau und -unterhaltung 2016
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Schaub
Miehe Betriebsleiterin
Prost Vorsitzende des Betriebsausschusses
Federführend:EB "Straßenbau und-unterhaltung" Bearbeiter/-in: Bugiel, Annette
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss "Straßenbau und -unterhaltung" Vorberatung
23.11.2015 
5. ordentliche Sitzung des Betriebsausschusses "Straßenbau und -unterhaltung" zur Kenntnis genommen   
Kreisausschuss Vorberatung
25.11.2015 
15. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen  (2015/SBU/0231)
6. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
02.12.2015 
8. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (2015/SBU/0231)
Anlagen:
2015-SBU-0231 WPlan 2016

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt

 

den Wirtschaftsplan 2016 des Eigenbetriebes „Straßenbau und –unterhaltung“ bestehend aus:

 

-          dem Erfolgsplan      mit  Gesamteinnahmen i. H. v.   11.351.490,00 €

        und  Gesamtausgaben   i. H. v. -11.351.490,00 €

 

-          dem Vermögensplan mit einem Investitionsvolumen i. H. v. 3.249,0 T€

 

-          der Stellenbeschreibung

 

-          dem Finanzplan 2016 – 2019 bestehend aus Erfolgsplan und Vermögensplan

 

Im Wirtschaftsjahr 2016 sind:

 

a)      Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen nicht vorgesehen

 

b)      ein Kassenkredit ist nicht geplant

 

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Gemäß § 16 und § 17 des Eigenbetriebsgesetzes hat der Eigenbetrieb einen Wirtschaftsplan aufzustellen, der aus einem Erfolgsplan, einem Vermögensplan, einer Stellenübersicht und einem 5jährigen Finanzplan besteht.

 

Ergänzt wird der Wirtschaftsplan um ein Investitionsprogramm.

 

Der Erfolgsplan enthält alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen des Wirtschaftsjahres 2016. Die wesentlichen Positionen sind kurz erläutert.

 

Die Gesamterträge werden durch die Zuweisungen und Zuschüsse des Landkreises bestimmt.

 

Den vorhersehbaren Aufwendungen liegen Verträge mit Dritten zur Straßenunterhaltung, Ermittlung zum Materialbedarf der Unterhaltung, Personalausgaben und sonstige Kosten, die zur Führung eines Eigenbetriebes notwendige Aufwendungen beinhalten, zu Grunde.

 

Der im Vermögensplan dargestellte Finanzierungsbedarf sowie die dazugehörigen Finanzierungsmittel ergeben sich hauptsächlich aus den Anlageänderungen (Straßenbau) und den dazu notwendigen Zuschüssen.

 

Da das Anlagevermögen durch Zuwendungen finanziert wird, werden Zuschüsse vergangener Jahre in jedem Wirtschaftsjahr entsprechend des damit finanzierten Abschreibungsaufwandes dargestellt und wirksam gemacht.

 

Dem jährlichen Wertverlust des Straßenkörpers wie auch dem Wertverzehr des übrigen abschreibbaren Anlagevermögens steht somit die Auflösung der Ertragszuschüsse gegenüber.

 

Die Entnahme aus der Rückstellung für Altersteilzeit wird mit den dazu vorgesehenen Mitteln finanziert.

 

Die Stellenübersicht enthält gemäß § 16 (1) Nr. 3 der Eigenbetriebsverordnung die erforderlichen Stellen für die Beschäftigten des Eigenbetriebes.

 

Der Finanzplan der Wirtschaftsjahre 2016 – 2019 ist auf der Grundlage des Investitionsprogramms erstellt.

 

 

 


Anlagen:

Wirtschaftsplan 2016

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2015-SBU-0231 WPlan 2016 (29 KB)