Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
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Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt:
a) dem Erfolgsplan, mit den Gesamterträgen in Höhe von 10.072.800 € und den Gesamtaufwendungen in Höhe von 10.327.100 € (Anlage 1.1 und 1.2), b) dem Vermögensplan mit einem Finanzierungsbedarf in Höhe von 1.624.100 € (Anlage 1.2), c) der Stellenübersicht (Anlage 1.3).
a) Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen, b) Verpflichtungsermächtigungen und c) Kassenkredite nicht vorgesehen.
a) dem Finanzplan (Anlage 2.1) b) dem Erfolgsplan (Anlage 2.2) und c) dem Investitionsprogramm (Anlage 2.3)
Sachdarstellung, Begründung: Gemäß § 16 des Gesetzes über kommunale Eigenbetriebe im Land Sachsen-Anhalt (Eigenbetriebsgesetz –EigBG) hat der Eigenbetrieb vor Beginn des Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan aufzustellen, der dem Haushaltsplan des Landkreises beizufügen ist.
Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes für das Wirtschaftsjahr 2016 wurde für die Bereiche „Abfallwirtschaft“ sowie für den „Betrieb gewerblicher Art“ erstellt.
Der Wirtschaftsplan 2016 besteht aus dem Erfolgsplan (Anlage 1.1), dem Vermögensplan (Anlage 1.2) und der Stellenübersicht (Anlage 1.3).
Im Erfolgsplan sind alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen für das Jahr 2016 erfasst. Die veranschlagten Erträge und Aufwendungen sind kurz erläutert.
Bei den Erträgen handelt es sich um die Einnahmen aus den Abfallentsorgungsgebühren im Entsorgungsgebiet Landkreis Börde, Einnahmen aus der Deponiegasverwertung auf der Deponie Haldensleben, Einnahmen im Rahmen gewerblicher Tätigkeit für die Dualen Systeme, Einnahmen aus der Nachnutzung von Deponieflächen für die Errichtung und Betreibung von Photovoltaikanlagen sowie um Einnahmen aus der Deponiesanierungsmittelverzinsung.
Bei dem Planansatz von Einnahmen aus Abfallentsorgungsgebühren wurde die „Kalkulation der Gebührensätze für die Erhebung von Benutzungsgebühren als Gegenleistung für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung „Abfallentsorgung“ im Landkreis Börde für den Zeitraum 2016 bis 2018“ zu Grunde gelegt.
Im Ergebnis der Erfolgsplanung für das Wirtschaftsjahr 2016 wird ein Gesamtjahresverlust in Höhe von 254.300 € prognostiziert. Der anteilige Jahresverlust (Anteil Gebührenwirtschaft) in Höhe von 292.700 € wird durch die Kostenüberdeckung aus Vorjahren ausgeglichen.
Die im Vermögensplan dargestellten Finanzierungsmittel (Einnahmen) und der Finanzierungsbedarf (Ausgaben) ergeben sich aus der Vermögensentwicklung und der Kreditwirtschaft des Eigenbetriebes.
Die Stellenübersicht enthält die erforderlichen Stellen für das Personal des Eigenbetriebes.
Neben dem Wirtschaftsplan hat der Eigenbetrieb gemäß § 17 EigBG eine fünfjährige Finanzplanung vorzunehmen. Dem Finanzplan wurde eine Investitionsplanung zugrunde gelegt.
Die Finanzplanung stellt eine Übersicht über die Entwicklung der Finanzierungsmittel und des Finanzierungsbedarfes (Anlage 2.1.) des Eigenbetriebes sowie der Einnahmen und Ausgaben im Planungszeitraum (Anlage 2.2.) dar.
Im Investitionsplan sind die geplanten Investitionen und deren Deckungsmittel für einen Zeitraum von fünf Jahren dargestellt. Verpflichtungsermächtigungen für den vorliegenden Planungszeitraum bestehen nicht. Investitionsmaßnahmen, die sich über mehrere Jahre erstrecken, liegen ebenfalls nicht vor.
Anlagen:
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