Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2015/Abf/0228  

 
 
Betreff: Satzung des Landkreises Börde über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung - AGS)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:
Peters Betriebsleitung
Schonscheck Vorsitzender des Betriebsausschusses
Federführend:EB Abfallentsorgung Bearbeiter/-in: Schulze, Sieglinde
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss "Abfallentsorgung" Vorberatung
19.11.2015 
ordentliche Sitzung des Betriebsausschusses "Abfallentsorgung" ungeändert beschlossen  (2015/Abf/0228)  
Kreisausschuss Vorberatung
25.11.2015 
15. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen  (2015/Abf/0228)
6. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
02.12.2015 
8. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (2015/Abf/0228)
Anlagen:
Anlage 1 Entwurf AGS 2015 Stand 09.11.2015
Anlage 2 Kalkulation 2016-2018 Stand 04.11.2015

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die als Anlage im Entwurf (Stand: 09.11.2015) beigefügte „Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung – AGS).“

 

 

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

  1. Allgemeines

 

  1.       Der Kreistag des Landkreises Börde hat am 02.03.2011 die „Erste Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Börde über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung vom 26. November 2009 (Erste Änderungssatzung)“ auf der Grundlage der durch den Betriebsausschuss Abfallentsorgung am 17.02.2011 beschlossenen „Rückwirkenden Kalkulation der Gebühren- und Entgeltsätze für die Erhebung von Benutzungsgebühren und Benutzungsentgelte als Gegenleistung für die Inanspruch­nahme der öffentlichen Einrichtung „Abfallentsorgung“ im Landkreis Börde für den Zeitraum vom 01. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2012“ beschlossen (Beschluss-Nr. 585/Abf/2011).

Der Kalkulationszeitraum der oben genannten Kalkulation endete am 31.12.2012.

 

  1.       Am 04.12.2012 hat der Kreistag die Abfallgebührensätze für die Erhebung von Benutzungs­gebühren und Benutzungsentgelte für die öffentliche Einrichtung „Abfallent­sorgung“ im Landkreis Börde ab dem 01.01.2013 in Höhe der in der „Satzung des Land­kreises Börde über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung“ in der Fassung der Ersten Änderungssatzung vom 03. März 2011 festgesetzten Benutzungsgebühren bestätigt (Beschl.-Nr. 873/Abf/2012).

 

  1.       Der Kalkulationszeitraum der zu Grunde liegenden Abfallgebührenkalkulation endet am 31.12.2015.

 

  1. Abfallgebührenkalkulation 2016-2018

 

  1. Die neue Abfallgebührenkalkulation wurde für den Zeitraum vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2018 vorgenommen.

 

  1. Bei der Abfallgebührenkalkulation wurden die Vorschriften des Kommunal­abgabengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KAG-LSA) beachtet.

 

  1. Im Rahmen der Abfallgebührenkalkulation 2016-2018 wurde auf der Grundlage von betriebsnotwendigen Kosten und Erträgen ein jährlicher Gebührenbedarf in Höhe von 8.821.712 € errechnet.

 

  1. Die Bemessung der Benutzungsgebühren erfolgt unter Berücksichtigung von Art und Umfang der Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung.

 

  1. In der Abfallgebührenkalkulation 2016-2018 wurden entsprechend dem Abfallwirtschafts­konzept des Landkreises Börde 2015-2019 die Anreize zur Abfallvermeidung und Abfallverwertung gesetzt:

 

  1. Quersubventionierung der Bioabfallentsorgungsgebühren durch Erhebung einer ein­heit­lichen Benutzungsgrundgebühr für die Wohngrundstücke; dadurch wird eine Steigerung des Anschlussgrades an die Bioabfallentsorgung erwartet;

 

  1. Einführung der Mindestbenutzungsmengengebühr für die Entsorgung von restlichen Siedlungsabfällen und Bioabfällen im „Ident-System“; dadurch soll sichergestellt werden, dass die Abfälle regelmäßig eingesammelt werden und verhindert, dass die Abfälle verbotswidrig entsorgt werden.

 

  1. Im Auftrag des Eigenbetriebes wurde die Prüfung der Abfallgebührenkalkulation 2016 – 2018 unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben durch die Fa. ECONUM Unternehmensberatung GmbH, Dresden vorgenommen.

 

  1. Nach den Bestimmungen des Eigenbetriebsgesetzes und der Satzung des Landkreises Börde für den Eigenbetrieb „Abfallentsorgung“ (Eigenbetriebssatzung) entscheidet der Betriebsausschuss abschließend über die Abfallgebühren-kalkulation.

 

  1. Die durch den Betriebsausschuss zu beschließende Abfallgebührenkalkulation 2016 - 2018 ist Anlage und Bestandteil dieser Vorlage.

 

  1. Abfallgebührensatzung

 

  1. Mit dem zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegten Entwurf der „Satzung des Landkreises Börde über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung  (Abfallgebührensatzung – AGS)“ Stand 09.11.2015 (siehe Anlage) wurden zu der vorherigen Fassung der Ersten Änderungssatzung vom 03. März 2011 inhaltliche Anpassungen vorgenommen sowie die neuen Abfallgebührensätze bestimmt.

 

  1. Unter dem Gesichtspunkt der Rechtsklarheit und im Hinblick auf Zweckmäßigkeit und Sachangemessenheit  wurde sich für keine Änderung der Satzung sondern für eine sogenannte Ablösesatzung entschieden.

 

  1. Wesentliche inhaltliche Anpassungen:

 

3.1.     Struktur der Benutzungsgebühren wurde wie folgt geändert:

 

         Die Benutzungsgrundgebühr für die Bioabfallentsorgung für Wohngrundstücke entfällt;

 

         Die Mindestbenutzungsgebühr für die Entsorgung von restlichen Siedlungsabfällen im „Ident-System“ (120 l /EW-EGW/a) wurde neu eingeführt; 

 

         Die Mindestbenutzungsgebühr für die Entsorgung von Bioabfällen im „Ident-System“ (60 l /EW-EGW/a) wurde neu eingeführt. 

 

3.2. Als Gegenleistung für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung  Abfall-

       entsorgung“  werden erhoben:

 

      „Benutzungsgebühren für die Entsorgung von Abfällen von Wohngrundstücken“,

       bestehend aus:

 

  1. einer einwohnerzahlbezogenen „Benutzungsgrundgebühr“ (€/EW/a),

 

  1. einer volumen- und einwohnerzahlbezogenen „Mindestbenutzungsmengengebühr für die Entsorgung von Siedlungsabfällen im „Ident-System“ - € je 120 l Restabfall je EW und Jahr;

 

  1. einer volumenbezogenen „Benutzungsmengengebühr für die Entsorgung von Siedlungsabfällen im „Ident-System“ - € je Behältervolumen;

 

  1. einer volumen- und einwohnerzahlbezogenen „Mindestbenutzungsmengengebühr für die Entsorgung von Bioabfällen im „Ident-System“ - € je 60 l Bioabfall je EW und Jahr;

 

  1. einer volumenbezogenen „Benutzungsmengengebühr für die Entsorgung von Bioabfällen im „Ident-System“ - € je Behältervolumen

 

      „Benutzungsgebühren für die Entsorgung von gewerblich genutzten Grundstücken

       und aus Einrichtungen“, bestehend aus:

  1. einer einwohnergleichwertzahlbezogenen „Benutzungsgrundgebühr“ (€/EGW/a)

 

  1. einer einwohnergleichwertzahlbezogenen „Benutzungsgrundgebühr für die Entsorgung von Bioabfällen von gewerblichen Grundstücken“- €/EGW/a                

 

  1. einer volumen- und einwohnergleichwertzahlbezogenen „Mindestbenutzungsmengengebühr für die Entsorgung von Siedlungsabfällen im „Ident-System“ - € je 120 l Restabfall je EGW und Jahr;

 

  1. einer volumenbezogenen „Benutzungsmengengebühr für die Entsorgung von Siedlungsabfällen im „Ident-System“ - € je Behältervolumen;

 

  1. einer volumen- und einwohnerzahlbezogenen „Mindestbenutzungsmengengebühr für die Entsorgung von Bioabfällen im „Ident-System“ - € je 60 l Bioabfall je EGW und Jahr;

 

  1. einer volumenbezogenen „Benutzungsmengengebühr für die Entsorgung von Bioabfällen im „Ident-System“ - € je Behältervolumen

 

  1. bei Entsorgung im „MGB-System“: gewichtsbezogen - € je 100 kg;

 

      „Benutzungsentgelte für den Erwerb von Siedlungs-/Rest- und Bioabfallsäcken“

 

      eine „Wechselgebühr“ für den Wechsel von Sammelbehältern.

 

3.2.             Inhaltlich wurden doppelte Begriffsbestimmungen überarbeitet und

Verschiebungen in der Paragraphenfolge vorgenommen.

 

  1. Die Festlegung der Benutzungsgebühren in der AGS erfolgte auf der Grundlage der „Kalkulation der Gebührensätze für die Erhebung von Benutzungsgebühren als Gegen-leistung für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung Abfallentsorgung im Landkreis Börde für den Zeitraum vom 01.01.2016 bis zum                       31.12.2018 (Entwurf, Stand 09.11.2015) – siehe Anlagen.

 

 

Ergänzende Erläuterungen erfolgen mündlich in der Sitzung.

 

Anlage 1:               Satzung des Landkreises Börde über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung (Entwurf, Stand 09.11.2015)

 

Anlage 2:               Kalkulation der Gebührensätze für die Erhebung von Benutzungsgebühren als

                       Gegenleistung für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung Abfall-

                       entsorgung im Landkreis Börde für den Zeitraum vom 01.01.2016 bis zum

                       31.12.2018 (Entwurf, Stand 09.11.2015)

 

 

 


Anlagen:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Entwurf AGS 2015 Stand 09.11.2015 (53 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 Kalkulation 2016-2018 Stand 04.11.2015 (80 KB)