Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2015/Abf/0227  

 
 
Betreff: Öffentliche Einrichtung Abfallentsorgung des Landkreises Börde - Abfallgebührenkalkulation 2016 - 2018
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage Betriebsleitung Abf
Einreicher:
Peters Betriebsleitung
Schonscheck Vorsitzender des Betriebsausschusses
Federführend:EB Abfallentsorgung Bearbeiter/-in: Schulze, Sieglinde
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss "Abfallentsorgung" Entscheidung
19.11.2015 
ordentliche Sitzung des Betriebsausschusses "Abfallentsorgung" ungeändert beschlossen  (2015/Abf/0227)  
Anlagen:
Anlage 1 Ausgestaltung Gebühren WG
Anlage 2 Ausgestaltung Gebühren Gewerbe
Anlage 3 Kalkulation 2016-2018
Anlage 4 Gebührenübersicht 2016 - 2018

Beschlussvorschlag:

 

Der Betriebsausschuss beschließt die als Anlage im Entwurf (Stand: 04.11.2015) beigefügte „Kalkulation der Gebührensätze für die Erhebung von Benutzungsgebühren als Gegenleistung für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung Abfallentsorgung im Landkreis Börde für den Zeitraum 2016 bis 2018.

 


Sachdarstellung / Begründung

 

  1.       Der Kreistag des Landkreises Börde hat am 02.03.2011 die „Erste Satzung zur Änderung der Satzung des Landkreises Börde über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung vom 26. November 2009 (Erste Änderungssatzung)“ auf der Grundlage der durch den Betriebsausschuss Abfallentsorgung am 17.02.2011 beschlossenen „Rückwirkenden Kalkulation der Gebühren- und Entgeltsätze für die Erhebung von Benutzungsgebühren und Benutzungsentgelte als Gegenleistung für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung „Abfallentsorgung“ im Landkreis Börde („Entsorgungsgebiet Kreisgebiet Landkreis Börde“) für den Zeitraum vom 01. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2012“ beschlossen (Beschluss-Nr. 585/Abf/2011).

Der Kalkulationszeitraum der oben genannten Kalkulation endete am 31.12.2012.

 

  1.       Am 04.12.2012 hat der Kreistag die Abfallgebührensätze für die Erhebung von Benutzungsgebühren und Benutzungsentgelte für die öffentliche Einrichtung „Abfallent­sorgung“ im Landkreis Börde ab dem 01.01.2013 in Höhe der in der „Satzung des Land­kreises Börde über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung“ in der Fassung der Ersten Änderungssatzung vom 03. März 2011 festgesetzten Benutzungsgebühren bestätigt (Beschl.-Nr. 873/Abf/2012).

 

  1.       Der Kalkulationszeitraum der zu Grunde liegenden Abfallgebührenkalkulation endet am 31.12.2015.

 

  1.       Die Betriebsleitung hat bei der Sitzung des Betriebsausschusses am 22.10.2015 folgende Varianten der Abfallgebührenkalkulation 2016-2018 vorgestellt und erläutert:

 

Variante 1:               Analog Abfallgebührenmodell 2013-2015

 

Variante 2:               Wohngrundstücke:

Einheitliche Grundgebühr (Biogrundgebühr entfällt)

Gewerbliche Grundstücke:

Grundgebühr für Gewerbe

Grundgebühr für Bio

Wohngrundstücke/Gewerbe

                                          Einführung Gebühr für Mindestentleerungen Restabfall                                                                      Einführung Gebühr für Mindestentleerungen Bioabfall

 

      Variante 3:               Wohngrundstücke

Einheitliche Grundgebühr (Biogrundgebühr entfällt)

Gewerbliche Grundstücke:

Grundgebühr für Gewerbe

Grundgebühr für Bio

Wohngrundstücke/Gewerbe

                                          Einführung Gebühr für Mindestentleerungen Restabfall

Einführung entleerungsunabhängige Bioabfallgebühr

 

  1.       Im Ergebnis der Beratung des Betriebsausschusses wurde die Variante 2 favorisiert. Die Betriebsleitung wurde beauftragt, die Abfallgebührenkalkulation auf der Basis der Variante 2 abschließend zu erarbeiten und dem Betriebsausschuss zur Beratung und zum Beschluss vorzulegen.

 

  1.       Die neue Abfallgebührenkalkulation wurde für den Zeitraum vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2018 vorgenommen.

 

  1.       Bei der Abfallgebührenkalkulation wurden die Vorschriften des Kommunal­abgabengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KAG-LSA) beachtet.

 

  1.       Laut vorläufigen Nachkalkulationen der Abfallgebühren bis zum 31.12.2015 ergab sich eine Kostenüberdeckung in Höhe von 1.126.555 €. Die Kostenüberdeckung ist entsprechend § 5 Abs. 2b des KAG LSA in dem Kalkulationszeitraum 2016-2018 auszugleichen.

 

  1.       Im Rahmen der Abfallgebührenkalkulation 2016-2018 wurde auf der Grundlage von betriebsnotwendigen Kosten und Erträgen ein jährlicher Gebührenbedarf in Höhe von 8.821.712 € errechnet.

 

  1.    Die Bemessung der Benutzungsgebühren erfolgt unter Berücksichtigung von Art und Umfang der Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung.

 

  1.    In der Abfallgebührenkalkulation 2016-2018 wurden entsprechend dem Abfallwirtschaftskonzept des Landkreises Börde 2015-2019 die Anreize zur Abfallvermeidung und Abfallverwertung gesetzt:

 

-                                Quersubventionierung der Bioabfallentsorgungsgebühren durch Erhebung einer ein­heit­lichen Benutzungsgrundgebühr für die Wohngrundstücke; dadurch wird eine Steigerung des Anschlussgrades an die Bioabfallentsorgung erwartet;

 

-                                Einführung der Mindestbenutzungsmengengebühr für die Entsorgung von restlichen Siedlungsabfällen und Bioabfällen im „Ident-System“; dadurch soll sichergestellt werden, dass die Abfälle regelmäßig eingesammelt werden und verhindert, dass die Abfälle verbotswidrig entsorgt werden.

 

  1. Im Auftrag des Eigenbetriebes wurde die Prüfung der Abfallgebührenkalkulation 2016 – 2018 unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben durch die Fa. ECONUM Unternehmensberatung GmbH, Dresden vorgenommen.

 

In der Stellungnahme zur Prüfung der Abfallgebührenkalkulation 2016-2018 kam die Fa. ECONUM GmbH zum Ergebnis, dass „das vom Landkreis gewählte Gebührenmodell rechtlich zulässig ist und eine den gebührenrechtlichen Grundsätzen entsprechende (u.a. Äquivalenzprinzip) Gebührenerhebung gewährleistet. Die der Gebührenkalkulation zugrunde liegende generelle Kalkulationslogik ist mit Blick auf die gebührenrechtlichen Anforderungen korrekt.

 

Das Kalkulationswerk ist rechnerisch richtig. In der Gebührenkalkulation sind die einzelnen Mengen- und Wertansätze formalkalkulatorisch zutreffend ermittelt worden.“

 

In der Stellungnahme wurde auf Grund des bestehenden Risiko´s empfohlen, die Entgelterhebung für die Anlieferung von überlassungspflichtigen Abfällen auf den Umladestationen und Kleinannahmenstellen durch die AEG mbH und AEW GmbH rechtlich zu überprüfen.

 

  1. Nach den Bestimmungen des Eigenbetriebsgesetzes und der Satzung des Landkreises Börde für den Eigenbetrieb „Abfallentsorgung“ (Eigenbetriebssatzung) entscheidet der Betriebsausschuss abschließend über die Abfallgebührenkalkulation.

 

  1. Die durch den Betriebsausschuss beschlossene Kalkulation wird Anlage und Bestandteil der Vorlage 2015/Abf/0228 (Satzung des Landkreises Börde über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung), über die der Kreistag entscheidet, sein.

 

 

 

 

 

 

Ergänzende Erläuterungen erfolgen mündlich in der Sitzung.

 

 

 

Anlage 1:               Ausgestaltung des Gebührensystems 2016 – 2018 (Wohngrundstücke)

 

Anlage 2:              Ausgestaltung des Gebührensystems 2016 – 2018 (Gewerbe/Einrichtungen)

 

Anlage 3:               Kalkulation der Gebührensätze für die Erhebung von Benutzungsgebühren als

                       Gegenleistung für die               Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung Abfall-

                       entsorgung im Landkreis Börde für den Zeitraum vom 01.01.2016 bis zum

                       31.12.2018 (Entwurf, Stand 09.11.2015)

 

Anlage 4:               Übersicht der Abfallbenutzungsgebühren 2016 – 2018 im Landkreis Börde

 

 

 


Anlagen:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Ausgestaltung Gebühren WG (294 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 Ausgestaltung Gebühren Gewerbe (305 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 Kalkulation 2016-2018 (80 KB)    
Anlage 4 4 Anlage 4 Gebührenübersicht 2016 - 2018 (7 KB)