Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss beschließt die als Anlage im Entwurf (Stand: 04.11.2015) beigefügte „Kalkulation der Gebührensätze für die Erhebung von Benutzungsgebühren als Gegenleistung für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung Abfallentsorgung im Landkreis Börde für den Zeitraum 2016 bis 2018.
Sachdarstellung / Begründung
Der Kalkulationszeitraum der oben genannten Kalkulation endete am 31.12.2012.
Variante 1: Analog Abfallgebührenmodell 2013-2015
Variante 2: Wohngrundstücke: Einheitliche Grundgebühr (Biogrundgebühr entfällt) Gewerbliche Grundstücke: Grundgebühr für Gewerbe Grundgebühr für Bio Wohngrundstücke/Gewerbe Einführung Gebühr für Mindestentleerungen Restabfall Einführung Gebühr für Mindestentleerungen Bioabfall
Variante 3: Wohngrundstücke Einheitliche Grundgebühr (Biogrundgebühr entfällt) Gewerbliche Grundstücke: Grundgebühr für Gewerbe Grundgebühr für Bio Wohngrundstücke/Gewerbe Einführung Gebühr für Mindestentleerungen Restabfall Einführung entleerungsunabhängige Bioabfallgebühr
- Quersubventionierung der Bioabfallentsorgungsgebühren durch Erhebung einer einheitlichen Benutzungsgrundgebühr für die Wohngrundstücke; dadurch wird eine Steigerung des Anschlussgrades an die Bioabfallentsorgung erwartet;
- Einführung der Mindestbenutzungsmengengebühr für die Entsorgung von restlichen Siedlungsabfällen und Bioabfällen im „Ident-System“; dadurch soll sichergestellt werden, dass die Abfälle regelmäßig eingesammelt werden und verhindert, dass die Abfälle verbotswidrig entsorgt werden.
In der Stellungnahme zur Prüfung der Abfallgebührenkalkulation 2016-2018 kam die Fa. ECONUM GmbH zum Ergebnis, dass „das vom Landkreis gewählte Gebührenmodell rechtlich zulässig ist und eine den gebührenrechtlichen Grundsätzen entsprechende (u.a. Äquivalenzprinzip) Gebührenerhebung gewährleistet. Die der Gebührenkalkulation zugrunde liegende generelle Kalkulationslogik ist mit Blick auf die gebührenrechtlichen Anforderungen korrekt.
Das Kalkulationswerk ist rechnerisch richtig. In der Gebührenkalkulation sind die einzelnen Mengen- und Wertansätze formalkalkulatorisch zutreffend ermittelt worden.“
In der Stellungnahme wurde auf Grund des bestehenden Risiko´s empfohlen, die Entgelterhebung für die Anlieferung von überlassungspflichtigen Abfällen auf den Umladestationen und Kleinannahmenstellen durch die AEG mbH und AEW GmbH rechtlich zu überprüfen.
Ergänzende Erläuterungen erfolgen mündlich in der Sitzung.
Anlage 1: Ausgestaltung des Gebührensystems 2016 – 2018 (Wohngrundstücke)
Anlage 2: Ausgestaltung des Gebührensystems 2016 – 2018 (Gewerbe/Einrichtungen)
Anlage 3: Kalkulation der Gebührensätze für die Erhebung von Benutzungsgebühren als Gegenleistung für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung Abfall- entsorgung im Landkreis Börde für den Zeitraum vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2018 (Entwurf, Stand 09.11.2015)
Anlage 4: Übersicht der Abfallbenutzungsgebühren 2016 – 2018 im Landkreis Börde
Anlagen:
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