Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2015/70/0225  

 
 
Betreff: Information zum Standortsuchverfahren für ein Endlager für radioaktive Wärme entwickelnde Abfälle
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Torka
Prost Fachbereichsleiterin 1
Federführend:FD Natur und Umwelt Bearbeiter/-in: Knechtel, Birgit
Beratungsfolge:
Umwelt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
23.11.2015 
ordentliche Sitzung des Umwelt- und Wirtschaftsausschusses    
Kreisausschuss Vorberatung
25.11.2015 
15. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen  (2015/70/0225)
6. WP Kreistag Landkreis Börde Informationspflicht
02.12.2015 
8. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde zur Kenntnis genommen  (2015/70/0225)
Anlagen:
Mitglieder Kommission
Einblick in die Arbeit der Kommission
Die Phasen der Standortsuche Workshop 12.10.2015

Beschlussvorschlag:

 

 


Sachdarstellung, Begründung:

Der deutsche Bundestag hat 2013 das „Gesetz zur Suche und Auswahl eines Standortes für ein Endlager für Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle(Standortauswahlgesetz-StandAG)“ beschlossen, welches zum 01.01. 2014 in Kraft getreten ist.

 

Ziel dieses Gesetzes ist es, in einem wissenschaftlichen und transparenten Verfahren für die im Inland verursachten hoch radioaktiven Abfälle den geeigneten Standort zu finden, der die bestmögliche Sicherheit für einen Zeitraum von einer Million Jahren gewährleistet.

 

Bedingt durch den Betrieb von Atomkraftwerken und die Energiewende (Atomausstieg) ist die Endlagerung der dabei entstehenden bzw. schon vorhandenen Abfälle dringend zu klären. Ein Grundsatz bei der Entsorgung ist das Prinzip der Autarkie, d.h. in Deutschland entstandene Abfälle müssen auch in Deutschland entsorgt werden.

Ein geeignetes Endlager für hochradioaktive Abfälle gibt es zur Zeit nicht, das Endlager Gorleben ist nicht nach nachvollziehbaren Kriterien in Hinsicht auf seine Eignung ausgewählt worden und findet daher auch keine Akzeptanz. Am Standort Gorleben wird nur ein Zwischenlager betrieben.

 

Insgesamt ist von einer Menge von ca. 10.500t bestrahlter Brennelemente auszugehen, welche endgelagert werden muss.

Dazu kommen der Wiederaufbereitung zugeführte verglaste hochradioaktive Abfälle aus Frankreich und Großbritannien in einer Menge von 2600t.

Der Bestand an sog. „sonstigen radioaktiven Abfällen“(Rohabfall, Endlagergebinde, konditionierte Abfallprodukte) beträgt ca. 100.300 m³.

 

Das Inventar des Lagers „ASSE“, welches komplett ausgelagert werden soll, wird unter bestimmten Bedingungen ebenfalls in die Kapazität des Endlagers einbezogen. (47.000m³ schwach- bis mittelradioaktive Abfälle)

 

§ 3 StandAG schreibt die Bildung einer „Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfälle“ vor, welche aus 8 Mitgliedern des Bundestages, 8 Mitgliedern von Landesregierungen (der Vertreter des Landes Sachsen-Anhalt ist der Minister für Landwirtschaft und Umwelt Herr Dr. Onko-Aikens), 8 Wissenschaftlern sowie 8 Vertretern der Zivilgesellschaft.

 

Die Kommission hat 3 Aufgaben, diese sind:

1. Erarbeitung von Kriterien für die Standortauswahl,

2. Evaluierung des StandAG,

3. Entwicklung eines Konzeptes zur Öffentlichkeitsbeteiligung.

 

Die Kommission soll dem Bundestag bis zum 30.06.2016 einen Bericht vorlegen, indem sie die für das Auswahlverfahren relevanten Grundsatzfragen untersucht und Handlungsempfehlungen an die Organisation und das Verfahren des Auswahlprozesses sowie an die Beteiligung und Information der Öffentlichkeit erarbeitet.

 

In einer ersten Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung werden mehrere Workshops durchgeführt, welche dazu beitragen sollen, die Öffentlichkeit schon bei der Erarbeitung der Grundlagen für das Auswahlverfahren einzubeziehen und so Grundlagen für die Transparenz des Verfahrens als Basis für eine weitgehende Akzeptanz des Ergebnisses zu schaffen.

 

Zu diesen Workshops wurden alle Landkreise Deutschlands und auch die Gemeinden eingeladen, in deren Gebiet sich Endlager, Zwischenlager oder Atomkraftwerke befinden.

 

Bis 2017 sollen die Kriterien und das Verfahren der Endlagersuche feststehen und in einem Gesetz festgeschrieben werden.

 

Das Auswahlverfahren beginnt 2017 beim Stand Null, d.h. das gesamte Gebiet der Bundesrepublik wird in das Verfahren einbezogen. Schritt für Schritt werden Ausschlusskriterien und ober- sowie untertägige Erkundungen zu einer Verdichtung der Suchräume und schließlich zu einem Standort führen.

 

Geeignete „Wirtsgesteine“ sind Salz, Ton und Granit. Es ist daher davon auszugehen, dass der Landkreis Börde aufgrund der Salzvorkommen im Suchverfahren keine unbedeutende Rolle spielen wird. Inwieweit hier ein Standort gefunden werden kann, ist derzeitig aber völlig offen.

 

Man geht von einem Ergebnis des Auswahlverfahrens um das Jahr 2031 aus, das anschließende Genehmigungsverfahren soll eine Errichtung/Inbetriebnahme um ca. 2050

ermöglichen.

 

Als Anlage sind  Übersichten über die Zusammensetzung der Kommission, die Arbeit der Kommission und die voraussichtlichen Phasen der Standortsuche beigefügt.

 

An den Workshops nimmt in Vertretung des Landrates Herr Torka, Fachdienstleiter Natur und Umwelt teil. Er wird über den Fortgang und Zwischenergebnisse berichten.

 

Es besteht die Möglichkeit, dass bei speziellem Interesse auch Vertreter aus der Mitte des Kreistages an den Workshops und weiteren Informationsveranstaltungen teilnehmen können.

 

Sämtliche Dokumente (Berichte, Ausschussprotokolle, Gutachten Einwendungen etc) aus der Arbeit der Kommission sind unter der Website  www.bundestag.de/endlager öffentlich zugänglich.

 

 


Anlagen:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Mitglieder Kommission (76 KB)    
Anlage 2 2 Einblick in die Arbeit der Kommission (333 KB)    
Anlage 3 3 Die Phasen der Standortsuche Workshop 12.10.2015 (505 KB)