Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Der Kreistag beschließt über die
Jahresrechnung 2004 des Landkreises Ohrekreis und erteilt dem Landrat
Entlastung bezüglich der Ausführung des Haushaltsplanes einschließlich des
Nachtrages 2004. Sachdarstellung, Begründung: Die Jahresrechnung des Landkreises
Ohrekreis für das Jahr 2004 wurde auf der Grundlage des § 65 der
Landkreisordnung für das Land Sachsen-Anhalt (LKO LSA) in Verbindung mit § 108
der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) und der §§ 40 bis 44
der Gemeindeordnung (GemHVO) des Landes Sachsen-Anhalt nach den verbindlich
vorgeschriebenen Mustern erstellt. Die Jahresrechnung 2004 wurde durch das
Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Ohrekreis geprüft. § 108 Abs. 2 der GO LSA, der für die
Landkreise analog anzuwenden ist, sieht vor, dass mit der Jahresrechnung der
Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes und die Stellungnahme des Landrates dem
Kreistag vorgelegt werden. Diese Unterlagen werden für die
Entscheidung über die Entlastung des Landrates der Vorlage beigefügt. Gemäß § 40 Abs. 1 GemHVO ist auch die
Haushaltsrechnung Bestandteil der Jahresrechnung und muss den
Kreistagsmitgliedern zur Beschlussfassung zur Verfügung stehen. Sie umfasst
einen vollen Ordner Abrechnungsunterlagen (EDV – Ausdruck). Es besteht
Einvernehmen mit dem Landesrechnungshof Sachsen-Anhalt, dass dieser
Verpflichtung genügt wird, wenn die Haushaltsrechnung zur Einsichtnahme
ausliegt und mit der Einladung darauf hingewiesen wird. Die Haushaltsrechnung liegt zur
Einsichtnahme im Büro des Kreistages des Landkreises Ohrekreis,
Verwaltungsgebäude Gerikestr. 104 in Haldensleben, Zimmer 302 in der Zeit vom
21.11.2005 bis 07.12.2005 aus. Die Bestätigung der Jahresrechnung und
die Entscheidung über die Entlastung des Landrates ist für die nächste
Kreistagssitzung am 07.12.2005 vorgesehen. Die Vorlage wird zunächst im Kreis-
und Finanzausschuss, der zugleich die Aufgabe des Rechnungsprüfungsausschusses
wahrnimmt, beraten. Um den Prüfbericht zur Jahresrechnung
auf die dem Kreistag vorzulegenden Schwerpunkte zu konzentrieren und damit auch
im Umfang zu reduzieren, hat das Rechnungsprüfungsamt in Abstimmung mit dem
Landrat als Vorbereitung der Prüfung der Jahresrechnung spezifische
Teilprüfungen vorgenommen und bereits im Laufe des Jahres dem Landrat
vorgelegt. Entsprechend der Zuständigkeit wurden
die 8 Teilberichte einschließlich der Stellungnahmen des Landrates/ der
Fachämter in verschiedenen Sitzungen des Kreisausschusses beraten und
abschließend zur Kenntnis genommen. Inhaltsverzeichnis: 1.
Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2004 2.
Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die
Prüfung der Jahresrechnung 2004 3.
Stellungnahme zum Prüfbericht der Jahresrechnung 2004 Anlagen: 1.
Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2004 (liegt nur in
Papierform vor) 2.
Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die
Prüfung der Jahresrechnung 2004 3.
Stellungnahme zum Prüfbericht der Jahresrechnung 2004
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