Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2015/ReM/0221  

 
 
Betreff: Vereinbarungen zwischen dem Landkreis Börde und den Lokalen Aktionsgruppen Börde (BÖ), Bördeland (BÖL), Colbitz-Letzlinger Heide (CLH), Flechtinger Höhenzug (FH) und Rund um den Drömling (RUD) zur Übernahme der Trägerschäft des LEADER-Managements fürdie Förderperiode 2014 - 2020
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Schonscheck FDL Wirtschaft
Bäker FDLin Finanzen
Federführend:Regionalmanagement Bearbeiter/-in: Stachowiak, Martina
Beratungsfolge:
Umwelt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
23.11.2015 
ordentliche Sitzung des Umwelt- und Wirtschaftsausschusses    
Kreisausschuss Vorberatung
25.11.2015 
15. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen  (2015/ReM/0221)
6. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
02.12.2015 
8. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (2015/ReM/0221)
Anlagen:
Vereinbarung zum LEADER-Management_ LAG BÖ_09.10.2015
Vereinbarung zum LEADER_Management_LAG BÖL_09.10.2015
Vereinbarung zum LEADER-Management_LAG CLH_09.10.2015
Vereinbarung zum LEADER-Management_LAG FH_09.10.2015
Vereinbarung zum LEADER-Management_LAG RUD_09.10.2015

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag erteilt den Vereinbarungen zwischen dem Landkreis Börde und den Lokalen Aktionsgruppen Börde (BÖ), Bördeland (BÖL), Colbitz-Letzlinger Heide (CLH), Flechtinger Höhenzug (FH) und Rund um den Drömling (RUD) über die Übernahme der Trägerschaft des LEADER-Managements für die Förderperiode 2014 – 2020 seine Zustimmung.

 


Sachdarstellung, Begründung:

Rechtsgrundlagen:

 

- Teil A der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Umsetzung

  von LEADER sowie über die Verfahrensgrundsätze von CLLD und LEADER in

  Sachsen- Anhalt (Richtlinie LEADER)

(RdErl. des MF vom 23.09.2015 veröffentlicht im MBl. LSA Nr. 37/2015 vom 12.10.2015)

 

- Artikel 34 Abs. 2 Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments

  und des Rates vom 17. Dezember 2013

 

 

Sachdarstellung:

 

Gemäß Artikel 34 Abs. 2 Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 sollen die LAG´n* in

administrativen und finanziellen Belangen einen federführenden Partner auswählen, sofern

sie keine rechtlich konstituierte Organisationsform wählen. Dies entspricht der Trägerschaft

des LEADER-Managements. Gemäß Abschnitt II, Teil A Nr. 3 Richtlinie LEADER können die

Landkreise die Trägerschaft übernehmen.

Alle LAG`n (BÖ, BÖL, CLH, FH, RUD) haben in den genehmigten Lokalen Entwicklungs-strategien (LES) den Landkreis Börde als Träger der LEADER-Managements bestimmt. Die LES der LAG`n sind zugelassen. (jeweilige Urkunde des Ministeriums der Finanzen LSA v. 20.08.2015)

 

Der Zweck der Vereinbarung besteht vor allem in der materiellen Absicherung eines professionellen LEADER-Managements (LM) der LAG`n. Außerdem soll der Landkreis Börde übergreifend koordinierend wirken. Die sich aus der Trägerschaft ergebenden Aufgaben bzw. Rechte und Pflichten werden in der Vereinbarung geregelt. Der Landkreis Börde übernimmt die nach I. geregelten Aufgaben.

Er übernimmt nach II. die Verwaltung und das Finanzmanagement der jeweiligen LAG`n gegenüber der Verwaltungsbehörde (LVwA). Dabei werden die Aufwendungen für das LM zunächst vorfinanziert und später durch die Fördermittel und Eigenanteile der Gemeinden refinanziert (siehe auch unten „Finanzielle Auswirkungen“). Für die Förderung von Projekten im besonderem kreislichen Interesse (Leader-Projektförderung) wird eine vertragliche Grundlage geschaffen (siehe auch unten „Finanzielle Auswirkungen“).

Im Rahmen der Durchführung unter Punkt III. werden die wesentlichen Rechte und Pflichten der Partner sowie das Inkrafttreten geregelt.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Neben der Verwaltungs- und Koordinierungsfunktion, die der Landkreis für die LAG`n übernimmt, kommt ihm per Verordnung (EU) 1303/2013, Art. 34 die Regelung der finanziellen Belange der LAG zu.

Diese besteht darin, das professionelle LEADER-Management der LAG´n und die Sensibilisierung der Bevölkerung (vor-) zu finanzieren.

 

 

a) LEADER-Management, Sensibilisierung

 

Die Aufgaben des LEADER-Managements und der Zweck der Sensibilisierung der Bevölkerung für die Belange der regionalen Entwicklung, sowie die Durchführung und Förderung, ergeben sich aus dem Abschnitt II, Teil A der Richtlinie LEADER.

Auswirkung der Vereinbarung ist es, dass der Landkreis Börde, nach dem durchzuführenden Ausschreibungsverfahren, in eine direkte wirtschaftliche Leistungsbeziehung zu den ausgewählten LEADER-Managern tritt. Diese haben gegen den Landkreis einen Vergütungsanspruch für ihre erbrachten Leistungen. Die damit verbundenen Ausgaben werden somit haushaltswirksam und sind, wegen des Saldierungsverbots, im Haushalt des              

Landkreises zu veranschlagen.

Die zeitlich später zurückfließenden Fördermittel und Eigenanteile der Gemeinden führen dazu, dass der Landkreis in Höhe der Ausgaben Einnahmen erzielt, so dass sich aus dem Geschäft für den Landkreis kein Zuschussbedarf ergibt. Die Einnahmen sind ebenfalls gesondert im Haushalt zu veranschlagen.

 

Gem. Abschn. II, Teil A, Ziff. 5.3 Richtlinie LEADER sind die Ausgaben für das LEADER-Management begrenzt.

 

Ausgaben Einzel-Management je LAG                                          100.000 €/a

Ausgaben gemeinsames Management (2 LAG`n)                            170.000 €/a

Ausgaben Sensibilisierung je LAG                                                          20.000 €/a

 

Die Sensibilisierung wird auf ausdrückliche, gesonderte Anforderung der LAG und Genehmigung durch den Landkreis (Überwachungsfunktion) vom LEADER-Manager durchgeführt und in Rechnung gestellt.

 

Mithin sind je LAG maximal 120.000 € pro Jahr als Ausgabe und Einnahme im Haushalt zu veranschlagen. Das LEADER-Management und die Sensibilisierung werden durch den Landkreis Börde für einen vorerst 3-jährigen Förderzeitraum europaweit ausgeschrieben. In dieser Ausschreibung ist eine Verlängerungsoption bis 2021 enthalten.

 

Der Landkreis Börde übernimmt für 5 LAG`n die Trägerschaft für das LEADER-Management.

Mithin werden je Haushaltsjahr im Produkt Regionalmanagement (51112) Einzahlungen in Höhe von maximal 600.000 € in Folge der Vereinbarungen zu veranschlagen sein, in gleicher Höhe sind Ausgaben zu berücksichtigen. In den Planjahren 2017 und folgende werden sich die Beträge ermäßigen, weil ab dem II. Quartal 2016 die tatsächliche Höhe der Vergütung des LEADER-Managements bekannt ist.

 

b) LEADER-Projektförderung

 

Gesonderte Projektförderung aus kreislichen Haushaltsmitteln (II. Verwaltung und Finanzmanagement Ziff. 3 der Vereinbarung)

 

Diese Regelung ist auf Anregung der LAG-Vorsitzenden in die Vereinbarung aufgenommen worden, sie hat folgenden Hintergrund:

 

1. Grundsätzlich ist es in Sachsen-Anhalt so, dass die Träger des LEADER-Managements, also die Landkreise, sämtliche von der LAG bzw. den Gemeinden aufzubringende Eigenmittel und auch die Kosten der Sensibilisierung übernehmen. Die Gemeinden haben damit keinerlei Kosten aus dem LEADER-Management.

Im Landkreis Börde ist man in der zurückliegenden Förderperiode einen anderen, erfolgreicheren Weg gegangen, der beibehalten werden soll.

 

Der Landkreis trägt für das LEADER-Management keine Kosten.

Er stellt dafür aus eigenen Mitteln einen gesonderten Fördertopf zur Verfügung. Der Landkreis kann durch eigene Mittel die Finanzierungssituation der Träger einzelner Projekte aufbessern, an deren Projekt ein besonderes Interesse des Landkreises besteht. Dazu wurde eine Richtlinie erlassen. Die Richtlinie ist für die neue Förderperiode anzupassen, sobald die dafür notwendigen Richtlinien des Landes Sachsen-Anhalt erlassen worden sind.

Die Mitgliederversammlungen der LAG`n reichen besonders förderwürdige Projekte beim Landkreis ein, über die endgültige Auswahl entscheidet der Kreisausschuss. 

Bisher war diese Leistung eine absolut freiwillige Leistung des Landkreises. Eine Rechtsgrundlage dafür findet sich weder in den öffentlich-rechtlichen Vorschriften noch in einer Vereinbarung. Dieser Zustand wird mit dem Einfügen der Regelung nach II. Ziff. 3 der Vereinbarung beseitigt.

Die Regelung ist jedoch nur sinnvoll, wenn zugleich eine Regelung getroffen wird, wonach die Höhe des Fördervolumens bestimmt wird.

 

2. Ausgangspunkt dieser Regelung ist die Einschätzung der Akteure in den LAG`n, dass ein Fördervolumen von weniger als 100.000 € wenig sinnvoll ist. Mit der Regelung wird sichergestellt, dass dieses Mindestfördervolumen auf jeden Fall erreicht wird. Den Akteuren in den LAG`n, stehen damit im Durchschnitt je LAG mindestens 20.000 € für besonders förderwürdige Projekte zur Verfügung.

Da der Landkreis in diesem Rahmen ein besonderes Interesse an den Projekten bekunden will, soll er den Mindestförderbetrag erhöhen, was jährlich in seinem Ermessen steht.

 

In der Haushaltsplanung für 2016 ist ein Förderbetrag in Höhe von 145.000 €, für die „Bezuschussung LEADER-Projekte“ vorsorglich berücksichtigt.

 

Dieser Betrag ist geringer als in den Vorjahren, er ist jedoch höher, als wenn der Landkreis allein die Eigenmittel des LEADER-Managements übernehmen würde.

 

In Folge der Vereinbarung und geänderter Prioritäten bei der Förderung von Projekten, ist eine neue Richtlinie zu erarbeiten.

 

Der Landkreis Börde trägt zunächst, unabhängig von allen weiteren Rechten und Pflichten das Rückforderungsrisiko.

 

* LAG bzw. LAG`n – Lokale Aktionsgruppe(n)

 

Erläuterung

 

Unter Sensibilisierung versteht man Ausgaben für die Sensibilisierung der Bevölkerung im Zusammenhang mit der Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategien. Dazu gehören:

-              Öffentlichkeitsarbeit (Erstellung und Aktualisierung der Webseite der LAG;

Publikationen, Werbeartikel, Presseveröffentlichungen, Rollups, Rundfunk- und

Fernsehbeiträge)

-              Fortbildung von LAG-Mitgliedern und anderen interessierten Bürgern

-              Reisekosten für LAG-Vorsitzende und deren Stellvertreter für Wegstrecken mit

öffentlichen Verkehrsmitteln (ab 50 km einfache Strecke), Übernachtungsausgaben

und Teilnahmegebühren für zentrale Veranstaltungen in unmittelbaren Zusammen-

hang mit CLLD/LEADER bis max. 500 € jährlich pro LAG auf der Grundlage des

Bundesreisekostengesetzes in Verbindung mit den Regelungen des Landes

Sachsen-Anhalt.

 

 


Anlagen:

Vereinbarung LAG Börde

Vereinbarung LAG Bördeland

Vereinbarung LAG Colbitz-Letzlinger Heide

Vereinbarung LAG Flechtinger Höhenzug

Vereinbarung LAG Rund um den Drömling

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Vereinbarung zum LEADER-Management_ LAG BÖ_09.10.2015 (70 KB)    
Anlage 2 2 Vereinbarung zum LEADER_Management_LAG BÖL_09.10.2015 (72 KB)    
Anlage 3 3 Vereinbarung zum LEADER-Management_LAG CLH_09.10.2015 (74 KB)    
Anlage 4 4 Vereinbarung zum LEADER-Management_LAG FH_09.10.2015 (72 KB)    
Anlage 5 5 Vereinbarung zum LEADER-Management_LAG RUD_09.10.2015 (74 KB)