Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2015/38/0218  

 
 
Betreff: Brandschutzabschnitte ab 01.01.2016
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Lütge
Läbisch Fachdienstleiter
Kluge Fachbereichsleiter 2
Federführend:FD Brand-, Katastrophenschutz und Rettungswesen Bearbeiter/-in: Dalügge, Helga
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
04.11.2015 
14. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen  (2015/38/0218)
6. WP Kreistag Landkreis Börde Informationspflicht
02.12.2015 
8. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde zur Kenntnis genommen  (2015/38/0218)
Anlagen:
Karte Brandschutzabschnitte 01.01.2016

Beschlussvorschlag:

 

entfällt

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Dem Landkreis Börde obliegen gemäß § 3 Absatz 1 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (BrSchG) die übergemeindlichen Aufgaben des Brandschutzes und der Hilfeleistung. Des Weiteren hat der Landkreis Börde gemäß § 3 Absatz 3 Nummer 1 BrSchG im Rahmen der Rechtsaufsicht die Gemeinden bei der Aufgabenwahrnehmung nach der BrSchG zu beraten und zu unterstützen. Der Kreisbrandmeister und die Abschnittsleiter wirken bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben mit. 

 

Bereits zum Anfang des Jahres 2015 hat der Fachdienst BKR die Einheits- und Verbandsgemeinden darüber informiert, dass ab 01.01.2016 Veränderungen in der Besetzung der Abschnittsleiterfunktionen notwendig sind. Die Stadt- und Gemeindewehrleiter wurden intensiv an der Neuausrichtung beteiligt. Resultierend daraus, hat der Landkreis die Strukturierung und die Anzahl der künftigen Brandschutzabschnitte nunmehr wie folgt abgestimmt:

 

Der Landkreis Börde wird die bisher drei bestehenden Brandschutzabschnitte reduzieren und neustrukturieren. Ab dem 01.01.2016 wird der Landkreis Börde somit nur noch in zwei Brandschutzabschnitte untergliedert (Anlage).

 

Dies entspricht den gesetzlichen Anforderungen und den Erfordernissen im Landkreis Börde. Die qualitative Aufgabenwahrnehmung wird durch die Neustrukturierung weiter gewährleistet sowie ziel- und ergebnisorientiert ausgebaut.

 

Das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalts hat mit dem RdErl. vom 15. 3. 2011 – 43.21-13002-2011-01 Musterdienstanweisungen für eine einheitliche Organisation des Brandschutzes in Sachsen-Anhalt empfohlen und die Konkretisierung im Einzelfall angeregt. Der Landkreis Börde ist dieser Empfehlung gefolgt und aktualisiert seither die Dienstanweisung in regelmäßigen Abständen.  Dabei sind die Anwendbarkeit und Umsetzung in der täglichen Feuerwehrpraxis sowie die Weiterentwicklung einer  effektiven und effizienten Beratung und Unterstützung der Einheits- und Verbandsgemeinden wesentliche Faktoren. Auf den Dienstberatungen mit den Abschnittsleitern und dem Kreisbrandmeister wurden diese Faktoren ausgiebig erörtert. Die Umsetzung in der Praxis zeigt, dass eine Reduzierung der Brandschutzabschnitte keine negativen Auswirkungen für die Aufgabenwahrnehmung haben wird.  

 

Im Ergebnis dessen muss eine Neuzuordnung der Einheits- und Verbandsgemeinden zu den Brandschutzabschnitten erfolgen. Das heißt auch, dass die noch verbleibenden Abschnittsleiter abberufen werden, weil sie ihr Amt in dem jetzigen Zuständigkeitsbereich nicht weiter ausüben können. Eine Neuwahl der Abschnittsleiter für die künftigen Brandschutzabschnitte macht sich somit erforderlich und soll am 28.11.2015 erfolgen.

 

 


Anlage:

Karte Brandschutzabschnitte

ab 01.01.2016

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Karte Brandschutzabschnitte 01.01.2016 (349 KB)