Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2015/51/0213  

 
 
Betreff: Beschlussfassung zum Jugendhilfeplan "Teilplan II - Geförderte Kinder- und Jugendarbeit gemäß §§ 11-14 SGB VIII"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Grummt FDL Jugend
Herzig Fachbereichskoordina- torin
Federführend:FD Jugend Bearbeiter/-in: Hallmann, Ines
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Entscheidung
26.10.2015 
ordentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen  (2015/51/0213)  
Anlagen:
JHPL 07.10.2015 f i n a l

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt den Jugendhilfeplan „Teilplan  II – Geförderte Kinder- und Jugendarbeit gemäß §§ 11-14 SGB VIII (Bedarfsplanung 2016) im Landkreis Börde.

 


Sachdarstellung, Begründung:

Zum 01.01.2015 ist das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Familienförderung des Lan-des Sachsen-Anhalt und zur Neuordnung der Förderung sozialer Beratungsangebote (Fam-

BeFöG LSA) in Kraft getreten.

 

Gemäß Artikel 4 des FamBeFöG LSA wird das Kinder- und Jugendhilfegesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KJHG LSA) geändert und durch den „Achten Abschnitt – Förderung durch das Land“ ergänzt.

 

Entsprechend dem hierin enthaltenen § 31 Abs. 3 Satz 3 KJHG LSA ist die aktuelle Fassung der im jeweiligen Bereich beschlossenen Jugendhilfeplanung bis spätestens 31. Oktober des Jahres, welches dem Jahr, auf das die Planung bezogen ist, vorausgeht, bei dem für Kinder- und Jugendhilfe zuständigen Ministerium einzureichen, erstmals zum 31.10.2015.

 

Der Landkreis als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist im Rahmen seiner Gesamtverantwortung nach §§ 79 und 80 SGB VIII für die Planung sowie nach §§ 11 bis 14 SGB VIII für die Umsetzung der Kinder- und Jugendarbeit verantwortlich.

 

Eine vorausschauende und rechtzeitige Bedarfsplanung, so wie sie vom Gesetzgeber verlangt wird, soll unter anderem zielgruppenspezifische Angebote und deren kontinuierliche Fortentwicklung ermöglichen.

 

Im Rahmen des Prozesses zur Neustrukturierung der Kinder- und Jugendarbeit ab dem Jahre 2010 erteilte der JHA dem UA-JHPl. Am 24.11.2014 den Auftrag zur Erarbeitung des anliegenden Jugendplanes „Teilplan II – Geförderte Kinder- und Jugendarbeit gemäß §§ 11 bis 14 SGB VIII“ (Bedarfsplanung 2016). Dieser wurde in den Beratungen des UA-JHPl. am 20.04.2015, 11.05.2015, 13.07.2015 sowie am 19.10.2015 beraten.

 


Anlagen:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 JHPL 07.10.2015 f i n a l (38127 KB)