Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2015/40/0210  

 
 
Betreff: Information zur Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung - Allgemeinbildender Bereich zum 31.12.2015
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Schulze, H.
Herzig Fachbereichskoordina- torin
Federführend:FD Schulen und Kultur Bearbeiter/-in: Alsleben, Karin
Beratungsfolge:
Kultur- und Sozialausschuss Informationspflicht
21.10.2015 
ordentliche Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses zur Kenntnis genommen     
Kreisausschuss Informationspflicht
04.11.2015 
14. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen  (2015/40/0210)
6. WP Kreistag Landkreis Börde Informationspflicht
02.12.2015 
8. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde zur Kenntnis genommen  (2015/40/0210)
Anlagen:
Anlage 1 - Bestätigung SEPL LSchA vom 20.03.2014
Anlage 2 - Genehmigung SchuA Namensändg. GS Bebertal v. 2015.07.23.
Anlage 3 - Ablehnung LSchuA Außenstelle Eichenbarleben
Anlage 4 - Beschluss 026-1091-2015 Westl. Börde
Anlage 5 - BA 079-40-2014 Fusion FÖS LB Kl. OC v. 2015.05.15.
Anlage 6 - BA 2015-40-0148 FÖS LB Kl. OC Namensänderung v. 2015.07.09.
Anlage 7 - Zustimmung LSchuA Namensändg. SKS HDLv. 2014.11.13.
Anlage 8 - BV 2015-40-0111 Namensändg. SKS HDL v. 2015.02.04.
Anlage 9 - BA 2015-40-0111 - Namensändg. SKS HDLv. 2015.03.05.
Anlage 10 - Schulträgervereinbarung zw. SAW und BK - FÖS Uthmöden v. 2015.02.10.
Anlage 11 - Genehmig. LSchuA zur ST-Vereinb. zw. SAW und BK FÖS Uthm.v. 2015.03.17.
Anlage 12 - Genehmigung LSchA Außenstelle Gem.schule Gutenberg WMS vom 01.10.2015
Zus.-fassg. SZ FöS GB +A- Regelgröße + Anmerkungen LSchuA
Zus.-fassg. SZ FöS LB - Regelgröße + Anmerkungen LSchuA
Zus.-fassg. SZ GemS + Anmerkungen LSchuA
Zus.-fassg. SZ GS - Regelgröße + Anmerkungen LSchuA
Zus.-fassg. SZ Gym - Regelgröße + Anmerkungen LSchuA
Zus.-fassg. SZ SKS - Regelgröße + Anmerkungen LSchuA

Beschlussvorschlag:

 

-          entfällt -

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Fortschreibung zum 31.12.2015 - Aufforderung durch Schulbehörde

 

Ausgehend vom Genehmigungsschreiben des Landesschulamtes (LSchA) zur Schulentwicklungsplanung für den Zeitraum der Schuljahre 2014/2015 bis 2018/19 vom 20.März 2014 sind folgende Schulträger aufgefordert gewesen, umgehend bzw. zum 31.12.2015 eine Fortschreibung ihrer Schulentwicklungsplanung vorzunehmen.

 

 

I. Bereich Grundschulen der kreisangehörigen Gemeinden und Städte

 

1.               Verbandsgemeinde Elbe-Heide - Grundschule Angern

 

Einschränkung aus Genehmigungsschreiben zum SEPL:

 

Die für die GS Angern von der Verbandsgemeinde Elbe-Heide beabsichtigte auslaufende Beschulung über drei Schuljahre wird durch das Landesschulamt nicht bestätigt.

Das Schulbesuchsjahr 1 aus dem Schulbezirk der GS Angern wird der GS Burgstall ab dem Schuljahr 2014/2015 zugeordnet.

Auch die verbleibenden Schüler (Klassen 2 bis 4) sind in der GS Burgstall aufzunehmen.

 

Sachstand bis 30.09.2015:

 

Das Landesschulamt hat mit Schreiben vom 17.07.2015 gegenüber der Verbandsgemeinde Elbe-Heide die Zuordnung von Lehrerwochenstunden auch an den im Rahmen der mittelfristigen Schulentwicklungsplanung des Landkreises Börde nicht bestätigten Schulstandort GS Angern veranlasst. Basis dafür bildet der RdErl. d. MK vom 23.04.2015, Unterrichtsorganisation an den GS.

 

Im SJ 2015/16 erfolgt die Beschulung der Klassen 3 und 4 an der GS Angern.

 

Als Planungsträger ist die Verbandsgemeinde Elbe-Heide weiterhin verpflichtet, eine verordnungskonforme Darstellung in der Fortschreibung der mittelfristigen Schulentwicklungsplanung vorzunehmen, d. h. die Bestandsgefährdung klar zu formulieren und die Zuordnung aller Schülerinnen und Schüler zur GS Burgstall vorzunehmen.

Die Beschlussfassung hinsichtlich der Anpassung der Schulbezirke in der

Verbandsgemeinde Elbe-Heide ist unerlässlich.

 

Der Landkreis Börde hat die Verbandsgemeinde Elbe-Heide am 23.09.2015 schriftlich darauf aufmerksam gemacht, dass diese mit Bestätigungsschreiben des Landesschulamtes vom 20.03.2014 aufgefordert ist, die Schulentwicklungsplanung zum 31.12.2015, insbesondere für die Grundschule Angern, fortzuschreiben.

Seitens der Verbandsgemeinde Elbe-Heide wurde keine Fortschreibung beim Landkreis Börde eingereicht. Gründe, die die Vorlage der fortgeschriebenen Schulentwicklungsplanung erschweren oder unmöglich machen, wurden nicht angezeigt.

 

2.  Gemeinde Sülzetal - Grundschule Langenweddingen

 

Einschränkung aus Genehmigungsschreiben zum SEPL:

 

Die GS Langenweddingen darf in den SJ 2014/15 und 2015/16 weitergeführt werden, weil sie bis dahin die Vorgaben des § 4 SEPL-VO erfüllt. Bis spätestens 31.12.2015 ist der Schulentwicklungsplan für diese Grundschule entsprechend der Bezugsverordnung fortzuschreiben.

 

 

 

 

Sachstand bis 30.09.2015:

 

Der Landkreis Börde hat die Gemeinde Sülzetal am 23.09.2015 schriftlich darauf aufmerksam gemacht, dass diese mit Bestätigungsschreiben des Landesschulamtes vom 20.03.2014 aufgefordert ist, die Schulentwicklungsplanung zum 31.12.2015, insbesondere für die Grundschule Langenweddingen, fortzuschreiben.

 

Seitens der Gemeinde Sülzetal erfolgte keine Bekanntgabe der Fortschreibung gegenüber dem Landkreis Börde. Gründe, die die Vorlage der fortgeschriebenen Schulentwicklungsplanung erschweren oder unmöglich machen, wurden nicht angezeigt.

 

 

3. Verbandsgemeinde Westliche Börde - Grundschule Kroppenstedt

 

Einschränkung aus Genehmigungsschreiben zum SEPL:

 

Die GS Kroppenstedt darf in den SJ 2014/15 und 2015/16 weitergeführt werden, weil sie bis dahin die Vorgaben des § 4 SEPL-VO erfüllt. Bis spätestens 31.12.2015 ist der Schulentwicklungsplan für diese Grundschule entsprechend der Bezugsverordnung fortzuschreiben.

 

Sachstand bis 30.09.2015:

 

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 30.09.2015 beschlossen, die Grundschüler der Grundschule Kroppenstedt im Schuljahr 2016/17 weiterhin am bestehenden Grundschulstandort Kroppenstedt zu beschulen.

 

 

4. Stadt Oschersleben - Grundschulen Hornhausen

 

Einschränkung aus Genehmigungsschreiben zum SEPL:

 

Die GS Hornhausen darf in den SJ 2014/15 und 2015/16 weitergeführt werden, weil sie bis dahin die Vorgaben des § 4 SEPL-VO erfüllt. Bis spätestens 31.12.2015 ist der Schulentwicklungsplan für diese Grundschule entsprechend der Bezugsverordnung fortzuschreiben.

 

Sachstand vom 30.09.2015:

 

Die Stadt Oschersleben teilt mit, dass die durch den Stadtrat bestätigte Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung zum 31.12.2015 noch nicht vorliegt.

Die Verwaltung hat die Schulentwicklungsplanung in Anlehnung an den Demografiecheck fortgeschrieben. Derzeit wird in den Ortschaftsräten und Ausschüssen darüber beraten und für die Stadtratssitzung am 16.12.2015 zusammengestellt.

 

 

II. Sonstige Veränderungen

 

1. Verbandsgemeinde Elbe-Heide - Freie Umwelt GS Angern

 

Sachstand bis 30.09.2015:

 

Die Freie Umwelt GS Angern hat die Zusage zur Einschulung der 1. Klasse im SJ 2015/16 erhalten. Diese GS befindet sich im gleichen Schulgebäude wie die staatliche GS Angern.

 

 

 

2.    Verbandsgemeinde Elbe-Heide - Grundschule Hillersleben

 

Sachstand bis 30.09.2015:

 

Die Verbandsgemeinde war aufgefordert, mit der Stadt Haldensleben und der Verbandsgemeinde Niedere Börde Zweckvereinbarungen hinsichtlich der optionalen Beschulung in den kommenden Schuljahren an einer der GS in Trägerschaft der Stadt Haldensleben bzw. an der GS „Am Heiderand“ in Samswegen abzuschließen.

 

Gemäß § 66 Abs. 3 SchulG LSA bedarf die Vereinbarung der Zustimmung der Schulbehörde.

 

Die Zweckvereinbarung zwischen der Verbandsgemeinde und der Stadt Haldensleben ist von beiden Seiten mit Wirkung ab dem 01.08.2015 unterzeichnet (Stadt Haldensleben am 03.12.2014 und die Verbandsgemeinde Elbe-Heide am 20.04.2015) worden.

 

Die Zweckvereinbarung mit der Gemeinde Niedere Börde wurde ebenfalls mit Wirkung ab dem 01.08.2015 abgeschlossen (Niedere Börde 12.01.2015, Verbandsgemeinde Elbe-Heide 28.01.2015).

 

3.  Einheitsgemeinde Hohe Börde - Grundschule Bebertal

 

Der Gemeinderat Hohe Börde hat in seiner Sitzung am 21.04.2015 die Verleihung des Schulnamens „Grundschule an den Wellenbergen“ beschlossen.

Die Schulbehörde hat mit Schreiben vom 23.07.2015 der Namensänderung der Grundschule Bebertal zugestimmt. Die Namensverleihung fand offiziell im Rahmen einer Feierstunde (Juni 2015) statt.

 

4.  Einheitsgemeinde Hohe Börde - Grundschule Eichenbarleben

 

Der durch den Gemeinderat in seiner Sitzung am 17.07.2014 getroffene Beschluss zur Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung beinhaltet die Übernahme der GS Eichenbarleben durch die GS Irxleben mit Einrichtung einer Außenstelle am Standort Eichenbarleben erst zum Schuljahr 2015/2016 sowie die Schließung des Standortes Eichenbarleben zum 31.07.2016.

 

Durch das Landesschulamt LSA wurde die Fusion der GS Eichenbarleben und GS Irxleben am Standort Irxleben zum 31.07.2015 mit Einrichtung einer Außenstelle in Eichenbarleben für das Schuljahr 2015/16 zur Kenntnis genommen.

Die durch die Gemeinde Hohe Börde mit Schreiben vom 07.10.2014 beantragte  Einrichtung einer Außenstelle für das Schuljahr 2015/16 am GS- Standort Eichenbarleben wurde seitens des Landesschulamtes mit Schreiben vom 22.12.2014 abgelehnt.

 

Mit Beginn des SJ 2015/16 erfolgte die Aufnahme aller Schüler/innen am Standort Irxleben.

Der Landkreis Börde richtete die Schülerbeförderung entsprechend ein.

 

 

III. Schulen in Trägerschaft des Landkreises Börde

 

1.    FÖS für Lernbehinderte Klein Oschersleben

 

Der Kreistag beschloss in seiner Sitzung am 08.07.2015, den zum SJ 2015/16 fusionierten FÖS für Lernbehinderte „Bördeland-Schule“ Hornhausen und „Schule an der Bode“ Klein Oschersleben mit Wirkung ab dem 01.08.2015 den Namen „Börde-Schule“ zu verleihen (BA Vorlage Nr. 079/40/2014 und BA Nr. 2015/40/0145).

2.   FÖS mit Ausgleichsklassen in Uthmöden

 

Die Landkreise Altmarkkreis Salzwedel und Börde regelten für die SJ 2015/16 bis 2018/19 die Aufnahme und Weiterbeschulung von Schülern mit dem Förderschwerpunkt emotional-soziale Entwicklung aus dem Altmarkkreis Salzwedel an der Ohre-Schule, Förderschule mit Ausgleichklassen, in Uthmöden in der Schulträgervereinbarung vom 10.02.2015.

Die Schulbehörde stimmte mit Genehmigungsschreiben vom 17.03.2015 den getroffenen Regelungen zu.

 

3. Sekundarschule Haldensleben

 

Die Schulbehörde hat mit Schreiben vom 13.11.2014 der Namensänderung der Sekundarschule Haldensleben mit Wirkung ab dem 01.08.2015 zugestimmt.

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 25.02.2015 die Verleihung des Schulnamens „Marie Gerike“ beschlossen. Die Namensverleihung fand offiziell am 25.09.2015 im Rahmen eines Schulfestes statt.

 

 

4.    Gemeinschaftsschule J.Gutenberg Wolmirstedt

 

4.1. Auslagerung von Klassen am Schulstandort der ehem. FÖS „Chr. W. Harnisch“

 

Durch das hohe Anwahlverhalten (SJ 2015/16 = 121 Schüler/5.Klasse) auf die Gemeinschaftsschule „J. Gutenberg“ prüfte der Landkreis, ob eine Zuordnung der Schüler auf die beiden weiteren Gemeinschaftsschulen an den Standorten Eilsleben und Wanzleben erfolgen könnte. Aufgrund der unzumutbaren und wirtschaftlich unverhältnismäßigen Wegebeziehungen muss davon jedoch abgesehen werden. Zudem sind die räumlichen Kapazitäten am Standort Wanzleben erschöpft. Weitere nächstgelegene Gemeinschaftsschulen befinden sich in Trägerschaft der Landeshauptstadt Magdeburg. Die Entsendung der Schüler nach Magdeburg hätte die Zahlung von Gastschulgeld nach sich gezogen und würde den Verlust der Schüler auf Dauer bedeuten. Daher hat sich der Landkreis für die einmalige unbegrenzte Aufnahme der Fünftklässler entschieden.

Weitere Probleme entstanden aufgrund der rechtlichen Veränderung in der Unterrichtsorganisation, der Erweiterung der Schulsozialarbeit sowie der durch Zugänge und Verweiler notwendigen Teilung der Klassen anderer Schuljahrgänge.

 

Kurz vor Beginn der Sommerferien wurde die Entscheidung getroffen, fünf 5. Klassen und zwei 6. Klassen der Gemeinschaftsschule in das Schulgebäude in der Straße der Dt. Einheit 66, Wolmirstedt auszulagern. Diese wurde durch den klassenübergreifenden Unterricht begründet. Die Problematik ist im Vorfeld in einigen Vorort-Gesprächen mit der schulfachlichen Referentin Frau Pechau besprochen worden.

 

Der Landkreis Börde beantragte aus diesem Grund nachträglich bei der Schulbehörde am 10.09.2015 die Bildung von ausgelagerten Klassen  (Stufen 5 und 6) am Schulstandort der ehemaligen Förderschule „Chr. W. Harnisch“ in Wolmirstedt voraussichtlich für die SJ 2015/16 und 2016/17.

 

Mit Schreiben vom 01.10.2015 teilte das Landesschulamt mit, dass es die Möglichkeit der Bildung von ausgelagerten Klassen nicht gibt. Allerdings kann gemäß § 4 Abs. 14 Satz 1 SEPL-VO 2014 in der Fassung vom 12.12.2014 die Schulbehörde aufgrund fehlender räumlicher Voraussetzungen eine Außenstelle zur Sicherung der Unterrichtsorganisation zu- lassen.

Diesem Antrag auf Führung einer Außenstelle wurde stattgegeben mit der Maßgabe, gemeinsam mit dem schulfachlichen Referat langfristig eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen.

 

IV.  Fortschreibung der Schülerzahlen

 

Der durch den Kreistag festgestellte Schulentwicklungsplan für den Zeitraum der Schuljahre 2014/2015 bis 2018/19 wurde zum SJ 2015/16 fortgeschrieben. Die Schülerzahlentwicklung ist der Anlage „Zusammenfassung Schülerzahlen der Schulen in Trägerschaft des Landkreises Börde“ (als Tischvorlage) zu entnehmen.

 

Berechnungsgrundlagen - Feststellung der Bestandsfähigkeit eines Schulstandortes:

 

Ansatz

-          Statistik der Geburten einschl. Zu- u. Wegzüge der kreisangehörigen Gemeinden und Städte für die Zeiträume 01.07.200930.06.2010 ff. bis 01.07.201430.06.2015 (Stichtag 30.06.2015)

-          SJ-Anfangsstatistik für SJ 2015/16 (Stichtag 09.09.2015)

-          Quote der letzten 4 SJ des Übergangs der 4.-Klässler in weiterführende Schulen nach bestehenden Schulbezirken/-einzugsbereichen

-          „Ausreißer"-Jahrgänge bleiben unberücksichtigt (einmalige Abweichung z. B. aufgrund Anwahlverhalten) 

-          Quote der letzten 3 SJ des Schüleraufwuchses/-schwundes je Klassenstufe

-          Ansatz 5. reg. Bevölkerungsprognose mit -0,1705 % / Jahr ab SJ 2027/28

 

Unter Berücksichtigung der Richtwerte zur Größe der Schulen gem. § 4
SEPL-VO 2014 i. V. m. § 1 SEPL-Änderungs-VO lässt sich die Bestandsfähigkeit eines Schulstandortes mittel- und langfristig feststellen.

 

 

Auswirkung SEPL-Änderungs-VO vom 12.12.2014

 

Der Gesetzgeber hat mit der Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Schulentwicklungsplanung 2014  die Größe der Grundschulen in § 4 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 a) aa) und bb) und Abs. 2 wie folgt angepasst:

 

SEPL-VO vom 15.05.2013

SEPL-Änderungs-VO vom 12.12.2014

Dünn besiedelte Regionen:

Regelgrößen

 

bis 31.07.2017 = 60 Schüler

ab  01.08.2017 = 80 Schüler

 

Ausnahme

bis 31.07.2017 = 52 Schüler

ab  01.08.2017 = 60 Schüler

 

Regelgrößen

 

bis 31.07.2017 = 52 Schüler

ab  01.08.2017 = 60 Schüler

 

Ausnahme

 

ab  01.08.2017 = 52 Schüler,

wenn der Wegfall einer weiteren Schule zu einem Mittelwert der Fläche der Schulbezirke am Schulstandort gem. § 2 Abs. 1  führen würde, der 90 km2 überschreitet

 

Dicht besiedelte Regionen:

Regelgrößen

 

bis 31.07.2017 = 60 Schüler

ab  01.08.2017 = 80 Schüler

Regelgrößen

 

ab 31.07.2015 = 60 Schüler

 

In der Folge erweisen sich einzelne Grundschulen im Landkreis als weiterhin bestandsfähig bzw. zu einem späteren Zeitpunkt bestandsgefährdet (Anlage „Zusammenfassung Schülerzahlen für Grundschulen der kreisangehörigen Gemeinden und Städte“).

 

Die Schulen der Schulformen in Trägerschaft des Landkreises Börde bleiben von der SEPl-Änderungs-VO vom 12.12.2014 unberührt.

 


Anlagen:

 

  1. Bestätigungsschreiben SEPL des Landesschulamt vom 20.03.2014

 

Gemeinde Hohe Börde

  1. Genehmigung LSchuA Namensänderung GS Bebertal vom 23.07.2015
  2. Ablehnung LSchuA Außenstelle GS Eichenbarleben vom 22.12.2014

 

VGem Westliche Börde

  1. Beschluss-Nr. 026/1091/2015 vom 30.09.2015

 

FÖS LB

  1. BA Nr. 079/40/2014 vom 15.05.2014 Fusion FÖS Hornhausen und Kl. Oschersleben
  2. BA Nr. 2015/40/0148 vom 09.07.2015 Namensänderung FÖS Kl. Oschersleben

 

SKS Haldensleben

  1. Zustimmung Landesschulamt vom 13.11.2014 zur Namensänderung SKS HDL
  2. BV Nr. 2015/40/0111 vom 04.02.2015
  3. BA Nr. 2015/40/0111 vom 05.03.2015

 

FÖS Uthmöden

  1. Schulträgervereinbarung vom 10.02.2015 zw. LK SAW und BK
  2. Genehmigungsschreiben vom 17.03.2015 Schulbehörde

 

Gemeinschaftsschule Gutenberg Wolmirstedt

      12. Genehmigung LSchA zur Führung Außenstelle vom 01.10.2015

 

Tischvorlage

13.  Zusammenfassung Schülerzahlen Grundschulen für Grundschulen der

              kreisangehörigen Gemeinden und Städte

14. Zusammenfassung Schülerzahlen der Schulen in Trägerschaft des Landkreises

      Börde

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Bestätigung SEPL LSchA vom 20.03.2014 (145 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 - Genehmigung SchuA Namensändg. GS Bebertal v. 2015.07.23. (64 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 - Ablehnung LSchuA Außenstelle Eichenbarleben (128 KB)    
Anlage 4 4 Anlage 4 - Beschluss 026-1091-2015 Westl. Börde (64 KB)    
Anlage 5 5 Anlage 5 - BA 079-40-2014 Fusion FÖS LB Kl. OC v. 2015.05.15. (64 KB)    
Anlage 6 6 Anlage 6 - BA 2015-40-0148 FÖS LB Kl. OC Namensänderung v. 2015.07.09. (64 KB)    
Anlage 7 7 Anlage 7 - Zustimmung LSchuA Namensändg. SKS HDLv. 2014.11.13. (64 KB)    
Anlage 8 8 Anlage 8 - BV 2015-40-0111 Namensändg. SKS HDL v. 2015.02.04. (64 KB)    
Anlage 9 9 Anlage 9 - BA 2015-40-0111 - Namensändg. SKS HDLv. 2015.03.05. (64 KB)    
Anlage 10 10 Anlage 10 - Schulträgervereinbarung zw. SAW und BK - FÖS Uthmöden v. 2015.02.10. (64 KB)    
Anlage 11 11 Anlage 11 - Genehmig. LSchuA zur ST-Vereinb. zw. SAW und BK FÖS Uthm.v. 2015.03.17. (64 KB)    
Anlage 12 12 Anlage 12 - Genehmigung LSchA Außenstelle Gem.schule Gutenberg WMS vom 01.10.2015 (64 KB)    
Anlage 13 13 Zus.-fassg. SZ FöS GB +A- Regelgröße + Anmerkungen LSchuA (45 KB)    
Anlage 14 14 Zus.-fassg. SZ FöS LB - Regelgröße + Anmerkungen LSchuA (76 KB)    
Anlage 15 15 Zus.-fassg. SZ GemS + Anmerkungen LSchuA (43 KB)    
Anlage 16 16 Zus.-fassg. SZ GS - Regelgröße + Anmerkungen LSchuA (147 KB)    
Anlage 17 17 Zus.-fassg. SZ Gym - Regelgröße + Anmerkungen LSchuA (49 KB)    
Anlage 18 18 Zus.-fassg. SZ SKS - Regelgröße + Anmerkungen LSchuA (52 KB)