Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag:
- entfällt -
Sachdarstellung, Begründung:
Fortschreibung zum 31.12.2015 - Aufforderung durch Schulbehörde
Ausgehend vom Genehmigungsschreiben des Landesschulamtes (LSchA) zur Schulentwicklungsplanung für den Zeitraum der Schuljahre 2014/2015 bis 2018/19 vom 20.März 2014 sind folgende Schulträger aufgefordert gewesen, umgehend bzw. zum 31.12.2015 eine Fortschreibung ihrer Schulentwicklungsplanung vorzunehmen.
I. Bereich Grundschulen der kreisangehörigen Gemeinden und Städte
1. Verbandsgemeinde Elbe-Heide - Grundschule Angern
Einschränkung aus Genehmigungsschreiben zum SEPL:
Die für die GS Angern von der Verbandsgemeinde Elbe-Heide beabsichtigte auslaufende Beschulung über drei Schuljahre wird durch das Landesschulamt nicht bestätigt. Das Schulbesuchsjahr 1 aus dem Schulbezirk der GS Angern wird der GS Burgstall ab dem Schuljahr 2014/2015 zugeordnet. Auch die verbleibenden Schüler (Klassen 2 bis 4) sind in der GS Burgstall aufzunehmen.
Sachstand bis 30.09.2015:
Das Landesschulamt hat mit Schreiben vom 17.07.2015 gegenüber der Verbandsgemeinde Elbe-Heide die Zuordnung von Lehrerwochenstunden auch an den im Rahmen der mittelfristigen Schulentwicklungsplanung des Landkreises Börde nicht bestätigten Schulstandort GS Angern veranlasst. Basis dafür bildet der RdErl. d. MK vom 23.04.2015, Unterrichtsorganisation an den GS.
Im SJ 2015/16 erfolgt die Beschulung der Klassen 3 und 4 an der GS Angern.
Als Planungsträger ist die Verbandsgemeinde Elbe-Heide weiterhin verpflichtet, eine verordnungskonforme Darstellung in der Fortschreibung der mittelfristigen Schulentwicklungsplanung vorzunehmen, d. h. die Bestandsgefährdung klar zu formulieren und die Zuordnung aller Schülerinnen und Schüler zur GS Burgstall vorzunehmen. Die Beschlussfassung hinsichtlich der Anpassung der Schulbezirke in der Verbandsgemeinde Elbe-Heide ist unerlässlich.
Der Landkreis Börde hat die Verbandsgemeinde Elbe-Heide am 23.09.2015 schriftlich darauf aufmerksam gemacht, dass diese mit Bestätigungsschreiben des Landesschulamtes vom 20.03.2014 aufgefordert ist, die Schulentwicklungsplanung zum 31.12.2015, insbesondere für die Grundschule Angern, fortzuschreiben. Seitens der Verbandsgemeinde Elbe-Heide wurde keine Fortschreibung beim Landkreis Börde eingereicht. Gründe, die die Vorlage der fortgeschriebenen Schulentwicklungsplanung erschweren oder unmöglich machen, wurden nicht angezeigt.
2. Gemeinde Sülzetal - Grundschule Langenweddingen
Einschränkung aus Genehmigungsschreiben zum SEPL:
Die GS Langenweddingen darf in den SJ 2014/15 und 2015/16 weitergeführt werden, weil sie bis dahin die Vorgaben des § 4 SEPL-VO erfüllt. Bis spätestens 31.12.2015 ist der Schulentwicklungsplan für diese Grundschule entsprechend der Bezugsverordnung fortzuschreiben.
Sachstand bis 30.09.2015:
Der Landkreis Börde hat die Gemeinde Sülzetal am 23.09.2015 schriftlich darauf aufmerksam gemacht, dass diese mit Bestätigungsschreiben des Landesschulamtes vom 20.03.2014 aufgefordert ist, die Schulentwicklungsplanung zum 31.12.2015, insbesondere für die Grundschule Langenweddingen, fortzuschreiben.
Seitens der Gemeinde Sülzetal erfolgte keine Bekanntgabe der Fortschreibung gegenüber dem Landkreis Börde. Gründe, die die Vorlage der fortgeschriebenen Schulentwicklungsplanung erschweren oder unmöglich machen, wurden nicht angezeigt.
3. Verbandsgemeinde Westliche Börde - Grundschule Kroppenstedt
Einschränkung aus Genehmigungsschreiben zum SEPL:
Die GS Kroppenstedt darf in den SJ 2014/15 und 2015/16 weitergeführt werden, weil sie bis dahin die Vorgaben des § 4 SEPL-VO erfüllt. Bis spätestens 31.12.2015 ist der Schulentwicklungsplan für diese Grundschule entsprechend der Bezugsverordnung fortzuschreiben.
Sachstand bis 30.09.2015:
Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 30.09.2015 beschlossen, die Grundschüler der Grundschule Kroppenstedt im Schuljahr 2016/17 weiterhin am bestehenden Grundschulstandort Kroppenstedt zu beschulen.
4. Stadt Oschersleben - Grundschulen Hornhausen
Einschränkung aus Genehmigungsschreiben zum SEPL:
Die GS Hornhausen darf in den SJ 2014/15 und 2015/16 weitergeführt werden, weil sie bis dahin die Vorgaben des § 4 SEPL-VO erfüllt. Bis spätestens 31.12.2015 ist der Schulentwicklungsplan für diese Grundschule entsprechend der Bezugsverordnung fortzuschreiben.
Sachstand vom 30.09.2015:
Die Stadt Oschersleben teilt mit, dass die durch den Stadtrat bestätigte Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung zum 31.12.2015 noch nicht vorliegt. Die Verwaltung hat die Schulentwicklungsplanung in Anlehnung an den Demografiecheck fortgeschrieben. Derzeit wird in den Ortschaftsräten und Ausschüssen darüber beraten und für die Stadtratssitzung am 16.12.2015 zusammengestellt.
II. Sonstige Veränderungen
1. Verbandsgemeinde Elbe-Heide - Freie Umwelt GS Angern
Sachstand bis 30.09.2015:
Die Freie Umwelt GS Angern hat die Zusage zur Einschulung der 1. Klasse im SJ 2015/16 erhalten. Diese GS befindet sich im gleichen Schulgebäude wie die staatliche GS Angern.
2. Verbandsgemeinde Elbe-Heide - Grundschule Hillersleben
Sachstand bis 30.09.2015:
Die Verbandsgemeinde war aufgefordert, mit der Stadt Haldensleben und der Verbandsgemeinde Niedere Börde Zweckvereinbarungen hinsichtlich der optionalen Beschulung in den kommenden Schuljahren an einer der GS in Trägerschaft der Stadt Haldensleben bzw. an der GS „Am Heiderand“ in Samswegen abzuschließen.
Gemäß § 66 Abs. 3 SchulG LSA bedarf die Vereinbarung der Zustimmung der Schulbehörde.
Die Zweckvereinbarung zwischen der Verbandsgemeinde und der Stadt Haldensleben ist von beiden Seiten mit Wirkung ab dem 01.08.2015 unterzeichnet (Stadt Haldensleben am 03.12.2014 und die Verbandsgemeinde Elbe-Heide am 20.04.2015) worden.
Die Zweckvereinbarung mit der Gemeinde Niedere Börde wurde ebenfalls mit Wirkung ab dem 01.08.2015 abgeschlossen (Niedere Börde 12.01.2015, Verbandsgemeinde Elbe-Heide 28.01.2015).
3. Einheitsgemeinde Hohe Börde - Grundschule Bebertal
Der Gemeinderat Hohe Börde hat in seiner Sitzung am 21.04.2015 die Verleihung des Schulnamens „Grundschule an den Wellenbergen“ beschlossen. Die Schulbehörde hat mit Schreiben vom 23.07.2015 der Namensänderung der Grundschule Bebertal zugestimmt. Die Namensverleihung fand offiziell im Rahmen einer Feierstunde (Juni 2015) statt.
4. Einheitsgemeinde Hohe Börde - Grundschule Eichenbarleben
Der durch den Gemeinderat in seiner Sitzung am 17.07.2014 getroffene Beschluss zur Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung beinhaltet die Übernahme der GS Eichenbarleben durch die GS Irxleben mit Einrichtung einer Außenstelle am Standort Eichenbarleben erst zum Schuljahr 2015/2016 sowie die Schließung des Standortes Eichenbarleben zum 31.07.2016.
Durch das Landesschulamt LSA wurde die Fusion der GS Eichenbarleben und GS Irxleben am Standort Irxleben zum 31.07.2015 mit Einrichtung einer Außenstelle in Eichenbarleben für das Schuljahr 2015/16 zur Kenntnis genommen. Die durch die Gemeinde Hohe Börde mit Schreiben vom 07.10.2014 beantragte Einrichtung einer Außenstelle für das Schuljahr 2015/16 am GS- Standort Eichenbarleben wurde seitens des Landesschulamtes mit Schreiben vom 22.12.2014 abgelehnt.
Mit Beginn des SJ 2015/16 erfolgte die Aufnahme aller Schüler/innen am Standort Irxleben. Der Landkreis Börde richtete die Schülerbeförderung entsprechend ein.
III. Schulen in Trägerschaft des Landkreises Börde
1. FÖS für Lernbehinderte Klein Oschersleben
Der Kreistag beschloss in seiner Sitzung am 08.07.2015, den zum SJ 2015/16 fusionierten FÖS für Lernbehinderte „Bördeland-Schule“ Hornhausen und „Schule an der Bode“ Klein Oschersleben mit Wirkung ab dem 01.08.2015 den Namen „Börde-Schule“ zu verleihen (BA Vorlage Nr. 079/40/2014 und BA Nr. 2015/40/0145). 2. FÖS mit Ausgleichsklassen in Uthmöden
Die Landkreise Altmarkkreis Salzwedel und Börde regelten für die SJ 2015/16 bis 2018/19 die Aufnahme und Weiterbeschulung von Schülern mit dem Förderschwerpunkt emotional-soziale Entwicklung aus dem Altmarkkreis Salzwedel an der Ohre-Schule, Förderschule mit Ausgleichklassen, in Uthmöden in der Schulträgervereinbarung vom 10.02.2015. Die Schulbehörde stimmte mit Genehmigungsschreiben vom 17.03.2015 den getroffenen Regelungen zu.
3. Sekundarschule Haldensleben
Die Schulbehörde hat mit Schreiben vom 13.11.2014 der Namensänderung der Sekundarschule Haldensleben mit Wirkung ab dem 01.08.2015 zugestimmt. Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 25.02.2015 die Verleihung des Schulnamens „Marie Gerike“ beschlossen. Die Namensverleihung fand offiziell am 25.09.2015 im Rahmen eines Schulfestes statt.
4. Gemeinschaftsschule J.Gutenberg Wolmirstedt
4.1. Auslagerung von Klassen am Schulstandort der ehem. FÖS „Chr. W. Harnisch“
Durch das hohe Anwahlverhalten (SJ 2015/16 = 121 Schüler/5.Klasse) auf die Gemeinschaftsschule „J. Gutenberg“ prüfte der Landkreis, ob eine Zuordnung der Schüler auf die beiden weiteren Gemeinschaftsschulen an den Standorten Eilsleben und Wanzleben erfolgen könnte. Aufgrund der unzumutbaren und wirtschaftlich unverhältnismäßigen Wegebeziehungen muss davon jedoch abgesehen werden. Zudem sind die räumlichen Kapazitäten am Standort Wanzleben erschöpft. Weitere nächstgelegene Gemeinschaftsschulen befinden sich in Trägerschaft der Landeshauptstadt Magdeburg. Die Entsendung der Schüler nach Magdeburg hätte die Zahlung von Gastschulgeld nach sich gezogen und würde den Verlust der Schüler auf Dauer bedeuten. Daher hat sich der Landkreis für die einmalige unbegrenzte Aufnahme der Fünftklässler entschieden. Weitere Probleme entstanden aufgrund der rechtlichen Veränderung in der Unterrichtsorganisation, der Erweiterung der Schulsozialarbeit sowie der durch Zugänge und Verweiler notwendigen Teilung der Klassen anderer Schuljahrgänge.
Kurz vor Beginn der Sommerferien wurde die Entscheidung getroffen, fünf 5. Klassen und zwei 6. Klassen der Gemeinschaftsschule in das Schulgebäude in der Straße der Dt. Einheit 66, Wolmirstedt auszulagern. Diese wurde durch den klassenübergreifenden Unterricht begründet. Die Problematik ist im Vorfeld in einigen Vorort-Gesprächen mit der schulfachlichen Referentin Frau Pechau besprochen worden.
Der Landkreis Börde beantragte aus diesem Grund nachträglich bei der Schulbehörde am 10.09.2015 die Bildung von ausgelagerten Klassen (Stufen 5 und 6) am Schulstandort der ehemaligen Förderschule „Chr. W. Harnisch“ in Wolmirstedt voraussichtlich für die SJ 2015/16 und 2016/17.
Mit Schreiben vom 01.10.2015 teilte das Landesschulamt mit, dass es die Möglichkeit der Bildung von ausgelagerten Klassen nicht gibt. Allerdings kann gemäß § 4 Abs. 14 Satz 1 SEPL-VO 2014 in der Fassung vom 12.12.2014 die Schulbehörde aufgrund fehlender räumlicher Voraussetzungen eine Außenstelle zur Sicherung der Unterrichtsorganisation zu- lassen. Diesem Antrag auf Führung einer Außenstelle wurde stattgegeben mit der Maßgabe, gemeinsam mit dem schulfachlichen Referat langfristig eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen.
IV. Fortschreibung der Schülerzahlen
Der durch den Kreistag festgestellte Schulentwicklungsplan für den Zeitraum der Schuljahre 2014/2015 bis 2018/19 wurde zum SJ 2015/16 fortgeschrieben. Die Schülerzahlentwicklung ist der Anlage „Zusammenfassung Schülerzahlen der Schulen in Trägerschaft des Landkreises Börde“ (als Tischvorlage) zu entnehmen.
Berechnungsgrundlagen - Feststellung der Bestandsfähigkeit eines Schulstandortes:
Ansatz - Statistik der Geburten einschl. Zu- u. Wegzüge der kreisangehörigen Gemeinden und Städte für die Zeiträume 01.07.2009 – 30.06.2010 ff. bis 01.07.2014 – 30.06.2015 (Stichtag 30.06.2015) - SJ-Anfangsstatistik für SJ 2015/16 (Stichtag 09.09.2015) - Quote der letzten 4 SJ des Übergangs der 4.-Klässler in weiterführende Schulen nach bestehenden Schulbezirken/-einzugsbereichen - „Ausreißer"-Jahrgänge bleiben unberücksichtigt (einmalige Abweichung z. B. aufgrund Anwahlverhalten) - Quote der letzten 3 SJ des Schüleraufwuchses/-schwundes je Klassenstufe - Ansatz 5. reg. Bevölkerungsprognose mit -0,1705 % / Jahr ab SJ 2027/28
Unter Berücksichtigung der Richtwerte zur Größe der Schulen gem. § 4
Auswirkung SEPL-Änderungs-VO vom 12.12.2014
Der Gesetzgeber hat mit der Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Schulentwicklungsplanung 2014 die Größe der Grundschulen in § 4 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 a) aa) und bb) und Abs. 2 wie folgt angepasst:
Dünn besiedelte Regionen:
Dicht besiedelte Regionen:
In der Folge erweisen sich einzelne Grundschulen im Landkreis als weiterhin bestandsfähig bzw. zu einem späteren Zeitpunkt bestandsgefährdet (Anlage „Zusammenfassung Schülerzahlen für Grundschulen der kreisangehörigen Gemeinden und Städte“).
Die Schulen der Schulformen in Trägerschaft des Landkreises Börde bleiben von der SEPl-Änderungs-VO vom 12.12.2014 unberührt.
Anlagen:
Gemeinde Hohe Börde
VGem Westliche Börde
FÖS LB
SKS Haldensleben
FÖS Uthmöden
Gemeinschaftsschule Gutenberg Wolmirstedt 12. Genehmigung LSchA zur Führung Außenstelle vom 01.10.2015
Tischvorlage 13. Zusammenfassung Schülerzahlen Grundschulen für Grundschulen der kreisangehörigen Gemeinden und Städte 14. Zusammenfassung Schülerzahlen der Schulen in Trägerschaft des Landkreises Börde
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