Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2015/40/0209  

 
 
Betreff: Umwandlung der Sekundarschule "Gottfried-Wilhelm-Leibniz" Wolmirstedt in eine Gemeinschaftsschule zum Schuljahr 2016/17
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Schulze, H.
Herzig Fachbereichskoordina- torin
Federführend:FD Schulen und Kultur Bearbeiter/-in: Alsleben, Karin
Beratungsfolge:
Kultur- und Sozialausschuss Vorberatung
21.10.2015 
ordentliche Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses zur Kenntnis genommen     
Kreisausschuss Vorberatung
04.11.2015 
14. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen  (2015/40/0209)
6. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
02.12.2015 
8. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (2015/40/0209)
Anlagen:
Anlage 1 Protokoll Gesamtkonferenz Fachausschuss
Anlage 2 Auszug Schulgesetz Fachausschuss
Anlage 3 Schülerzahlen Fachausschuss
Anlage 4 Umwandlungsverordnung Fachausschuss

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die Umwandlung der Sekundarschule „Gottfried-Wilhelm-Leibniz“ Wolmirstedt in eine Gemeinschaftsschule mit Wirkung zum Schuljahr 2016/17.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Die Sekundarschule „Gottfried-Wilhelm-Leibniz“ Wolmirstedt hat mit Schreiben an das Landesschulamt des Landes Sachsen-Anhalt den Antrag auf Umwandlung in eine Gemeinschaftsschule gestellt. Dem Antrag wurde der Beschluss der Gesamtkonferenz vom 22.06.2015 beigefügt. Die Gesamtkonferenz stimmte dem pädagogischen Konzept, dem Umwandlungsantrag sowie der Kooperationsvereinbarung mit der Gemeinschaftsschule „Johannes-Gutenberg“ Wolmirstedt einstimmig zu (Anlage 1).

 

Vorgesehen ist die Umwandlung der Schule in eine Gemeinschaftsschule der Organisationsform 2 b (gymnasiale Oberstufe in Kooperation mit einer anderen Schule für die Klassenstufen 11 – 13). Kooperationsschule wird die Gemeinschaftsschule „Johannes-Gutenberg“ Wolmirstedt sein. Basis der Zusammenarbeit bildet die vorliegende gemeinsame Kooperationsvereinbarung vom 21.09.2015.

 

Auf Grundlage des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 2013 § 5 in Verbindung mit § 5 b sowie der Verordnung über die Umwandlung einer Schule in eine Gemeinschaftsschule Sachsen-Anhalt vom 19.03.2013 kann eine bestehende Schule der Schulform Sekundarschule, Gesamtschule und Gymnasium in eine Gemeinschaftsschule umgewandelt werden (Anlage 2).

 

Der Antrag der Schule ist mit einem pädagogischen Konzept nach § 5 Abs. 3 Schulgesetz Land Sachsen-Anhalt und § 2 Abs. 3 der Umwandlungsverordnung einzureichen. Über den eingereichten Antrag entscheidet die Schulbehörde im Einvernehmen mit dem Schulträger und dem Träger der Schulentwicklungsplanung/Schülerbeförderung auf der Grundlage einer Bewertung des eingereichten pädagogischen Konzeptes.

 

Die Gemeinschaftsschule stellt eine eigenständige Schulform dar. Damit hat jeder Schüler des Landkreises Börde die Möglichkeit und das Recht, eine Gemeinschaftsschule zu besuchen (§ 34 Abs. 1 und 2 Schul-G LSA).

 

Eine Ablehnung zum Besuch einer Gemeinschaftsschule ist nur bei Erschöpfung der Aufnahmekapazität möglich.

 

Durch das Landesschulamt wurde dem Landkreis auf einer gemeinsamen Beratung am 30.09.2015 die Zustimmung zum Umwandlungsantrag der Schule signalisiert.

 

Das eingereichte pädagogische Konzept findet die Zustimmung des Landesschulamtes.

 

Der Bestand der Schule ist auf Grundlage der Schulentwicklungsplanung und der darin enthaltenen Schülerzahlprognosen als gesichert einzuschätzen (Anlage 3).

Das im laufenden Schuljahr erkennbare Anwahlverhalten der Eltern zu dieser Schulform unterstreicht diese Einschätzung deutlich.

 

Eine abschließende Wertung zu möglichen Erhöhungen im Bereich der Schülerbeförderungskosten ist derzeitig nicht möglich.

 

Anlagen

1. Protokoll der Gesamtkonferenz vom 22.06.2015

2. Auszug Schul-G LSA

3. Schülerzahlentwicklung

4. Umwandlungsverordnung

 


 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Protokoll Gesamtkonferenz Fachausschuss (40 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 Auszug Schulgesetz Fachausschuss (150 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 Schülerzahlen Fachausschuss (34 KB)    
Anlage 4 4 Anlage 4 Umwandlungsverordnung Fachausschuss (99 KB)