Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2015/40/0205  

 
 
Betreff: Schulentwicklungsplanung für die Schuljahre 2016/17 bis 2020/21 - Berufsbildende Schulen des Landkreises Börde
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Schulze, H.
Herzig Fachbereichskoordina- torin
Federführend:FD Schulen und Kultur Bearbeiter/-in: Alsleben, Karin
Beratungsfolge:
Kultur- und Sozialausschuss Vorberatung
21.10.2015 
ordentliche Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses zur Kenntnis genommen     
Kreisausschuss Vorberatung
04.11.2015 
14. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen  (2015/40/0205)
6. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
02.12.2015 
8. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (2015/40/0205)
Anlagen:
SEPl_LK _Boerde_BbS_2016-2021_2a

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die „Schulentwicklungsplanung für die Schuljahre 2016/17 bis 2020/21 – Berufsbildende Schulen des Landkreises Börde“.

 


Sachdarstellung, Begründung:

Die Landkreise und kreisfreien Städte des Landes Sachsen-Anhalt sind auf der Grundlage des § 22 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt und der Verordnung zur Schulentwicklungsplanung 2014, zuletzt geändert durch Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Schulentwicklungsplanung 2014 vom 12.12.2014, aufgefordert, Schulentwicklungspläne für die Berufsbildenden Schulen in ihrer Trägerschaft für den Planungszeitraum der Schuljahre 2016/17 bis 2020/21 aufzustellen.

 

Die Schulentwicklungsplanung gehört zum eigenen Wirkungskreis des Landkreises.

 

Gemäß § 65 SchulG LSA ist der Landkreis Schulträger der Berufsbildenden Schulen in seinem Gebiet.

 

Nach § 7 Abs. 6 Satz 2 SEPL-VO ist der Schulentwicklungsplan für die Berufsbildenden Schulen erstmalig zum 31. Dezember 2015 für die Schuljahre 2016/17 bis 2020/21 zu erarbeiten und der Schulbehörde zur Genehmigung vorzulegen.

 

Der Landkreis ist Träger von zwei Berufsbildenden Schulen an den Standorten Haldensleben und Oschersleben.

 

Durch den Fachausschuss Kultur und Soziales wurde die Verwaltung auf der Sitzung am 26.08.2015 beauftragt, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um gegenüber der Genehmigungsbehörde die Eigenständigkeit beider Standorte auch zukünftig zu rechtfertigen und zu erhalten.

 

Die Begründung stellt daher neben der Größe des Landkreises, der historischen Entwicklung und der damit verbundenen Ausrichtung der Standorte, der getätigten Investitionen des Landkreises an den Standorten sowie Anträgen zu Neueinrichtungen von Bildungsgängen auch kritisch auf die durch die Schulbehörde geforderte erforderliche Mindestschülerzahl ab. Diese ist seit Jahren gleichbleibend und wurde nicht – wie bei den allgemeinbildenden Schulen geschehen – dem demografischen Wandel angepasst.

 

Die Eigenständigkeit einer Berufsbildenden Schule ist gefährdet, wenn die insgesamte Vollzeitschülereinheit (Anzahl Vollzeitschüler + (Anzahl Teilzeitschüler geteilt durch den Faktor 2,5) unter 600 gelangt.

 

Die Berufsbildende Schule Haldensleben bleibt aufgrund stabiler Schülerzahlen von der Gefährdung der Eigenständigkeit über den Planungszeitraum unberührt.

 

Die Schülerzahlen der Berufsbildenden Schule in Oschersleben dagegen liegen derzeit unterhalb der erforderlichen Mindestschülerzahl.

 

Hier gilt es durch die Konzentration von Bildungsgängen und der Beantragung der Einrichtung neuer Bildungsgänge den Standort nicht nur zu stabilisieren, sondern durch ausreichende Schülerzuläufe zu erhalten. Ziel ist die dauerhafte Sicherstellung der erforderlichen Schülerzahlen von 600 Vollzeitschülereinheiten.

 

Beide Schulleitungen und der Schulträger einigten sich nach sehr konstruktiven Gesprächen einvernehmlich auf eine teilweise Konzentration ausgewählter Bildungsgänge.

 

Insofern wurden zum Schuljahr 2015/16 die Bildungsgänge Industriemechaniker am Standort BbS Haldensleben und Metallbauer am Standort BbS Oschersleben konzentriert. Zum Schuljahr 2016/17 wird zudem der Bildungsbereich Elektrotechnik am Standort der BbS Oschersleben konzentriert.

 

Von einer an den bisherigen Standorten auslaufenden Beschulung wurde in Anbetracht der Schülerzahlsituation abgesehen, so dass die Bildungsgänge/-bereiche jeweils in der Gänze auf die BbS übergehen bzw. gegangen sind.

 

Die Konzentration von Bildungsgängen allein führt jedoch noch nicht zur gesicherten Eigenständigkeit der BbS Oschersleben.

 

Auch der Wegfall des Berufsgrundbildungsjahres (BGJ) ab dem Schuljahr 2016/17 wirkt sich gravierend auf die Schülerzahlentwicklung aus. Inwieweit künftige Schüler, die bisher das BGJ besuchten, andere Bildungsgänge an den BbS anwählen, bleibt abzuwarten.

 

Neben der Konzentration soll durch die Neueinrichtung von Bildungsgängen ein Schülerzuwachs erreicht werden.

 

Der Antrag zur Einrichtung des Bildungsganges Kauffrau/-mann im Groß- und Außenhandel an den BbS Oschersleben zum Schuljahr 2015/16 wurde seitens der Schulbehörde zurückgestellt und wird zum Schuljahr 2016/17 erneut beantragt. Der Landkreis rechnet mit 30 Schülern pro Schuljahr (25 aus dem eigenen Landkreis und 5 aus dem Landkreis Harz). Bisher wurden die Schüler an die BbS in Magdeburg bzw. Stendal entsendet.

 

Ferner wird im Bereich der vollzeitschulischen Ausbildung zum Schuljahr 2016/17 die Einrichtung des Bildungsganges 2.-j. BFS Technik SP Metall-/Holztechnik beantragt. Mit dem Vorhalten dieses Bildungsganges können die „BGJ-Schüler“ beschult werden. Für den weiblichen Schüleranteil besteht die Beschulungsmöglichkeit in der 3-j. BFS Assistenz für Ernährung und Versorgung SP Hauswirtschaft und Familienpflege.

Mit diesem Schritt besteht zunächst die Chance, die „BGJ-Schüler“ in anderen Bildungsgängen zu halten.

 

Die BbS Oschersleben hält im Berufsbereich Wirtschaft und Verwaltung die Bildungsgänge Fachlagerist und Fachkraft für Lagerlogistik seit vielen Jahren mit stabil hohen Schülerzahlen sehr erfolgreich vor.

Die Beantragung der Einrichtung des Bildungsganges FS Wirtschaft und Verwaltung SP Logistik (Teilzeit) zum Schuljahr 2017/18 stellt nicht nur für Unternehmen und Auszubildende auch für die BbS Oschersleben die Ergänzung des Berufsbildes dar.

 

Abzuwarten bleibt auch die Anwahl der Berufsbildenden Schule durch Migranten.

Die mögliche Aufnahme von Migranten darf nicht in der Prognose der Schülerzahlen herangezogen werden. Dennoch wurde die Aufnahme von Migrationsschülern an den BbS im Landkreis Börde im Schulentwicklungsplan thematisiert und durch „Cirka-Zahlen“ (Zuarbeit aus dem FD Migration) untermauert.

 

Die räumlichen und sächlichen Voraussetzungen sowie erforderliches Lehrpersonal stehen für die Einrichtung der beantragten Bildungsgänge zur Verfügung.

 

Die Schulwege für die im Kreisgebiet wohnenden Schüler/innen sind so gestaltet, dass die Schulen im Regelfall innerhalb des Tagespendlerbereiches (90 Minuten in eine Richtung) erreichbar sind.

Anderenfalls werden Wohnheimunterkünfte bzw. private Unterbringungen angeboten.

 


Anlage:

 

-          Schulentwicklungsplanung für die Schuljahre 2016/17 bis 2020/21 – Berufsbildende Schulen des Landkreises Börde - digital

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 SEPl_LK _Boerde_BbS_2016-2021_2a (12165 KB)