Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - Stu/207/2005  

 
 
Betreff: "Wirtschaftsplan 2005 Eigenbetrieb Straßenbau und -unterhaltung"
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Neuendorf,Karin
Federführend:EB "Straßenbau und-unterhaltung" Bearbeiter/-in: Neuendorf, Karin
Beratungsfolge:
4. WP Eigenbetriebsausschuss "Straßenbau und -unterhaltung" LK Ohrekreis Entscheidung
08.11.2005 
4. ordentliche Sitzung des Eigenbetriebsausschusses Straßenbau/-unterhaltung      
4. WP Kreistag Ohrekreis Entscheidung
09.11.2005 
7. ordentliche Sitzung des Kreistages Ohrekreis ungeändert beschlossen  (SBU/152/2005)
Anlagen:
Wirtschaftsplan SBU 2005

Der Kreistag beschließt den Wirtschaftsplan 2005 für den

Der Kreistag beschließt:

 

1.den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes “Straßenbau und –unterhaltung“ für das Wirtschaftsjahr 2005 abweichend für 7 Monate, bestehend aus:

 

a.dem Erfolgsplan mit den Gesamteinnahmen

in Höhe von 3.085.500,00 EUR

  und Gesamtausgaben

in Höhe von 3.085.500,00 EUR

 

b.dem Vermögensplan mit einem Investitionsvolumen

       in Höhe von 3.944.200,00 EUR

 

c.der Stellenübersicht

 

2.Im Wirtschaftsjahr 2005 sind:

 

a.Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen und

 

b.Kassenkredite nicht vorgesehen.

 

c.Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 154.000,00 EUR veranschlagt.

 

3.Die vierjährige Finanzplanung des Eigenbetriebes “Straßenbau und –unterhaltung“ beginnend mit dem Planjahr 2005, bestehend aus:

 

a.dem Investitionsprogramm und

 

b.dem Finanzplan.

 

 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Gemäß §15 Eigenbetriebsgesetz hat der Eigenbetrieb einen Wirtschaftsplan aufzustellen, der aus einem Erfolgsplan, einem Vermögensplan und einer Stellen-übersicht besteht.

 

Ergänzt wird der Wirtschaftsplan um eine  Finanzplanung.

 

Da der Eigenbetrieb  “Straßenbau und –unterhaltung“ zum 01. Juni 2005 gegründet wurde, erfolgt die Wirtschaftsplanung 2005 für einen Zeitraum von 7 Monaten.

 

Regelmäßig erfolgt die Planung unter Darstellung des Geschäftsjahres, in dem das nachfolgende Wirtschaftsjahr geplant wird.

Da eine Neugründung vorliegt, wird diesbezüglich von den erforderlichen formellen Vorgaben zur Erstellung eines Wirtschaftsplanes abgewichen.

 

 

Der Erfolgsplan enthält alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen des Wirtschaftsjahres 2005. Die wesentlichen Positionen sind kurz erläutert.

 

Die Gesamterträge werden im Wesentlichen durch den Zuschuss des Landkreises bestimmt.

Dieser finanziert sich wiederum vollständig durch die vom Land ausgegebenen FAG-Mittel zur Straßenunterhaltung.

 

Den vorhersehbaren Aufwendungen liegen Verträge mit Dritten zur Straßenunter-haltung, Ermittlungen zum Materialbedarf der Unterhaltung, Personalausgaben und sonstige für die Führung eines Eigenbetriebes notwendigen Aufwendungen zu Grunde.

 

Die im Vermögensplan dargestellten Finanzierungsmittel (Einnahmen) und der Finanzierungsbedarf (Ausgaben) ergeben sich aus den Anlageänderungen und der Kreditwirtschaft des Eigenbetriebes.

 

Investiven Maßnahmen im Straßenbau sowie Anschaffungen des beweglichen Anlagevermögens (Finanzierungsbedarf) steht der Zuschuss des Landkreises (Finanzierungsmittel) gegenüber.

 

Das Anlagevermögen wird, wie oben dargestellt, durch Zuschüsse finanziert.

Zuschüsse vergangener Jahre werden in jedem Wirtschaftsjahr entsprechend des damit finanzierten Abschreibungsaufwandes dargestellt und wirksam gemacht.

 

Dem jährliche Wertverlust des Straßenkörpers wie auch dem Wertverzehr des übrigen abschreibbaren Anlagevermögens steht somit die Auflösung der Ertragszuschüsse gegenüber.

 

Die Entnahme aus der Rückstellung für Altersteilzeit wird mit den dazu vorgesehenen Mitteln finanziert.

 

Im Bereich der Planung der Kreisstraßen schloss der Landkreis vor Gründung des Eigenbetriebes Planungsverträge, zu denen für die Wirtschaftsjahre 2006 und 2007 Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von jeweils   77.000  EUR einzustellen sind.

 

Die Stellenübersicht enthält gemäß §3 der Eigenbetriebsverordnung die erforderlichen Stellen für Angestellte und Arbeiter des Eigenbetriebes.

 

Die Finanzplanung besteht aus dem Finanzplan und dem Investitionsprogramm.

 

Der Finanzplan führt die Erfolgs- und Vermögensplan für die nächsten 3 Wirtschaftsjahre fort.

 

Das Investitionsprogramm zeigt zusätzlich Ausgaben der Investitionen außerhalb des Finanzierungszeitraumes auf.

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Wirtschaftsplan 2005

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Wirtschaftsplan SBU 2005 (32 KB)