Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
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Der
Kreistag beschließt: 1.den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes “Straßenbau und
–unterhaltung“ für das Wirtschaftsjahr 2005 abweichend für 7 Monate, bestehend
aus: a.dem Erfolgsplan mit den Gesamteinnahmen in Höhe von 3.085.500,00 EUR
und Gesamtausgaben in Höhe von 3.085.500,00 EUR b.dem Vermögensplan mit einem Investitionsvolumen in Höhe von
3.944.200,00 EUR c.der Stellenübersicht 2.Im Wirtschaftsjahr 2005 sind: a.Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen und b.Kassenkredite nicht vorgesehen. c.Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 154.000,00 EUR
veranschlagt. 3.Die vierjährige Finanzplanung des Eigenbetriebes “Straßenbau
und –unterhaltung“ beginnend mit dem Planjahr 2005, bestehend aus: a.dem Investitionsprogramm und b.dem Finanzplan. Sachdarstellung, Begründung: Gemäß §15 Eigenbetriebsgesetz hat
der Eigenbetrieb einen Wirtschaftsplan aufzustellen, der aus einem Erfolgsplan,
einem Vermögensplan und einer Stellen-übersicht besteht. Ergänzt wird der Wirtschaftsplan um
eine Finanzplanung. Da der Eigenbetrieb
“Straßenbau und –unterhaltung“ zum 01. Juni 2005 gegründet wurde,
erfolgt die Wirtschaftsplanung 2005 für einen Zeitraum von 7 Monaten. Regelmäßig erfolgt die Planung unter Darstellung des
Geschäftsjahres, in dem das nachfolgende Wirtschaftsjahr geplant wird. Da eine Neugründung vorliegt, wird
diesbezüglich von den erforderlichen formellen Vorgaben zur Erstellung eines
Wirtschaftsplanes abgewichen. Der Erfolgsplan enthält alle
voraussehbaren Erträge und Aufwendungen des Wirtschaftsjahres 2005. Die
wesentlichen Positionen sind kurz erläutert. Die Gesamterträge werden im
Wesentlichen durch den Zuschuss des Landkreises bestimmt. Dieser finanziert sich wiederum
vollständig durch die vom Land ausgegebenen FAG-Mittel zur Straßenunterhaltung. Den vorhersehbaren Aufwendungen
liegen Verträge mit Dritten zur Straßenunter-haltung, Ermittlungen zum
Materialbedarf der Unterhaltung, Personalausgaben und sonstige für die Führung
eines Eigenbetriebes notwendigen Aufwendungen zu Grunde. Die im Vermögensplan
dargestellten Finanzierungsmittel (Einnahmen) und der Finanzierungsbedarf
(Ausgaben) ergeben sich aus den Anlageänderungen und der Kreditwirtschaft des
Eigenbetriebes. Investiven Maßnahmen im Straßenbau
sowie Anschaffungen des beweglichen Anlagevermögens (Finanzierungsbedarf) steht
der Zuschuss des Landkreises (Finanzierungsmittel) gegenüber. Das Anlagevermögen wird, wie oben
dargestellt, durch Zuschüsse finanziert. Zuschüsse vergangener Jahre werden
in jedem Wirtschaftsjahr entsprechend des damit finanzierten Abschreibungsaufwandes
dargestellt und wirksam gemacht. Dem jährliche Wertverlust des
Straßenkörpers wie auch dem Wertverzehr des übrigen abschreibbaren
Anlagevermögens steht somit die Auflösung der Ertragszuschüsse gegenüber. Die Entnahme aus der Rückstellung für Altersteilzeit wird mit den dazu vorgesehenen Mitteln finanziert. Im Bereich der Planung der
Kreisstraßen schloss der Landkreis vor Gründung des Eigenbetriebes
Planungsverträge, zu denen für die Wirtschaftsjahre 2006 und 2007
Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von jeweils 77.000
EUR einzustellen sind. Die Stellenübersicht enthält
gemäß §3 der Eigenbetriebsverordnung die erforderlichen Stellen für Angestellte
und Arbeiter des Eigenbetriebes. Die Finanzplanung besteht aus
dem Finanzplan und dem Investitionsprogramm. Der Finanzplan führt die Erfolgs-
und Vermögensplan für die nächsten 3 Wirtschaftsjahre fort. Das Investitionsprogramm
zeigt zusätzlich Ausgaben der Investitionen außerhalb des
Finanzierungszeitraumes auf. Anlagen: Wirtschaftsplan 2005
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