Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss beschließt die in der Anlage dargestellte Verteilung der Mittel für die Jugendarbeit gemäß §§ 11 bis 14 SGB VIII im Landkreis Börde ab 01.01.2016.
Sachdarstellung, Begründung: Die bedarfsgerechte Förderung der Kinder- und Jugendarbeit wurde bereits seit dem Jahr 2010 im UA JHPl. sowie im JHA des Landkreises Börde intensiv diskutiert. Hierzu gehören die Sozialraumorientierung mit der Bildung von Sozialraumbudgets, die Flächenabdeckung sowie die Finanzierung der sozialpädagogischen Fachkräfte auf Basis der Anzahl junger Menschen in den Einheits- und Verbandsgemeinden. Im Vergleich aller Landkreise im Land Sachsen-Anhalt konnte ein Verteilungsschlüssel von einer sozialpädagogischen Fachkraft auf ca. 1.000 junge Menschen im Alter von 6 bis 27 Jahren ermittelt und als praktikabel bewertet werden. Im Ergebnis dessen ist eine Grundversorgung mit Fachkräften und sozialpädagogischen Angeboten gewährleistet Dieser Ansatz wurde durch die Einbeziehung von räumlichen und sozialen Kriterien er-weitert und in das in der Anlage dargestellte sozialräumliche Verteilungsmodell integriert. In den Sitzungen des UA JHPl. am 20.04. sowie 13.07.2015 wurde das o.g. Verteilungsmodell inhaltlich diskutiert und mit dem Fachamt beraten.
Im Ergebnis dessen erfolgte seitens des UA JHPl. die Empfehlung an den JHA, das in der Anlage dargestellte sozialräumliche Verteilungsmodell von Kreis- und Landesmitteln für die Jugendarbeit im Landkreis Börde i.S.d. §§ 11 bis 14 SGB VIII ab dem 01.01.2016 zu beschließen. Eine Diskussion zur o.g. Verteilung erfolgte bereits in der Sitzung des JHA am 31.08.2015.
Anlagen:
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