Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 063/205/2005  

 
 
Betreff: Stellungnahme des Landkreises Ohrekreis als Träger öffentlicher Belange im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens gemäß § 17 Abs. 1 Bundesfernstraßengesetz für den Neubau der BAB 14 Magdeburg-Wittenberge-Schwerin
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Naumann
Dr. Zimmer
Bredthauer
Federführend:Amt für Regionalplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Kaufhold, Ingetraut
Beratungsfolge:
4. WP Umwelt- und Wirtschaftsausschuss LK Ohrekreis Vorberatung
14.11.2005 
13. ordentliche Sitzung des Umwelt- und Wirtschaftsausschusses zur Kenntnis genommen   
4. WP Kreisausschuss LK Ohrekreis Vorberatung
30.11.2005 
14. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen   
4. WP Kreistag Ohrekreis Entscheidung
07.12.2005 
8. ordentliche Sitzung des Kreistages Ohrekreis zur Kenntnis genommen   
Anlagen:
Stellungnahme A 14

Der Kreistag nimmt die Information zur Kenntnis

 

Der Umwelt- und Wirtschaftsausschuss stimmte der Stellungnahme vom 30.09.2005 mit dem Hinweis der Ergänzung zu und leitete die Vorlage dem Kreistag zur Kenntnisnahme weiter.

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Das Landesverwaltungsamt Halle Referat Planfeststellung hat mit Schreiben vom
31.08.2005 im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für den geplanten Neubau
der BAB 14 Magdeburg-Wittenberge-Schwerin, Verkehrseinheit 1.2 -Anschlussstelle
Wolmirstedt bis B 189 nördlich Colbitz, Bau-km 211+710 den Landkreis Ohrekreis
als Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme gebeten.
Die Kreisverwaltung hat die zur Information beiliegende gebündelte
Stellungnahme fristgemäß am 30.09.2005 abgegeben.

 

Die Planfeststellungsunterlagen bestehen aus insgesamt 8 DIN A 4 Aktenordnern.

Der wesentliche Inhalt der Unterlagen wird in der Sitzung mündlich vorgestellt und erläutert.

 

 

 

Ergänzung der Informationsvorlage Nr. 063/205/2005

über die Stellungnahme des Landkreises Ohrekreis vom 30.09.2005 als Träger öffentlicher Belange im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens gemäß § 17 Abs. 1 Bundesfernstraßengesetz für den geplanten Neubau der autobahn A 14 Magdeburg- Wittenberg-Schwerin, Verkehrseinheit 1.2.

 

Die dem Ausschuss für Umwelt und Wirtschaft des Kreistages am 14.11.2005 zur Information vorgelegte Stellungnahme des Landkreises Ohrekreises im Rahmen des o.g. Verfahrens nimmt den Hinweis auf, dass bei der für die Anschlussstelle nördlich von Colbitz erforderliche Planfortschreibung, die Notwendigkeit eines Radweges im Zuge der Heidestraße (K 1142) und der Kreisstraße nach Angern (K 1174) im Rahmen der erneuten Verfahrensbeteiligung vom Landkreis angeführt wird.

Der Eigenbetrieb Straßenbau und -unterhaltung ist als Baulastträger der Kreisstraßen mit Schreiben vom 16.11.2005 bereits mit der Bedarfsprüfung eines straßenbegleitenden Radweges beauftragt worden.

Die für die Anschlussstelle Colbitz erforderliche Planänderung wird voraussichtlich im I. Quartal des Jahres 2006 durch den Vorhabenträger im laufenden Planfeststellungsverfahren nachbeantragt. Im Zuge der dann erforderlichen Stellungnahme des Landkreises als Träger öffentlicher Belange erfolgt der Hinweis auf Planung eines straßenbegleitenden Radweges, sofern ein entsprechender Bedarf durch den Eigenbetrieb für Straßenbau und -unterhaltung bestätigt wird.

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Stellungnahme

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Stellungnahme A 14 (79 KB)