Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag ermächtigt den Landrat im Jahr 2015 gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 10 KVG LSA zur Aufnahme von Krediten unter folgenden Rahmenbedingungen:
Sachdarstellung, Begründung:
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wurde in der 1. Nachtragshaushaltssatzung des Landkreises Börde für das Haushaltsjahr 2015 auf 10,0 Mio. EUR festgesetzt. Die Genehmigung wurde vom Landesverwaltungsamt Halle erteilt.
Die Mittel werden zur Finanzierung des Verwaltungsneubaus am Standort Haldensleben benötigt. Die Kreditaufnahme erfolgt zu gegebener Zeit zu den o.g. Rahmenbedingungen.
Anlagen:
Auszug aus der Verfügung des Landesverwaltungsamtes – Thema Kreditaufnahme
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