Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2015/20/0166  

 
 
Betreff: Aufnahme eines Kommunalkredites
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Bäker FDLin Finanzen
Kluge Fachbereichsleiter 2
Federführend:FD Finanzen Bearbeiter/-in: Bäker, Ines
Beratungsfolge:
6. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
08.07.2015 
6. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (2015/20/0166)
Anlagen:
Auszug aus der Verfügung des Landesverwaltungsamtes - Thema Kreditaufnahme

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag ermächtigt den Landrat im Jahr 2015 gemäß § 45 Abs. 2 Ziffer 10 KVG LSA zur Aufnahme von Krediten unter folgenden Rahmenbedingungen:

 

  1. Die Kreditaufnahme darf maximal 10,0 Mio EUR  entsprechend der Höhe des genehmigten Betrages lt. Haushaltssatzung 2015 erfolgen.
  2. Die Kredite sind mit einer Laufzeit bis zu 30 Jahren aufzunehmen.
  3. Der vereinbarte Zinssatz darf die Höhe von 2,5 % nicht übersteigen.
  4. Auf dem Kreditmarkt sind Kredite mit günstigen Zinssätzen zu nutzen.

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachdarstellung, Begründung:

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wurde in der 1. Nachtragshaushaltssatzung des Landkreises Börde für das Haushaltsjahr 2015 auf 10,0 Mio. EUR festgesetzt. Die Genehmigung wurde vom Landesverwaltungsamt Halle erteilt.

 

Die Mittel werden zur Finanzierung des Verwaltungsneubaus am Standort Haldensleben benötigt. Die Kreditaufnahme erfolgt zu gegebener Zeit zu den o.g. Rahmenbedingungen.

 

 


Anlagen:

 

Auszug aus der Verfügung des Landesverwaltungsamtes – Thema Kreditaufnahme

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Auszug aus der Verfügung des Landesverwaltungsamtes - Thema Kreditaufnahme (17 KB)