Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Der
Kreistag beschließt: 1. Den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes “Abfallentsorgung“
für das Wirtschaftsjahr 2006, bestehend aus: a) dem Erfolgsplan, mit den Gesamteinnahmen in Höhe von
5.525.100 € und den Gesamtausgaben in Höhe von 5.979.700 € (Anlage 1.1); b) dem Vermögensplan mit einem Investitionsvolumen in Höhe von
19.000 € (Anlage 1.2); c) der Stellenübersicht (Anlage 1.3). 2. Im Wirtschaftsjahr 2006 sind: a) Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen, b) Verpflichtungsermächtigungen und c) Kassenkredite nicht vorgesehen. 3. Die fünfjährige Finanzplanung des Eigenbetriebes
“Abfallentsorgung“, beginnend mit dem Wirtschaftsjahr 2005, bestehend aus: a) dem Investitionsprogramm (Anlage 2.1) und b) dem Finanzplan (Anlage 2.2). Sachdarstellung, Begründung: Gemäß §
15 EigBG hat der Eigenbetrieb vor Beginn des Wirtschaftsjahres einen
Wirtschaftsplan aufzustellen, der dem
Haushaltsplan des Landkreises beizufügen ist. Der Wirtschaftsplan 2006 des Eigenbetriebes besteht aus dem Erfolgsplan (Anlage 1.1), dem Vermögensplan (Anlage 1.2) und der Stellenübersicht (Anlage 1.3). Im Erfolgsplan sind alle voraussehbaren Erträge und
Aufwendungen für das Jahr 2006 erfasst. Die veranschlagten Erträge und
Aufwendungen sowie die erheblichen Abweichungen gegenüber den Vorjahreszahlen
sind kurz erläutert. Bei den Erträgen handelt es sich um die Einnahmen aus den
Abfallentsorgungsgebühren, Einnahmen aus der Deponiegasverwertung, Einnahmen im
Rahmen gewerblicher Tätigkeit für die Duales System Deutschland AG sowie um
Zinseinnahmen aus der Rekultivierungsmittelverzinsung. Bei dem Planansatz von Einnahmen aus
Abfallentsorgungsgebühren wurde die Kalkulation zur Erhebung von
Benutzungsgebühren und die Forderung von Benutzungsentgelten als Gegenleistung
für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung “Abfallentsorgung“ im
Landkreis Ohrekreis für die Jahre 2005 bis 2007 zu Grunde gelegt. Die im Vermögensplan dargestellten
Finanzierungsmittel (Einnahmen) und der Finanzierungsbedarf (Ausgaben) ergeben
sich aus der Vermögensentwicklung und der Kreditwirtschaft des Eigenbetriebes. Die Stellenübersicht enthält gemäß § 3 der
Eigenbetriebsverordnung die erforderlichen Stellen für Angestellte des
Eigenbetriebes. Zum Vergleich sind die Zahlen der im laufenden Wirtschaftsjahr
vorgesehenen und am 30. Juni tatsächlich besetzten Stellen angegeben. Neben dem Wirtschaftsplan hat der Eigenbetrieb gemäß
§ 65 LKO LSA i. V. m. § 98 GO LSA eine fünfjährige Finanzplanung vorzunehmen.
Das erste Planungsjahr der Finanzplanung ist das laufende Geschäftsjahr. Die Finanzplanung besteht aus dem Investitionsprogramm
(Anlage 2.1) sowie dem Finanzplan (Anlage 2.2). Im Investitionsprogramm sind die geplanten
Investitionen und deren Deckungsmittel für einen Zeitraum von fünf Jahren
dargestellt. Verpflichtungsermächtigungen für den vorliegenden Planungszeitraum
bestehen nicht. Investitionsmaßnahmen, die sich über mehrere Jahre erstrecken,
liegen ebenfalls nicht vor. Die Finanzplanung stellt eine Übersicht über die
Entwicklung der Finanzierungsmittel und des Finanzierungsbedarfes des
Eigenbetriebes sowie der Einnahmen und Ausgaben im Planungszeitraum dar. Anlagen: Wirtschaftsplan 2006 (liegt nur in
Papier vor) |
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