Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: - entfällt – - wird zur Kenntnis genommen
Sachdarstellung, Begründung:
Der Kreistag des Landkreises Börde hat die Verwaltung mit Beschluss vom 18.09.2013 (Vorl.Nr.992/68/2013) beauftragt, ein Liegenschaftsnachnutzungs- und Verwertungskonzept unter Berücksichtigung der Stellenentwicklung, der Belegung des Neubaus, der Vorhaltung von Bürgerbüros sowie der Schulentwicklungsplanung vorzulegen. Das vorliegende Konzept wurde auf Grundlage der Schulentwicklungsplanung 2014/15 bis 2018/19, des Stellenentwicklungskonzepts des Landkreises und des Förderschulkonzepts des Landkreises Börde erarbeitet. Es wurden sämtliche vom Landkreis Börde bewirtschafteten, bebauten Grundstücke (Eigentum und Fremdobjekte) nach Nutzungsarten hinsichtlich der Prognosen, Auslastung und Kosteneffizienz betrachtet. Dem Landkreis Börde entstehen für die Bewirtschaftung der Liegenschaften jährlich Kosten von ca. 6,3 Mio.€. zuzüglich ca. 0,5 Mio.€ weiterer Ausgaben für Mieten und Pachten. Hinzu kommen Kosten der baulichen Unterhaltung (Werterhaltung, Instandsetzung) der eigenen Gebäudesubstanz, die hier noch nicht betrachtet wurden. Der Bestand ist hinsichtlich der Auslastung und Kosteneffizienz sehr differenziert aufgestellt.
Aus der Betrachtung des Bestandes und den zukünftigen Entwicklungen wurden Handlungsbedarfe für einzelne Liegenschaften abgeleitet. Aus diesen Bedarfen heraus sind Konzeptvorschläge für die kurz-, mittel- und langfristige Entwicklung der Liegenschaften dargestellt worden. Ein Schwerpunkt wird es sein, die Auslastung der kreiseigenen Liegenschaften zu optimieren, Leerstand zu vermeiden und Nachnutzungsoptionen zügig umzusetzen. Auch die Vereinheitlichung von Standards der einzelnen Nutzungen sollte weiterführend aus dem Konzept abgeleitet betrachtet werden.
Die hier gemachten Vorschläge sollen als Einstieg für weiter führende Betrachtungen gedacht sein, auf deren Grundlage dann die Umsetzung einzelner Konzeptansätze hinsichtlich der Kosten und Machbarkeit geprüft werden müssen. Dabei ist dann auch der bauliche Zustand der Gebäude zu betrachten.
Das hier vorliegende Konzept wird bei Bedarf fortgeschrieben, spätestens zum 31.12.2017.
Anlagen Liegenschaftsnachnutzungs-und Verwertungskonzept
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