Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2015/40/0148  

 
 
Betreff: Verleihung eines Schulnamens für die fusionierenden Förderschulen für Lernbehinderte "Bördeland-Schule" Hornhausen und "Schule an der Bode" Klein Oschersleben
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Schulze, H.
Herzig Fachbereichskoordina- torin
Federführend:FD Schulen und Kultur Bearbeiter/-in: Alsleben, Karin
Beratungsfolge:
Kultur- und Sozialausschuss Vorberatung
10.06.2015 
ordentliche Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses    
Kreisausschuss Vorberatung
24.06.2015 
10. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen  (2015/40/0148)
6. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
08.07.2015 
6. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (2015/40/0148)
Anlagen:
Anlage 1 Beschlüsse der Gesamtkonferenzen vom 26.05.2015 und 28.05.2015
Anlage 2 Antrag auf Führung des Namens vom 28.05.2015
Anlage 3 Stellungnahme des Landesschulamtes vom 01.06.2015

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag beschließt, den fusionierenden Förderschulen für Lernbehinderte „Bördeland-Schule“ Hornhausen und „Schule an der Bode“ Klein Oschersleben mit Wirkung ab dem 01.08.2015 den Namen

                                                        „Börde-Schule“

zu verleihen.

 


Sachdarstellung, Begründung:

In der Informationsvorlage Nr. 2014/40/0067 vom 15.10.2014 zur Fortschreibung der mittelfristigen Schulentwicklungsplanung für die Schuljahre 2014/2015 bis 2018/2019 mit der Prognose für die Schuljahre 2019/2020 bis 2023/2024 für den Landkreis Börde wurde im Punkt 5.1 über den Sachstand der Fusion der Förderschulen für Lernbehinderte „Bördeland-Schule“ Hornhausen und „Schule an der Bode“ Klein Oschersleben berichtet.

 

Die durch den Kreistag in seiner Sitzung am 10.12.2014 zur Kenntnis genommene Informationsvorlage wurde dem Landesschulamt mit Schreiben vom 10.02.2015 zur Bestätigung vorgelegt.

 

Mit Schreiben vom 03.03.2015 bestätigt das Landesschulamt die Fortschreibung, teilweise mit Einschränkungen, die sich allerdings auf die Belange gemeindlicher Schulträger beziehen.

 

Hinsichtlich des Sachstandes zur Fusion der Förderschulen, die der Kreistag in seiner 35. Sitzung am 14.05.2014 mit Wirkung zum 01.08.2015 am Standort Klein Oschersleben beschloss, verwies das Landesschulamt auf den § 64 Abs. 3 Satz 3 SchulG LSA, wonach der Schulträger im Einvernehmen mit der Gesamtkonferenz der Schule und der Schulbehörde Schulen einen Namen geben kann.

 

Die Förderschulen für Lernbehinderte Klein Oschersleben und Hornhausen werden zum 01.08.2015 fusionieren. Der Landkreis wurde gebeten, eine Namensgebung für die zusammengelegte Einrichtung vorzubereiten.

 

Nach umfangreichen Beratungen und Diskussionen der an diesem Prozess beteiligten Personen und Gremien (Gesamtkonferenz der Schulen, Landesschulamt) fiel die Entscheidung auf den Namen

                                   „Börde-Schule“.  

 

 


Anlagen:

1. Beschlüsse der Gesamtkonferenzen vom 26.05.2015 und 28.05.2015

2. Antrag auf Führung des Namens vom 28.05.2015

3. Stellungnahme des Landesschulamtes vom 01.06.2015

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Beschlüsse der Gesamtkonferenzen vom 26.05.2015 und 28.05.2015 (64 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 Antrag auf Führung des Namens vom 28.05.2015 (64 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 Stellungnahme des Landesschulamtes vom 01.06.2015 (64 KB)