Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2014/40/0105  

 
 
Betreff: Umwandlung der Ganztagsschule Sekundarschule Wanzleben in eine Gemeinschaftsschule
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Schulze, H.
Herzig Fachbereichskoordina- torin
Federführend:FD Schulen und Kultur Bearbeiter/-in: Alsleben, Karin
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
03.12.2014 
4. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen  (2014/40/0105)
6. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
10.12.2014 
3. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (2014/40/0105)
Anlagen:
Anlage 1 - Schreiben des Landesschulamtes vom 17.10.14
Anlage 2 - Antrag der Schule zur Umwandlung vom 17.10.2014
Anlage 3 - Pädagogisch-organisatorisches Konzept de Schule
Anlage 4 - Koopertionsvereinbarung mit der Berufsschule Otto v. Guericke vom 17.10.2014
Anlage 5 - Beschluss der Gesamtkonferenz vom 22.10.2014

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die Umwandlung der Ganztagsschule Sekundarschule Wanzleben in eine Gemeinschaftsschule zum Schuljahr 2015/16.

 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Durch das Kollegium der Ganztagsschule Sekundarschule Wanzleben wurde nach mehreren Beratungen der Beschluss gefasst, die Sekundarschule in eine Gemeinschaftsschule umzuwandeln. Grundlage dieser Beschlussfassung und damit Antragsgrundlage bildet das Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.02.2013 § 5b Abs. 8 Satz 1, weiterhin die Verordnung über die Umwandlung einer Schule in eine Gemeinschaftsschule Sachsen-Anhalt vom 19.03.2013.

 

Nach Erarbeitung eines entsprechenden pädagogischen Konzeptes durch das Kollegium und dessen Vorstellung und Diskussion in den Schulgremien (Schülerrat und Schulelternrat) erfolgte die Bestätigung auf der Sitzung der Gesamtkonferenz am 22.10.2014.

 

Geplant ist nunmehr die Umwandlung der Ganztagsschule Sekundarschule Wanzleben in eine Gemeinschaftsschule der Organisationsform 2 b nach der Umwandlungsverordnung § 1 Abs. 2 vom 19.03.2013. Das heißt, Führung der Schuljahrgänge 11 – 13 der gymnasialen Oberstufe in Kooperation mit einer anderen Schule an deren Standort.

 

Kooperationspartner ist die BbS „Otto von Guericke“ Magdeburg, die die gymnasiale Oberstufe in Form des Fachgymnasiums führt. Zwischen beiden Schulen wurde die Zusammenarbeit in Form einer Kooperationsvereinbarung vom 17.10.2014 beschlossen. Das bedeutet für die Schüler der Gemeinschaftsschule ein längeres gemeinsames Lernen durch Verzicht auf Unterscheidung nach Bildungsgängen in den Klassenstufen 5 – 8.

 

Die Einführung eines abschlussbezogenen Unterrichts ab Klasse 9 durch Kooperation mit dem Fachgymnasium der BbS, siehe Pkt. 3 „Form der Organisation“ des beiliegenden „Pädagogisch-organisatorischen Konzeptes“ vom 17.10.2014.

Geplant ist die beabsichtigte Umwandlung in eine Gemeinschaftsschule vorbehaltlich der Zustimmung der politischen Gremien des Landkreises sowie der Genehmigung durch das Landesschulamt zum Schuljahresbeginn 2015/16.

 

Hinzuweisen ist auf eine Besonderheit, die sich aus § 5 b Abs. 7 des Schulgesetzes Land Sachsen-Anhalt ergibt.

Danach wird die Gemeinschaftsschule jährlich aufwachsend, beginnend mit dem 5. Schuljahrgang, entwickelt.

Die Schüler der Schulabgänge 6 – 10 sind weiterhin auslaufend Schüler einer Sekundarschule. Daraus ergibt sich eine aufwachsende Gemeinschaftsschule und eine auswachsende Sekundarschule bis zu dem Zeitpunkt, an dem alle Schüler der Jahrgangsstufen 5 – 10 Schüler der Gemeinschaftsschule sind.

 

Für den Zeitraum dieser Umwandlung können jedoch für beide Schulformen gemeinsame Konferenzen sowie Schüler- und Elternvertretungen gebildet werden.

Aus dieser Umwandlung ergeben sich für den Landkreis bis auf die Aufnahme in die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung derzeitig absehbar keine weiteren Verpflichtungen sächlicher Art

Mehraufwendungen in der Schülerbeförderung können jedoch nicht ausgeschlossen werden, zumal das Anwahlverhalten der Eltern zu dieser Schulform nicht absehbar ist und keine Erfahrungen dazu vorliegen.

 

Anlagen:

Anlagen:

Anlage 1 – Schreiben des Landesschulamtes vom 17.10.2014

Anlage 2 – Antrag der Schule zur Umwandlung vom 17.10.2014

Anlage 3 – Pädagogisch-organisatorisches Konzept der Schule

Anlage 4 – Kooperationsvereinbarung mit der Berufsschule „Otto v. Guericke“ vom 17.10.2014

Anlage 5 – Beschluss der Gesamtkonferenz vom 22.10.2014

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 - Schreiben des Landesschulamtes vom 17.10.14 (64 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 - Antrag der Schule zur Umwandlung vom 17.10.2014 (64 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 - Pädagogisch-organisatorisches Konzept de Schule (2048 KB)    
Anlage 4 4 Anlage 4 - Koopertionsvereinbarung mit der Berufsschule Otto v. Guericke vom 17.10.2014 (128 KB)    
Anlage 5 5 Anlage 5 - Beschluss der Gesamtkonferenz vom 22.10.2014 (64 KB)