Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag: Der Kreistag beschließt die Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen im Budget Personalkosten (81102) in Höhe von 2.076.900,00 €.
Sachdarstellung, Begründung:
Der Kreistag ist nach § 4 Nr. 1 der Hauptsatzung des Landkreis Börde zuständig für die Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, wenn der Vermögenswert 100.000,00 € übersteigt.
Im Haushaltsjahr 2014 sind im Budget Personalkosten Personalaufwendungen in Höhe von 40.669.600,00 € (ohne Honorare) eingestellt. Im Zuge der Umstellung von der Kameralistik zur Doppik wurden die Planansätze zu niedrig angesetzt. Bei der Kameralistik wurden die Einnahmen aus Personalkostenerstattungen direkt bei den Ausgaben abgesetzt. Bei der Doppik hingegen werden diese Erträge separat dargestellt und gebucht. (u.a. Mutterschutz, Förderung der Familienintegrationscoaches, Netzwerkkoordinatorin) Zum Zeitpunkt der Planung 2014 wurde eine Tariferhöhung von 2 % für tariflich Beschäftigte mit eingeplant. Die tatsächliche Tariferhöhung betrug jedoch durchschnittlich 3,3 %. Des Weiteren wurde der Umlagehebesatz für die Beamten von 35 % auf 37,5 % erhöht. Im Zuge der zusätzlichen Aufgabenwahrnehmung des Landkreises mussten in verschiedenen Bereichen, insbesondere Kinderförderungsgesetz (KiföG), Asyl- und Ausländerangelegenheiten, zusätzliche Stellen geschaffen werden, deren finanzielle Auswirkungen bei der Planung im Sommer 2013 noch nicht bekannt waren. Befristete Projekte wie die Familienintegrationscoaches wurden für weitere 12 Monate verlängert und die Beschäftigte der Existenzgründerberatung unbefristet eingestellt. Zur Deckung der notwendigen Personalaufwendungen ist ein Betrag in Höhe von 2.076.900,00 € notwendig. Die Deckung der überplanmäßigen Aufwendungen wird aus dem ordentlichen Ergebnis 2013 gewährleistet.
Anlagen: keine
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||