Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2014/38/0102  

 
 
Betreff: Satzung über die Erhebung von Gebühren und den Ersatz von Kosten für Leistungen des Brandschutzes und der Hilfeleistungen des Landkreises Börde
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Lütge
Läbisch FDL BKR
Kluge Fachbereichsleiter 2
Federführend:FD Brand-, Katastrophenschutz und Rettungswesen Bearbeiter/-in: Dalügge, Helga
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
03.12.2014 
4. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen  (2014/38/0102)
6. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
10.12.2014 
3. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (2014/38/0102)
Anlagen:
2014_Kalkulation_Fahrzeuge
2014_Kostentarif
2014_11_17_Entwurf FTZ-Satzung

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren und den Ersatz von Kosten für Leistungen des Brandschutzes und der Hilfeleistungen des Landkreises Börde.

 

 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

I.

Die derzeit gültige Satzung über die Erhebung von Gebühren und eines Kostenersatzes für Dienst-, Sach- und Prüfleistungen der Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ) sowie Leistungen der Einheiten für besondere Einsätze des Landkreises Börde (Kostensatzung Brandschutz/Hilfeleistung) wurde grundlegend überarbeitet. Aufgrund der Betrachtung der Kosten und deren Abrechnung in den letzten Jahren wurde festgestellt, dass die errechneten Kostensätze der Vergangenheit nicht mehr ausreichen bzw. das Abrechnungsverfahren nicht optimal ist, um wirtschaftlich zu arbeiten. Laut § 98 (2) des Kommunalverfassungsgesetzes ist die Haushaltswirtschaft jedoch sparsam und wirtschaftlich zu führen. Aus diesem Grund machte sich eine Überarbeitung der vorhandenen Satzung erforderlich.

 

 

II.

Einzelne Positionen des Kostentarifs wurden erhöht bzw. herab gesenkt. Die Erhöhungen sind meist mit der, für den Landkreis unvermeidbaren, Erhöhung der Zuliefererpreise verbunden. Die Verringerung einzelner Positionen ist damit begründet, dass sich die Preise in der Vergangenheit aus der Arbeitsleistung und dem Materialpreis für Ersatz- und Reparaturteile zusammensetzten. In der Neufassung werden für einzelne Positionen ausschließlich die Arbeitsleistungen fest geschrieben. Die Materialkosten für Ersatz-, Austausch- und Reparaturteile werden zukünftig gesondert ausgewiesen, um bei eventuellen Preiserhöhungen der Anbieter die Flexibilität zu erhalten und die tatsächlich entstehenden Kosten an den Verbraucher weiter geben zu können.

 

Außerdem wurde der Kostentarif um Positionen erweitert bzw. es wurden Leistungen und Positionen, die der Landkreis nicht mehr anbietet aus dem Kostentarif gestrichen. Die anliegende Gegenüberstellung macht die Änderungen im Kostentarif deutlich.

 

 

III.

Zukünftig werden als Einheiten für besondere Einsätze die Fachdienste Brandschutz 1 und 2, der Fachdienst ABC, der Fachdienst Führung und der Fachdienst Logistik aus den Einheiten des Katastrophenschutzes des Landkreises Börde ergänzend zur gemeindeeigenen Feuerwehrausstattung für die Gemeinden zusammen gestellt. Dies macht sich aufgrund der Anhäufung von Gefahrguteinsätzen in den letzten Jahren erforderlich.

 

 

IV.

Bei der Kalkulation der Fahrzeuge der Katastrophenschutzeinheiten wurde wie folgt vorgegangen:

 

  1. Ermittlung des Wertes des Fahrzeuges
  2. Ermittlung der kalkulatorischen Kosten
  3. Ermittlung der Betriebskosten und Personalkosten

 

zu 1.

Bei der Ermittlung des Wertes der Fahrzeuge wurde grundsätzlich auf den realen Anschaffungspreis Bezug genommen. Bei einigen Fahrzeugen war der historische Anschaffungspreis jedoch nicht mehr zu ermitteln. Hierbei wurde ein angemessener Wiederbeschaffungspreis vergleichbarer Technik angesetzt. Um den tatsächlichen Wert der Fahrzeuge zu ermitteln, wurden evtl. gezahlte Fördermittel außer Acht gelassen. Diese würden den tatsächlichen Wert der Fahrzeuge verfälschen.

 

 

 

 

zu 2.

Für die Ermittlung der kalkulatorischen Kosten wurden der tatsächliche Anschaffungswert bzw. der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges und die jeweilig zu erwartende realistische Nutzungsdauer in Jahren zu Grunde gelegt. Daraus wurden die lineare Abschreibung und die kalkulatorischen Zinsen errechnet. Diese Summe bildet die kalkulatorischen Kosten, welche sich auf die durchschnittlichen Einsatzstunden/Ausbildungsstunden der Jahre 2011 bis 2013 verteilen.

 

zu 3.

Für die Personalkosten wurden anteilig folgende Stellen berücksichtigt:

 

-               5 % der Gesamtpersonalkosten eines Gerätewartes der FTZ

-               12 % der Gesamtpersonalkosten des Sachbearbeiters Katastrophenschutz

-               2 % der Gesamtpersonalkosten des Sachgebietsleiters Brandschutz, Katastrophenschutz und FTZ

 

Bei der Ermittlung der Personalkosten wurden die Kosten eines Arbeitsplatzes laut KGSt® herangezogen (KGSt®-Materialien 4/2013: Kosten eines Arbeitsplatzes (Stand 2013/2014)).

 

Für die Ermittlung der Betriebskosten wurden die tatsächlichen Kosten für:

-          Versicherung

-          Kraftstoffe

-          Prüfung ortsveränderlicher Geräte und Feuerlöscher

-          TÜV

-          Sonderprüfungen/jährliche Prüfungen

-          Durchsicht/Service

-          Instandsetzung/Reparaturen

-          Unterbringungskosten

-          Bereifung

-          Beladung/Zubehör

der Jahre 2011 bis 2013 berücksichtigt.

 

Die Summe der Personal- und Betriebskosten wurde wiederum auf die durchschnittlichen Einsatz-/Ausbildungsstunden der Jahre 2011 bis 2013 umgelegt.

 

Der Stundenpreis der kalkulatorischen Kosten und der Stundenpreis der Betriebs- und Personalkosten ergeben zusammen den zu veranschlagenden Stundenpreis des Kostentarifs.

 

In der anliegenden Kalkulationstabelle sind die vorgenannten Angaben nachzuvollziehen.

 

 

Anlagen:

Anlagen:

- Kalkulation Fahrzeuge

- Kostentarif

- Entwurf FTZ-Satzung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2014_Kalkulation_Fahrzeuge (168 KB)    
Anlage 2 2 2014_Kostentarif (105 KB)    
Anlage 3 3 2014_11_17_Entwurf FTZ-Satzung (90 KB)