Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2014/20/0101  

 
 
Betreff: Zweiter Entwurf Eröffnungsbilanz Landkreis Börde
Status:öffentlichVorlage-Art:Informationsvorlage
Einreicher:Bäker FDLin Finanzen
Kluge Fachbereichsleiter 2
Federführend:FD Finanzen Bearbeiter/-in: Gorski, Ines
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
03.12.2014 
4. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen  (2014/20/0101)
6. WP Kreistag Landkreis Börde Vorberatung
10.12.2014 
3. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde zur Kenntnis genommen  (2014/20/0101)
Anlagen:
Bilanzvordruck Stand 12.11.2014_1

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

entfällt

 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Mit der Umstellung auf die kommunale Doppik zum 01.01.2013 ist der Landkreis verpflichtet, eine Eröffnungsbilanz per 01.01.2013 aufzustellen.

 

Dazu ist es erforderlich, das gesamte Vermögen und die Schulden zu erfassen und zu bewerten. Dieser Prozess ist sehr umfangreich und noch nicht abgeschlossen. Daher wird für den Kreistag zur Information der 2. Entwurf der Eröffnungsbilanz mit Arbeitsstand 12.11.2014 vorgelegt.

 

Die Zahlen stellen einen vorläufigen Arbeitsstand dar, hier sind noch Abstimmungen mit den einzelnen Fachdiensten und die Bestätigung durch den Fachdienst Rechnungsprüfung erforderlich. Dadurch können sich weiterhin Änderungen ergeben.

 

Unter den immateriellen Vermögensgegenständen aus geleisteten Zuwendungen wurden die Zuschüsse an den Eigenbetrieb Straßenbau und –unterhaltung für investive Maßnahmen seit Gründung des Eigenbetriebes im Juni 2005 gemindert um jährliche Abschreibungen erfasst.

 

Das Finanzanlagevermögen umfasst u.a. die Positionen Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen und Ausleihungen.

 

Verbundene Unternehmen sind solche, an denen die Kommune beteiligt ist und einen beherrschenden Einfluss ausübt, d.h. die Kommune besitzt mehr als 50 v. H. der Stimmrechte oder sie beherrscht das Unternehmen aus einem anderen Grund (z. B. durch Vertrag). Der Landkreis ist alleiniger Gesellschafter der Abfallentsorgung Bördekreis Wanzleben GmbH, der Abfallentsorgungsgesellschaft „Untere Ohre“ mbH, der OhreBus Verkehrsgesellschaft mbH Vahldorf, der Gemeinnützigen Senioren- und Altenheimgesellschaft mbH Klein Wanzleben und der Kraftverkehrsgesellschaft mbH Börde-Bus Oschersleben. Als Bilanzwert wurde die Höhe der Stammeinlagen in der Eröffnungsbilanz ausgewiesen.

 

Beteiligungen sind Anteile an Unternehmen, die in der Absicht gehalten werden, eine dauernde Verbindung zu dem Unternehmen herzustellen, die Höhe der Beteiligung spielt keine Rolle. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Eröffnungsbilanz ist der Landkreis an der Kommunalen Sanierungsgesellschaft mbH Bördekreis Wanzleben, der ABS „Drömling“ GmbH und der WeVO Wertstoffverwertung Oschersleben GmbH & Co. KG beteiligt. Hier wurde der Anteil des Landkreises an der Stammeinlage der Gesellschaft als Bilanzwert in der Eröffnungsbilanz ausgewiesen.

 

Zum Sondervermögen der Kommune gehören entsprechend § 110 Abs. 1 GO LSA unter anderem das Vermögen der Eigenbetriebe. Zum Landkreis Börde gehören der Eigenbetrieb Abfallentsorgung und der Eigenbetrieb Straßenbau und –unterhaltung. Als Bilanzwert in der Eröffnungsbilanz ist hier der Wert des Eigenkapitals entsprechend dem Jahresabschluss 2012 der Eigenbetriebe angegeben.

 

Ausleihungen sind langfristige Forderungen, die u.a. durch die Hingabe von Kapital erworben werden. Sie stellen eine Verbindlichkeit gegenüber der Kommune dar, die bei Fälligkeit zurückzuzahlen ist und für die in der Regel Zinsen erhoben werden. Hier wurde der Darlehensvertrag mit der Abfallentsorgung Bördekreis Wanzleben GmbH vom 15.12.2008 zur Finanzierung von Steuernachforderungen in Höhe von 348.432,36 € berücksichtigt.

Anlage:

Anlage:

Entwurf Eröffnungsbilanz

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bilanzvordruck Stand 12.11.2014_1 (69 KB)