Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt die Satzung über den Rettungsdienstbereichsplan des Landkreises Börde.
Sachdarstellung, Begründung:
Die Organisation des Rettungsdienstes erfolgt auf der Grundlage des Gemäß § 1 RettDG LSA ist der Rettungsdienst als Bestandteil der Daseinsvorsorge eine öffentliche Aufgabe der Gesundheitsvorsorge sowie Gefahrenabwehr und wirkt beim Katastrophenschutz mit. Der Rettungsdienst schließt die Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung, der qualifizierten Patientenbeförderung und die Bewältigung eines Ereignisses mit einer großen Anzahl von erkrankten oder verletzten Personen ein.
Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes sind die Landkreise und kreisfreien Städte. Sie nehmen diese Aufgabe im Rahmen des eigenen Wirkungskreises wahr.
Nach § 3 RettDG LSA hat der Träger des Rettungsdienstes eine flächendeckende und bedarfsgerechte medizinische Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen des bodengebundenen Rettungsdienstes in seinem Rettungsdienstbereich unter Berücksichtigung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit sicherzustellen.
Gemäß § 7 des neues RettDG LSA werden die Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes erstmals verpflichtet den Rettungsdienstbereichsplan in Form einer Satzung zu beschließen und mindestens in Abständen von fünf Jahren fortzuschreiben, d. h. es wird damit zeitgemäß Kreisrecht geschaffen.
Der Rettungsdienstbereichsplan enthält die Organisation und Struktur des Rettungsdienstbereiches für den bodengebundenen Rettungsdienst im Landkreis Börde. Er normiert die Anforderungen die auf lokaler Ebene rettungsdienstlich beabsichtigt und künftig durchgeführt werden sollen.
Wesentliche inhaltliche Schwerpunkte sind die Versorgungsziele, die Bestimmungen über die Standorte und Einsatzbereiche der Rettungsmittel, die Mindestanzahl und Vorhaltezeiten der Rettungsmittel, Anforderungen an die Qualität und Sicherheit in der Notfallrettung und der qualifizierten Patientenbeförderung, die Maßnahmen zur Qualitätssicherung und die prüffähige kartographische Darstellung des Rettungsdienstbereiches, der bereichsübergreifenden Einsatzgebiete und die Darstellung der Hilfsfristen für jeden Standort mittels Isochronen.
Eine genaue, zuverlässige und aktuelle Datenbasis bildet die Grundlage des Rettungsdienstbereichsplanes für alle Maßnahmen zur Kosten- und Leistungskontrolle sowie zur Qualitätssicherung und ist unerlässlich für alle Optimierungsmaßnahmen. Datenmäßig werden die erbrachten Leistungen dokumentiert und präsentiert. Damit wird Transparenz, Plausibilität und eine zuverlässige Gesprächs- und Entscheidungsgrundlage zwischen den Aufgabenträgern im Rettungsdienstbereich geschaffen. Des Weiteren werden mögliche Optimierungspotenziale für den gesamten Zuständigkeitsbereich oder für einzelne Rettungswachenversorgungsbereiche sichtbar und ermöglichen begleitend entsprechende Umsetzungskonzepte. Dispositionsstrategien werden überprüft und gegebenenfalls ebenfalls optimiert.
Der Rettungsdienstbereichsplan wurde als Entwurf in der Sitzung des Rettungsdienstbeirates am 14.05.2014 vorgestellt.
Gemäß § 7 Abs. 2 RettDG LSA wurden die örtlichen Leistungserbringer gehört und mit den Kostenträgern Einvernehmen hergestellt. Entsprechende sachdienliche Vorschläge und Hinweise aller Beteiligten wurden berücksichtigt und eingearbeitet. Entsprechend § 8 RettDG LSA haben alle Beiratsmitglieder beratend bei der Aufstellung des Planes mitgewirkt.
Anlagen: - Entwurf Satzung Rettungsdienstbereichsplan 17.11.2014 - Ausfertigung - Anlage 1 Rettungsmitteldienstplan - Anlage 2 Einsatzgebiete - Anlage 3 Isochronendarstellung für RTW RWVB 1 bis 12 - Anlage 4 Isochronendarstellung für NEF RWVB komplett - Anlage 5 Isochronendarstellung für RTW bereichsübergreifend
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