Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2014/38/0092  

 
 
Betreff: Dritte Änderung der Satzung des Landkreises Börde über die Benutzungsentgelte für den Rettungsdienst (Rettungsdienstentgeltsatzung)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Schulze, F. SGL Rettungsdienst
Läbisch Fachdienstleiter BKR
Kluge Fachbereichsleiter 2
Federführend:FD Brand-, Katastrophenschutz und Rettungswesen Bearbeiter/-in: Dalügge, Helga
Beratungsfolge:
Kreisausschuss Vorberatung
03.12.2014 
4. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen  (2014/38/0092)
6. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
10.12.2014 
3. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde ungeändert beschlossen  (2014/38/0092)
Anlagen:
Anlage 1 Kalkulation KLN 2015
Anlage 2 KLN Gesamt
Anlage 3 KLN F-Teil
Entwurf Dritte Änderung vom 10.12.2014 zur RettDstSatzung vom 16.06.2011 Ausfertigung
Entwurf Dritte Änderung vom 10.12.2014 zur RettDstSatzung vom 16.06.2011 Lesefassung-1

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt die Dritte  Änderung der Satzung des Landkreises Börde über die Benutzungsentgelte für den Rettungsdienst (Rettungsdienstentgeltsatzung).

 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Der Landkreis Börde ist Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes in seinem Gebiet. Dafür hat er eine flächendeckende und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung und der qualifizierten Patientenbeförderung sicher zu stellen.

 

Die Grundzüge für die Strukturen des bodengebundenen Rettungsdienstes sind im Rettungsdienstbereichsplan festgelegt. Auf dieser Grundlage ermitteln der Landkreis als Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes sowie die Leistungserbringer für ihren jeweiligen Bereich unter Berücksichtigung der entstandenen und voraussehbaren Aufwendungen ihre betriebswirtschaftlichen Kosten des Rettungsdienstes.

Auf der Grundlage dieser Kostenermittlungen haben dann der Landkreis und die Leistungserbringer mit der Gesamtheit der zuständigen Träger der Sozialversicherung (Kostenträger) Benutzungsentgelte zu vereinbaren. Aufgrund strittiger Beträge bei der Ist-Abrechnung  vergangener Jahre lehnen die Kostenträger gegenwärtig den Abschluss einer Vereinbarung über die Benutzungsentgelte für das Planjahr 2015 ab.

Das Verhandlungsergebnis vom 05.11.2014 mit den Kostenträgern sind die Grundlage für die Entgelthöhe ab 01.01.2015.

Mit den Vertretern der Kostenträger wurden die Entgelte einvernehmlich für das Jahr 2015 wie folgt festgelegt:

 

 

Entgelte 2014

in EUR

Entgelte 2015

in EUR

 

Rettungsmittel

je Einsatz

je km

je Einsatz

je km

1

RTW

350,00

2,50

418,00

2,50

2

NAW

0,00

0,00

0,00

0,00

3

NEF

100,00

2,50

130,00

2,50

4

KTW

174,00

2,50

180,00

2,50

5

Notarztpauschale

222,00

 

254,00

 

 

Der Gesamt- Kosten- und Leistungsnachweis (KLN) 2015 umfasst ein Volumen von rund 10.693.406,00 €.

Zur Feststellung des Erlösbudgets 2015 wird die Unterdeckung zum 31.12.2014 auf Basis einer Hochrechnung der Einsätze und Einsatzkilometer zum 30.09.2014 mit rund
225.645,00 € veranschlagt.

Dabei wurde das, mit Entgelten abzudeckende, Erlösbudget für das Jahr 2015 mit rund 10.919.051,00 € beziffert.

 

Es sind für das Jahr 2015 insgesamt 56.000,00 € strittig gestellt, damit werden rund 10.637.406,00 € durch die Kostenträger anerkannt.

Die Kosten der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen – Anhalt (KVSA) sind mit Stand 04.11.2014 berücksichtigt.

 

Nach § 36 i.V.m § 40 Abs. 1 RettDG LSA bestimmt der Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes  Benutzungsentgelte durch Satzung.

 

Die Dritte Änderung der Satzung über die Benutzungsentgelte für den Rettungsdienst im Landkreis Börde (Rettungsdienstentgeltsatzung) vom 15.06.2011 beinhaltet neben der Anpassung der Entgelte weitere Änderungen.

 

Neben der Ergänzung des Paragraphen-Titels im § 1 wurde im Abs. 1 die Entgelterhebung allgemein für die Leistungen des Rettungsdienstes formuliert.

Im § 2 wurde der Entgeltschuldner neu beschrieben. Die bisherige Beschreibung hat in der Praxis gezeigt, dass der Entgeltschuldner ungenügend definiert war. Dies wurde nunmehr angepasst.

Im § 3 Abs. 2 und 3 wurde das in Klammern gesetzte Wort „Kostenträger“ gestrichen.

Im § 4 Abs. 2 wurde der Entgeltmaßstab für die Berechnung der Entfernungszuschläge entsprechend § 12 Abs. 2 Rettungsdienstbereichsplan angepasst.

 

 

Anlagen:

Anlagen:

- Kalkulation KLN 2015

- KLN Gesamt Seite 1-14

- KLN F-Teil

- Entwurf  Dritte Änderung vom 10.12.2014 der RettDstSatzung vom 16.06.2011

  (Ausfertigung)

- Entwurf  Dritte Änderung vom 10.12.2014 der RettDstSatzung vom 16.06.2011

  (Lesefassung)

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Kalkulation KLN 2015 (10 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 2 KLN Gesamt (55 KB)    
Anlage 3 3 Anlage 3 KLN F-Teil (15 KB)    
Anlage 4 4 Entwurf Dritte Änderung vom 10.12.2014 zur RettDstSatzung vom 16.06.2011 Ausfertigung (51 KB)    
Anlage 5 5 Entwurf Dritte Änderung vom 10.12.2014 zur RettDstSatzung vom 16.06.2011 Lesefassung-1 (92 KB)