Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag beschließt
den Wirtschaftsplan 2015 des Eigenbetriebes “Straßenbau und –unterhaltung“ bestehend aus:
- dem Erfolgsplan mit Gesamteinnahmen in Höhe von 10.787.082,53 EUR und Gesamtausgaben in Höhe von 10.787.082,53 EUR
- dem Vermögensplan mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 4.359,9 TEUR
- der Stellenübersicht
- dem Finanzplan 2015 – 2018 auf Grundlage des Investitionsprogramms
Im Wirtschaftsjahr 2015 sind:
a) Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen nicht vorgesehen
b) ein Kassenkredit ist nicht geplant
Sachdarstellung, Begründung:
Gemäß § 16 und § 17 des Eigenbetriebsgesetzes hat der Eigenbetrieb einen Wirtschaftplan aufzustellen, der aus einem Erfolgsplan, einem Vermögensplan, einer Stellenübersicht und einem 5jähigen Finanzplan besteht.
Ergänzt wird der Wirtschaftsplan um ein Investitionsprogramm.
Der Erfolgsplan enthält alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen des Wirtschaftsjahres 2015. Die wesentlichen Positionen sind kurz erläutert.
Die Gesamterträge werden durch die Zuweisungen und Zuschüsse des Landkreises bestimmt.
Den vorhersehbaren Aufwendungen liegen Verträge mit Dritten zur Straßenunterhaltung, Ermittlung zum Materialbedarf der Unterhaltung, Personalausgaben und sonstige Kosten, die zur Führung eines Eigenbetriebes notwendige Aufwendungen beinhalten, zu Grunde.
Der im Vermögensplan dargestellte Finanzierungsbedarf sowie die dazugehörigen Finanzierungsmittel ergeben sich hauptsächlich aus den Anlageänderungen (Straßenbau) und den dazu notwendigen Zuschüssen.
Da das Anlagevermögen durch Zuwendungen finanziert wird, werden Zuschüsse vergangener Jahre in jedem Wirtschaftsjahr entsprechend des damit finanzierten Abschreibungsaufwandes dargestellt und wirksam gemacht.
Dem jährlichen Wertverlust des Straßenkörpers wie auch dem Wertverzehr des übrigen abschreibbaren Anlagevermögens steht somit die Auflösung der Ertragszuschüsse gegenüber.
Die Entnahme aus der Rückstellung für Altersteilzeit wird mit den dazu vorgesehenen Mitteln finanziert.
Die Stellenübersicht enthält gemäß § 16 (1) Nr. 3 der Eigenbetriebsverordnung die erforderlichen Stellen für die Beschäftigten des Eigenbetriebes.
Der Finanzplan der Wirtschaftsjahre 2015 – 2018 ist auf der Grundlage des Investitionsprogramms erstellt.
Anlagen: Wirtschaftsplan 2015
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