Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 2014/SBU/0088  

 
 
Betreff: Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Straßenbau und -unterhaltung 2015
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Schaub
Miehe Betriebsleiterin
Prost Vorsitzende des Betriebsausschusses
Federführend:EB "Straßenbau und-unterhaltung" Bearbeiter/-in: Bugiel, Annette
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss "Straßenbau und -unterhaltung" Vorberatung
25.11.2014 
2. ordentliche Sitzung des Betriebsausschusses 'Straßenbau und -unterhaltung' zur Kenntnis genommen   
Kreisausschuss Vorberatung
03.12.2014 
4. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen  (2014/SBU/0088)
6. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
10.12.2014 
3. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde geändert beschlossen  (2014/SBU/0088)
Anlagen:
WPlan 2015
2014-SBU-0088 WP 2015 Investitionsprogramm
geänderter Erfolgsplan 2014 - 2018

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag beschließt

 

den Wirtschaftsplan 2015 des Eigenbetriebes “Straßenbau und –unterhaltung“ bestehend aus:

 

- dem Erfolgsplan mit Gesamteinnahmen in Höhe von              10.787.082,53 EUR

                                  und Gesamtausgaben in Höhe von              10.787.082,53 EUR

 

- dem Vermögensplan mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 4.359,9 TEUR

 

-          der Stellenübersicht

 

-          dem Finanzplan 2015 – 2018 auf Grundlage des Investitionsprogramms

 

Im Wirtschaftsjahr 2015 sind:

 

a) Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen nicht vorgesehen

 

b) ein Kassenkredit ist nicht geplant

 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Gemäß § 16 und § 17 des Eigenbetriebsgesetzes hat der Eigenbetrieb einen Wirtschaftplan aufzustellen, der aus einem Erfolgsplan, einem Vermögensplan, einer Stellenübersicht und einem 5jähigen Finanzplan besteht.

 

Ergänzt wird der Wirtschaftsplan um ein Investitionsprogramm.

 

Der Erfolgsplan enthält alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen des Wirtschaftsjahres 2015. Die wesentlichen Positionen sind kurz erläutert.

 

Die Gesamterträge werden durch die Zuweisungen und Zuschüsse des Landkreises bestimmt.

 

Den vorhersehbaren Aufwendungen liegen Verträge mit Dritten zur Straßenunterhaltung, Ermittlung zum Materialbedarf der Unterhaltung, Personalausgaben und sonstige Kosten, die zur Führung eines Eigenbetriebes notwendige Aufwendungen beinhalten, zu Grunde.

 

Der im Vermögensplan dargestellte Finanzierungsbedarf sowie die dazugehörigen Finanzierungsmittel ergeben sich hauptsächlich aus den Anlageänderungen (Straßenbau) und den dazu notwendigen Zuschüssen.

 

Da das Anlagevermögen durch Zuwendungen finanziert wird, werden Zuschüsse vergangener Jahre in jedem Wirtschaftsjahr entsprechend des damit finanzierten Abschreibungsaufwandes dargestellt und wirksam gemacht.

 

Dem jährlichen Wertverlust des Straßenkörpers wie auch dem Wertverzehr des übrigen abschreibbaren Anlagevermögens steht somit die Auflösung der Ertragszuschüsse gegenüber.

 

Die Entnahme aus der Rückstellung für Altersteilzeit wird mit den dazu vorgesehenen Mitteln finanziert.

 

Die Stellenübersicht enthält gemäß § 16 (1) Nr. 3 der Eigenbetriebsverordnung die erforderlichen Stellen für die Beschäftigten des Eigenbetriebes.

 

Der Finanzplan der Wirtschaftsjahre 2015 – 2018 ist auf der Grundlage des Investitionsprogramms erstellt.

 

 

 

 

 

 

Anlagen:

Anlagen:

Wirtschaftsplan 2015

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 WPlan 2015 (21 KB)    
Anlage 2 2 2014-SBU-0088 WP 2015 Investitionsprogramm (93 KB)    
Anlage 3 3 geänderter Erfolgsplan 2014 - 2018 (7 KB)