Bürgerinfo LANDKREIS BÖRDE

Vorlage - 45/80/2014-1-1  

 
 
Betreff: Neufassung des Gesellschaftsvertrages der BördeBus Verkehrsgesellschaft mbH
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Einreicher:Schonscheck FDL WirtschaftBezüglich:
045/80/2014-1
Federführend:FD Wirtschaft Bearbeiter/-in: Wuttke, Manja
Beratungsfolge:
Umwelt- und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
26.11.2014 
ordentliche Sitzung des Umwelt- und Wirtschaftsausschusses    
Kreisausschuss Vorberatung
03.12.2014 
4. ordentliche Sitzung des Kreisausschusses zur Kenntnis genommen  (45/80/2014-1-1)
6. WP Kreistag Landkreis Börde Entscheidung
10.12.2014 
3. ordentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Börde an Verwaltung zurück verwiesen   
Anlagen:
Gesellschaftsvertrag BördeBus VGmbH
Geschäftsanweisung für die GF der BördeBus VGmbH

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.              Der Gesellschaftsvertrag der BördeBus Verkehrsgesellschaft mbH wird geändert und erhält die Neufassung gemäß Anlage.

 

2.              Die weiteren Vertreter in der Gesellschafterversammlung werden aufgefordert, entsprechend Ziffer 1. zu stimmen.

 

3.              Der Landrat ist berechtigt, die zur Neufassung des Gesellschaftsvertrages notwendigen förmlichen Erklärungen abzugeben.

 

Sachdarstellung, Begründung:

Sachdarstellung, Begründung:

 

Mit Beschluss  Nr.: 045/80/2014 des Kreistages wurde die Verschmelzung der Kraftverkehrsgesellschaft Börde-Bus mbH mit der OhreBus Verkehrsgesellschaft mbH rückwirkend zum 01.01.2014 beschlossen. Die Eintragung in das Handelsregister erfolgte am 08.07.2014 Die fusionierte Gesellschaft firmiert unter dem Namen BördeBus Verkehrsgesellschaft.  Im Rahmen dieser Verschmelzung wurde dem Kreistag auch eine Neufassung des Gesellschaftsvertrages für die fusionierte Gesellschaft vorgelegt, welche jedoch nicht so beschlossen wurde.  Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 14.05.2014 beschlossen, dass die Gesellschafterversammlung allein aus dem Landrat, als gesetzlicher Vertreter, besteht. Anstatt eine Gesellschafterversammlung mit weiteren Vertretern zu installieren, soll ein Aufsichtsrat gebildet werden.

 

In Umsetzung des oben genannten Kreistagsbeschlusses wurden die Festlegungen vom 14.05.2014 in der vorliegenden Neufassung umgesetzt. Der zu beschließende Gesellschaftsvertrag beinhaltet als zusätzliches Organ einen Aufsichtsrat. Ein Mitglied des Aufsichtsrates ist der Landrat des Landkreises Börde kraft Gesetz. Der Kreistag kann weitere Mitglieder in den Aufsichtsrat entsenden. In Abstimmung mit den Fraktionsvorsitzenden wurde festgelegt, dass je Fraktion im Kreistag ein weiteres Mitglied in den Aufsichtsrat entsendet werden kann. Diese Festlegung findet sich in der zu beschließenden Neufassung wieder.

 

Der anliegende Entwurf der Neufassung des Gesellschaftsvertrages der BördeBus Verkehrsgesellschaft mbH entspricht den kommunalrechtlichen Vorgaben sowie den Forderungen des Kreistages vom 14.05.2014 und wurde dem Landesverwaltungsamt, als Kommunalaufsichtsbehörde im Rahmen der Vorlage- und Anzeigepflicht gemäß § 135 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA), vorgelegt.

 

 

 

Anlagen:

Anlagen:

 

Anlage 1: Entwurf des Gesellschaftsvertrages der BördeBus Verkehrsgesellschaft mbH

Anlage 2: Entwurf der Geschäftsanweisung für die Geschäftsanweisung (Information)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Gesellschaftsvertrag BördeBus VGmbH (120 KB)    
Anlage 2 2 Geschäftsanweisung für die GF der BördeBus VGmbH (93 KB)    
Stammbaum:
045/80/2014   Verschmelzung der Kraftverkehrsgesellschaft Börde-Bus mbH mit der OhreBus Verkehrsgesellschaft mbH   FD Wirtschaft   Beschlussvorlage
045/80/2014-1   Neufassung des Gesellschaftsvertrages im Rahmen der Verschmelzung der Kraftverkehrsgesellschaft Börde-Bus mbH mit der OhreBus Verkehrsgesellschaft mbH   FD Wirtschaft   Beschlussvorlage
45/80/2014-1-1   Neufassung des Gesellschaftsvertrages der BördeBus Verkehrsgesellschaft mbH   FD Wirtschaft   Beschlussvorlage